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Bescheide überprüfen lohnt sich!

Wir empfehlen allen jungen Menschen, die aktuell oder in den vergangenen vier Jahren von der Kostenheranziehung betroffen sind oder waren, ihre Kostenheranziehungsbescheide schnellstmöglich zu überprüfen oder überprüfen zu lassen.

Wenn der Kostenbeitrag falsch berechnet wurde, kann zu viel gezahltes Geld für bis zu vier Jahre rückwirkend erstattet werden.

Dies gilt auch, nachdem sich die gesetzlichen Regelungen zur Kostenheranziehung durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz geändert haben. Denn für Kostenbescheide, die vor der Gesetzesänderung erlassen wurden, gilt die damalige Rechtslage und somit das “Vorjahresprinzip”.

Die Seite www.kostenheranziehung.info enthält alle wichtigen Informationen zu diesem Thema. Eine Infobroschüre in verständlicher Sprache, Musterschreiben und ein Kostenbeitragsrechner helfen dabei, rechtswidrige Bescheide (auch im Nachhinein) korrigieren oder aufheben zu lassen.

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