Selbstvertretung nach § 4a

Mit der SGB VIII-Reform ist die Jugendhilfe aufgefordert, Selbstvertretungen von Adressat:innen anzuregen, zu fördern und ihre Stimmen im Fachdiskurs sowie bei Entscheidungen zu hören. Dafür ist der § 4a neu geschaffen worden. Außerdem sollen sie in Arbeitsgruppen nach § 78 SGB VIII sowie im Jugendhilfeausschuss nach § 71 vertreten sein. Bisher ist das kaum in Kommunen umgesetzt.

 

Seit Jaunar 2024 arbeitet der KJRV mit einem eigenen Projekt an der Umsetzung von Selbstvertretung in der Stadt Dresden mit. Angestoßen haben dieses Projekt das Jugendamt sowie der Jugendhilfeausschuss. Mit Unterstützung der Internationalen Hochschule Dresden und in Kooperation mit dem Kinder- und Jugendbüro Dresden sowie dem Jugendamt soll bis zum Ende des Jahres eine Konzeption vorliegen, wie die Umsetzung in der Dresdner Jugendhilfe gelingen kann.

 

Zuständig für das Projekt sind Elsa Thurm und Björn Redmann

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