Kostenheranziehung

Junge Menschen, die in stationärer Jugendhilfe leben und ein eigenes Einkommen haben, müssen einen Teil ihres Einkommens an das Jugendamt abgeben. 

Genauere Informationen, erklärende Broschüren und Rechtsgutachten, zudem ein Kostenbeitragsrechner und Mustervorlagen für Widersprüche gegen rechtswidrige Kostenbescheide findet ihr auch auf der Website des Bundesnetzwerkes Ombudschaft unter: www.kostenheranziehung.info