Kinderrechte-Kongress im September in Dresden mit Beteiligung des KJRV

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Kinder haben das Recht auf Achtung ihrer Würde, sowie auf ein gesundes Aufwachsen, was ihnen hilft, sich selbstverantwortlich in die Gesellschaft hineinentwickeln zu können. Eltern haben das Recht, ihre Kinder erziehen zu dürfen und sie bei dieser Lebensaufgabe zu begleiten.

Daraus leitet sich das ganz grundsätzliche Recht auf all die Unterstützung, Entlastung und Hilfe ab, die erforderlich ist, damit genau dies gewährleistet ist.
Darüber wacht eine aktive staatliche Gemeinschaft, die ihre öffentliche Verantwortung für das Aufwachsen aller Kinder ebenso grundgesetzlich behauptet wie praktisch wirkungsvoll gestaltet.

Doch wie sieht dieses Spannungsfeld in der Praxis aus – zwischen zuverlässigen Aufwachsbedingungen und Belastbarkeit sozialer Dienste, zwischen Respekt vor familiären Identitäten und einem verbindlichen Schutzauftrag, zwischen Qualitätsstandards und finanzieller Ausstattung? Wie weit liegen Anspruch und Wirklichkeit dabei auseinander? Und sollten Kinderrechte in die Verfassung aufgenommen werden?

Über diese und andere Fragen zu Kinderrechten, Elternrechten und öffentlicher Verantwortung, über ihre Widersprüche und ihr Zusammenwirken nachzudenken, zu streiten und sich zu verständigen, soll

auf dem Kinderrechte-Kongress am 22./23. September 2016 in der TU Dresden

Raum und Gelegenheit gegeben werden.

Unter anderem mit Vorträgen von Prof. Dr. Michael Winkler, Dr. Thomas Meysen, Dr. Jens Pothmann und Prof. Dr. Christian Schrapper sowie Fachforen und Arbeitsgruppen zum mitarbeiten und –diskutieren.

Eine gemeinsame Veranstaltung der TU Dresden, der Hochschule Mittweida, dem Kinder- und Jugendhilferechtsverein Dresden, dem Deutschen Kinderschutzbund – Landesverband Sachsen und von OUTLAW.die Stiftung.
Schirmherrin ist Frau Barbara Klepsch, Ministerin für Soziales und Verbraucherschutz des Landes Sachsen.

 

Weitere Informationen und Anmeldung unter : http://www.kinderrechte-kongress.de/home/

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