Unterstützen
Sie uns!

... Durch Spenden ...

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Da der Verein als unabhängige Beschwerdestelle bisher ohne öffentliche Finanzierung arbeitet, sind wir auf Ihre Unterstützung auch in Form von Spenden angewiesen. Spenden können auf das folgende Konto eingezahlt werden: Dresdner Volksbank Raiffeisenbank eG., IBAN: DE43 8509 0000 3249 3010 00, BIC GENODEF1DRS. Auf Wunsch stellen wir selbstverständlich eine Zuwendungsbestätigung aus. Für Spenden in Höhe bis zu 300 Euro erkennen die Finanzämter den Überweisungsbeleg an.

 

Wir freuen uns über jede Form der Unterstützung!

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Spenden für den Kinder- und Jugendhilferechtsverein e.V.

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Spendensumme: 100,00€

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... Als Berater:in ...

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unterstützen und beraten Sie Ratsuchende in konkreten Konfliktsituationen. Als Berater:innen können vor allem Sozialarbeiter:innen und Jurist:innen tätig werden. Den Beratungen im Namen des Vereins liegt ein verbindliches Handlungskonzept zu Grunde. Die Beratungen werden ehrenamtlich durchgeführt. Die Beraterinnen und Berater verpflichten sich, an regelmäßigen Berater:innenworkshops und kollegialer Beratung teilzunehmen. Die Beratungen werden vorrangig in den Räumen des Vereins und grundsätzlich als Tandem wahrgenommen. Die Beratung ist dem Recht von Mädchen und Jungen zur Förderung ihrer Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit verpflichtet. In diesem Sinne ist sie konsequent am Kindeswohl orientiert.

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... Durch ehrenamtliche Mitarbeit außerhalb der Beratungen ...

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können Sie/ könnt Ihr verschiedenste Aufgaben übernehmen und so ein wichtiger Bestandteil in der Gestaltung der Vereinsarbeit- und Kultur sein. Auch, wenn Sie und Ihr nicht direkt durch Beratungsarbeit im Verein wirkt, können Sie/ Ihr diesen durch ehrenamtliche Mitarbeit in Arbeitsgruppen, bei Fachveranstaltungen und organisatorischen Aufgaben innerhalb des Vereines unterstützen. Dadurch sind Sie ein ebenso wichtiger Bestandteil in der Gestaltung der Vereinsarbeit- und Kultur sowie in der Umsetzung der Vereinsziele. Willkommen sind an dieser Stelle alle interessierten Menschen, die Lust haben sich einzubringen und mitzuwirken. Wir freuen uns über jede Form der Unterstützung!

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... Als Mitglied ...

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Können Sie aktiv mitentscheiden in welche Richtungen sich der Verein entwickelt. Als Vereinsmitglied unterstützen Sie den Verein und seine Ziele mit einem jährlichen finanziellen Beitrag und wirken im Rahmen Ihrer Möglichkeiten direkt am Vereinsleben mit. In den Mitgliederversammlungen entscheiden Sie über zentrale Entwicklungslinien des Vereins und werden über aktuelle Themen und Arbeitsergebnisse informiert. Der Mindestbeitrag für ein Mitglied beträgt 50 € pro Kalenderjahr. Der ermäßigte Beitragssatz für Schüler:innen, Student:innen, Auszubildende und Arbeitslose beträgt 10 € pro Kalenderjahr. Die Satzung, die Beitragsordnung und ein Mitgliedsantrag sind hier einzusehen.

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... Als Fördermitglied ...

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Institutionen (juristische Personen) können als Fördermitglieder das Anliegen des Kinder- und Jugendhilferechtsvereins mit einem selbst gewählten finanziellen Beitrag unterstützen. Sie leisten damit einen wichtigen Beitrag für die Entwicklung ombudschaftlicher Beratung in Sachsen. Durch diese Form der Unterstützung helfen Sie mit, eine stabile Grundlage für die Beratungstätigkeit des Vereines zu schaffen. Sie werden über aktuelle Entwicklungen und Themen informiert.

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