Die Fachstelle für ombudschaftliche Beratung in Sachsen berät junge Menschen & Familien in Konflikten mit der Kinder- und Jugendhilfe, insbesondere mit dem Jugendamt.
Die BeMiBe berät und unterstützt Kinder, Jugendliche, Eltern & Familienangehörige bei Fragen & Problemen mit Fachkräften & Einrichtungen, welche die Hilfe leisten.
Das Careleaver Zentrum Dresden berät, unterstützt und begleitet Careleaver bei allen Fragen im Übergang aus der stationären Jugendhilfe in ein selbstbestimmtes Leben.
In der Landesjugendkonferenz sollen junge Menschen, die in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe in Sachsen leben, eine Plattform nach ihren Vorstellungen bilden.
Die Fachstelle für ombudschaftliche Beratung in Sachsen (FOSA) berät junge Menschen und Familien in Konflikten mit der Kinder- und Jugendhilfe – insbesondere mit dem Jugendamt.
Die Fachstelle für ombudschaftliche Beratung in Sachsen (FOSA) berät junge Menschen und Familien in Konflikten mit der Kinder- und Jugendhilfe – insbesondere mit dem Jugendamt:
Sie …
Wir …
Denn Ombudschaft heißt: Information, Aufklärung, Begleitung & Ermutigung.
Menschen aus ganz Sachsen können sich an uns wenden. Unsere Beratung ist kostenfrei und vertraulich. Wir sind unabhängig vom Jugendamt und von Einrichtungen. Auch Fachkräfte können sich an uns wenden.
Die Beschwerdestelle für Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte (BeMiBe) berät und unterstützt Kinder, Jugendliche, Eltern und Familienangehörige bei Fragen und Problemen mit den Fachkräften und Einrichtungen, welche die Hilfe leisten.
Die Beschwerdestelle für Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte (BeMiBe) ist ein Projekt des KJRV.
Sie berät und unterstützt Kinder, Jugendliche, Eltern und Familienangehörige bei Fragen und Problemen mit den Fachkräften und Einrichtungen, welche die Hilfe leisten.
BeMiBe hat erst einmal ein offenes Ohr. BeMiBe hört zu, um zu verstehen, was bisher passiert ist. Wir besprechen dann zusammen, wie es weitergeht und entscheiden gemeinsam, welche Unterstützung notwendig ist. BeMiBe unterstützt zum Beispiel, indem
Die BeMiBe bietet auch die Möglichkeit, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe bei der Entwicklung, Überarbeitung und Verstetigung ihrer einrichtungsinternen Beteiligungs- und Beschwerdekonzepte zu beraten.
Die BeMiBe agiert unabhängig von Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und vom Jugendamt.
Das Careleaver Zentrum Dresden »House of Dreams« (HoD) ist ein Projekt des KJRV. Das HoD berät, unterstützt und begleitet Careleaver bei allen Fragen im Übergang aus der stationären Jugendhilfe in ein selbstbestimmtes Leben.
Das Careleaver Zentrum Dresden »House of Dreams« (HoD) ist ein Projekt des KJRV. Das HoD berät, unterstützt und begleitet Careleaver bei allen Fragen im Übergang aus der stationären Jugendhilfe in ein selbstbestimmtes Leben.
Das HoD ist ein geschützter Ort, an dem Careleaver sich treffen, austauschen und ihre Freizeit gemeinsam verbringen können. Außerdem gibt es im HoD regelmäßig Weiterbildungsangebote für Careleaver und Fachkräfte.
Careleaver sind junge Menschen, die einen Teil ihres Lebens in der stationären Jugendhilfe – zum Beispiel in Wohngruppen oder Pflegefamilien – verbracht haben und sich im Übergang in ein eigenständiges Leben befinden. Der Begriff umfasst auch Jugendliche und junge Erwachsene, die diese Hilfesettings bereits verlassen haben.
Die Landesjugendkonferenz ist ein Projekt des Kinder- und Jugendhilferechtsverein e.V. Es ist im August 2022 gestartet. Junge Menschen, die in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe in Sachsen leben, sollen eine Plattform nach ihren Vorstellungen bilden.
Die Landesjugendkonferenz ist ein Projekt des Kinder- und Jugendhilferechtsverein e.V. Es ist im August 2022 gestartet. Junge Menschen, die in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe in Sachsen leben, sollen eine Plattform nach ihren Vorstellungen bilden, die
Damit soll ein Beitrag geleistet werden, die Praxis stationärer Erziehungshilfen in Sachsen unter Beteiligung von jungen Menschen aus der Erziehungshilfe beteiligungsorientiert weiterzuentwickeln. Damit wird das Projekt im Sinne des § 4a SGB VIII tätig zur Förderung »Selbstorganisierter Zusammenschlüsse zur Selbstvertretung«.
Seit Januar 2024 arbeitet der KJRV mit einem eigenen Projekt an der Umsetzung von Selbstvertretung in der Stadt Dresden mit. Angestoßen haben dieses Projekt das Jugendamt sowie der Jugendhilfeausschuss.
Mit der SGB VIII-Reform ist die Jugendhilfe aufgefordert, Selbstvertretungen von Adressat:innen anzuregen, zu fördern und ihre Stimmen im Fachdiskurs sowie bei Entscheidungen zu hören. Dafür ist der § 4a neu geschaffen worden. Außerdem sollen sie in Arbeitsgruppen nach § 78 SGB VIII sowie im Jugendhilfeausschuss nach § 71 vertreten sein. Bisher ist das kaum in Kommunen umgesetzt.
Seit Januar 2024 arbeitet der KJRV mit einem eigenen Projekt an der Umsetzung von Selbstvertretung in der Stadt Dresden mit. Angestoßen haben dieses Projekt das Jugendamt sowie der Jugendhilfeausschuss. Mit Unterstützung der Internationalen Hochschule Dresden und in Kooperation mit dem Kinder- und Jugendbüro Dresden sowie dem Jugendamt soll bis zum Ende des Jahres eine Konzeption vorliegen, wie die Umsetzung in der Dresdner Jugendhilfe gelingen kann.
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushaltes.
Kontakt
Kinder- und Jugendhilferechtsverein e.V.
Geschäftsstelle Dresden
Louisenstraße 81
01099 Dresden
Telefon: 0351 / 84 222 874
Fax: 0351 / 84 222 873
E-Mail: info@jugendhilferechtsverein.de
Kontoverbindung
Kinder- und Jugendhilferechtsverein e.V.
Dresdner Volksbank Raiffeisenbank eG.
IBAN: DE43 8509 0000 3249 3010 00
BIC: GENODEF1DRS
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