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Informationen für Fachkräfte

Was heißt Ombudschaft?

Jeder junge Mensch hat nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) das Recht auf die Förderung seiner Entwicklung. Jugendhilfe hat den gesetzlichen Auftrag zur Verwirklichung dieses Rechts beizutragen, denn manchmal gibt es Situationen in denen junge Menschen Unterstützung brauchen. Junge Menschen und auch Eltern haben dabei auch ein Recht darauf sich zu äußern, mitzureden und mitzuentscheiden bei der Frage, was sie in ihren individuellen Lebenssituation brauchen und wollen. Leider kommt es immer wieder vor, dass notwendige Hilfen vom Jugendamt nicht gewährt oder ausreichend erklärt werden oder, dass junge Menschen nicht wirklich mitentscheiden können. Betroffenen ist es oft nicht möglich, Entscheidungen zu überprüfen und allein die notwendigen Schritte zur Verwirklichung ihrer Rechte einzuleiten. Dafür braucht es eine unabhängige Stelle an die sich vor allem junge Menschen, Eltern aber auch Fachkräfte wenden können. Eine solche Stelle ist der Kinder- und Jugendhilferechtsverein e.V.


In unserer Ombudsstelle beraten wir Kinder, Jugendliche, Eltern und auch Fachkräfte. Es kommt immer wieder vor, dass:


  • teils Recht gebrochen wird (wenn z.B. über 18jährige grundsätzlich keine Hilfen bekommen)
  • teils Recht gebeugt wird (wenn z.B. dreimonatige Beratungen vor Einleitung einer Hilfe vorgeschrieben werden)
  • teils abschlägige Entscheidungen schlecht erklärt werden.


Darüber hinaus sind die Verfahren der Hilfeplanung und -gestaltung manchmal nicht fachgerecht und sachgerecht durchgeführt mit Folgen für die Betroffenen: Jugendlichen wird ihr Wunsch- und Wahlrecht nicht gewährt, sie werden im Hilfeplanverfahren nicht wirklich beteiligt oder es werden keine Hilfeplangespräche mehr durchgeführt. Einzelne Kinder und Jugendliche werden gegen ihren Willen in geschlossenen Einrichtungen der Jugendhilfe untergebracht.


Immer häufiger werden fachlich unsinnige oder fehlerhafte Entscheidungen getroffen mit Blick auf die Kosten: Da werden Familienhilfen mit nur wenigen Stunden pro Woche gewährt, mit denen sich eine nachhaltige Arbeit nicht gestalten lässt. Es werden Drohungen ausgesprochen, das Familiengericht anzurufen, ohne den Familien gleichzeitig angemessene und akzeptable Hilfen anzubieten. Hilfen für Jugendliche werden abrupt beendet und die betroffenen Mädchen und Jungen auf die Straße entlassen.


Ombudsstellen als Agenturen individuelle Ermächtigung

Um Kinder, Jugendliche und ihre Familien angesichts solcher Entwicklungen „ins Recht zu setzen“ oder ihnen dabei zur Seite zu stehen, sind in der BRD mittlerweile an vielen Orten Ombudsstellen gegründet worden. Diesen Initiativen, die zum großen Teil ehrenamtlich arbeiten, geht es um die Aufklärung in Verfahren zwischen Jugendamt und Adressat/-innen, um die Sicherstellung der Partizipation der Betroffenen und im Bedarfsfalle, um die Stärkung der Leistungsberechtigten bei dem geltend machen von Bedarfen und Rechten, letztlich auch um die Unterstützung im Widerstand gegen Entscheidungen des Jugendamtes. Die Arbeit der Ombudsstellen wird von Fachkräften aus der Jugendhilfe getragen, die meist sehr erfahren sind und ehrenamtlich arbeiten.


Die Arbeit der Ombudschaftsstellen findet statt in einem Spannungsfeld zwischen fachlichen Fehlern der Jugendämter, fehlenden Kenntnissen der Leistungsberechtigten, unzureichenden Fähigkeiten der Betroffenen zur Artikulation ihrer Bedürfnisse (Machtasymmetrie) sowie fehlender Durchsetzungskraft der Betroffenen. Zunehmend haben die Ombudschaftsstellen mit rechtswidrigen Dienstanweisungen in den Jugendämtern zu tun, die durch Sparanstrengungen und/oder katastrophale Personalsituationen ausgelöst werden. Nicht erst seit den Brandbriefen aus vielen Jugendämtern ob der Arbeitsbelastungen, nicht erst seit fachpolitischen Positionierungen führender Sozialwissenschaftler/-innen und nicht erst seit dem Bundeskinderschutzgesetz ist Ombudschaft in der Jugendhilfe ist ein Thema.


Wie beraten wir?

Wir beraten direkt, d.h. es wird nicht über Adressat_innen beraten, sondern ausschließlich mit ihnen. Es ist aus unserer Sicht nötig, dass die Betroffenen an den Beratungen teilnehmen. Selbstverständlich beraten wir Sie aber gern grundsätzlich zu den Rechten der Betroffenen. Vereinbaren Sie dazu einen Termin mit uns.