Wenn der Kostenbeitrag falsch berechnet wurde, kann zu viel gezahltes Geld für bis zu vier Jahre rückwirkend erstattet werden.
Dies gilt auch, nachdem sich die gesetzlichen Regelungen zur Kostenheranziehung durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz geändert haben. Denn für Kostenbescheide, die vor der Gesetzesänderung erlassen wurden, gilt die damalige Rechtslage und somit das „Vorjahresprinzip“.
Die Seite www.kostenheranziehung.info enthält alle wichtigen Informationen zu diesem Thema.