Schon im März 2019 hat der Landesjugendhilfeausschuss Sachsen für 2020 höhere Taschengeldsätze festgelegt, Minderjährige erhalten ab vollendetem:
4. Lebensjahr: 8,00€
5. Lebensjahr: 10,00€
6. Lebensjahr: 12,00€
7. Lebensjahr: 15,00€
8. Lebensjahr: 17,00€
9. Lebensjahr: 19,00€
10. Lebensjahr: 25,00€
11. Lebensjahr: 27,00€
12. Lebensjahr: 29,00€
13. Lebensjahr: 34,00€
14. Lebensjahr: 39,00€
15. Lebensjahr: 45,00€
16. Lebensjahr: 51,00€
17. Lebensjahr: 56,00€
Für junge Volljährige, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, richtet sich die Höhe des Barbetrages nach § 35 Abs. 2 Satz 2 SGB XII. Der Barbetrag beträgt mindestens 27 v. H. des Regelsatzes der Sozialhilfe.
Schließt der Minderjährige ein Lebensjahr ab, erhält er vom Beginn des Monats an, in dem die Höhergruppierung wirksam wird, die für sein neues Lebensalter maßgeblichen Beträge.