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Save the Date! Fachtag des Bundesnetzwerk Ombudschaft am 29.04.2022 in Berlin

Störenfriede oder Mitstreiter? Zur Bedeutung von Ombudschaft für die Kinder- und Jugendhilfe

Ombudschaft in der Kinder- und Jugendhilfe ist seit Juni 2021 mit dem § 9a SGB VIII bundesgesetzlich verankert. Alle jungen Menschen und ihre Familien müssen die Möglichkeit haben, sich bei Konflikten mit der Kinder- und Jugendhilfe an unabhängige Ombudsstellen zu wenden. Diese bieten unabhängige Information, Beratung und Vermittlung an, die auf den individuellen Rechtsansprüchen der Ratsuchenden basiert. Die Tätigkeit unabhängiger Ombudsstellen, die es bereits seit 20 Jahren in Deutschland gibt, bringt zudem wertvolle Erkenntnisse über die Kinder- und Jugendhilfe mit sich.

Wer wendet sich mit welchen Anliegen an Ombudsstellen und was kann hieraus für die Kinder- und Jugendhilfe abgeleitet werden? Neben langjährigen Praxiserfahrungen können nun erstmalig bundesweit einheitliche Zahlen Aufschluss zu diesen Fragen liefern, die im Zuge einer umfangreichen statistischen Erhebung der Ombudsstellen des Bundesnetzwerks Ombudschaft gewonnen wurden. Prof. Dr. Ulrike Urban-Stahl wird erste Erkenntnisse vorstellen und fachlich einordnen.

Des Weiteren werden in einer Podiumsdiskussion denkbare Varianten, ombudschaftliche Strukturen bedarfsgerecht entsprechend des § 9a umzusetzen, aus juristischer und pädagogischer Perspektive ausgelotet. In Fachforen wird u.a. diskutiert, wie Ombudschaft in Bereichen jenseits der Hilfen zur Erziehung (z.B. für den Bereich Kita) konzipiert werden kann, wie Ombudsstellen und andere Stellen als Beschwerdemöglichkeit außerhalb von stationären Jugendhilfe-Einrichtungen fungieren können, wie die Erkenntnisse der ombudschaftlichen Tätigkeiten in die Qualitätsentwicklung freier und öffentlicher Träger einfließen können und wie Selbstorganisationen junger Menschen und ihrer Familien und Ombudschaft zusammengedacht werden können.

Nähere Informationen in Kürze unter www.ombudschaft-jugendhilfe.de

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