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Neue Themen? Ombudschaft, Beschwerde und Careleaver-Arbeit in der Kinder- und Jugendhilfe

 

Seit wenigen Wochen ist die sogenannte „SGB VIII-Reform“ geltendes Recht. Drei Themen sind nun erstmals oder deutlich verstärkt im Kinder- und Jugendhilferecht aufgenommen:

·         Ombudschaftliche Beratung für Menschen, die mit der Kinder- und Jugendhilfe im Konflikt sind,

·         Externe Beschwerdemöglichkeiten nun auch für Pflegekinder und

·         Angebote für Careleaver, also für jene, die in Einrichtungen und Pflegefamilien leben und sich aber alsbald auf ihren Auszug vorbereiten.

Warum sind diese Themen so stark gemacht worden? Es wirkt so, als ob der Gesetzgeber qualitative Probleme und Schieflagen in der Jugendhilfe verbreitet sieht und hier sicherstellen will, dass vieles besser wird: Ombudspersonen sollen gezielt Ratsuchende unterstützen, Beschwerden sollen Missstände offenlegen und abstellen und Careleaver sollen als Erfahrene die Weiterentwicklung der Jugendhilfe vorantreiben. Wie konnte es soweit kommen, dass uns das Parlament zwingen muss, qualitativ gute Arbeit zu leisten?

 

 

Ein Beitrag von Björn Redmann, erschienen in: Familien-Bande 1/2021, S. 45-47

 

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