Einband

Beratung bei Hilfen außerhalb der Familien (§ 37 SGB VIII)

In Deutschland lebten im Jahr 2022 insgesamt über 207.000 junge Menschen in Wohngruppen und Pflegefamilien (Destatis 2023). Sie und ihre Familien hatten nach dem „alten“ SGB VIII schon umfängliche Ansprüche auf Beratung. Gleichzeitig wird in regelmäßigen Abständen fachöffentlich (z.B. Beckmann 2019) und öffentlich (z.B. Report Mainz 2024) von Überlastung in Jugendämtern berichtet. Teilweise sehen diese sich gezwungen zu erklären, dass sie ihren zentralen Aufgaben nicht nachkommen können (z.B. Schepp 2023). In diese Situation hinein kommen mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) von 2021 Anforderungen an Beratung bei Hilfen außerhalb der Familie, die verstärkt und ausgeweitet worden sind. Das scheint auch nötig angesichts der großen Unzufriedenheit, mit der gerade Eltern auf ihre Behandlung bei Jugendämtern und freien Trägern reagieren. (Wie) Kann es gelingen, diesen Ansprüchen Rechnung zu tragen trotz der krisenhaften Entwicklungen der letzten Zeit?

Redmann, Björn (2024): Beratung bei Hilfen außerhalb der Familien (§ 37 SGB VIII). In: Jugendhilfe 62. (2), S. 138–143.

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