Fortbildungsprogramm 2023-2024
Wer MACHT Hilfeprozesse?
Im Juni 2021 ist das reformierte SGB VIII in Kraft getreten. Eine wesentliche Zielrichtung des Gesetzgebers war die Stärkung der Beteiligungs- und Beschwerderechte von jungen Menschen und Familien. Offenbar aus gutem Grund, denn Studien zeigen, dass sich junge Menschen und Familien in Hilfeprozessen der Kinder- und Jugendhilfe oftmals nicht wirklich beteiligt fühlen. Junge Menschen und Eltern fühlen sich ohnmächtig, nicht gehört und häufig mit ihren Perspektiven wenig wertgeschätzt. Dies verdeutlicht: Hilfeprozesse in der Kinder- und Jugendhilfe finden nicht auf Augenhöhe statt. Sie sind gekennzeichnet von einem strukturellen Ungleichgewicht der Machtverhältnisse. Dieses ist nur reduzierbar durch fundiertes Fachwissen, die ständige professionelle Selbstreflexion und den konsequenten Einbezug der jungen Menschen und Familien.
Denn: Gelingende Kooperation braucht gegenseitiges Verständnis für die unterschiedlichen Perspektiven.
Das Fortbildungsprogramm 2023-2024 des Kinder- und Jugendhilferechtsvereins e.V. will zu diesem Verständnis beitragen. Vertreter*innen verschiedener Arbeitsfelder und Disziplinen werden ihre Rolle und ihren Auftrag im Hilfeprozess vorstellen. Sie werden ihr professionelles Handeln rechtlich einordnen, fachlich begründen, ihre Schlussfolgerungen erläutern und dabei vor dem Hintergrund der Machtfrage kritisch thematisieren. Dabei werden in den Veranstaltungen jeweils auch die wichtigen Neuerungen des KJSG hinsichtlich der Beteiligungs- und Beschwerderechte für junge Menschen und Familien dargestellt. Im gemeinsamen Gespräch miteinander können diese Änderungen auf Ihre Praxistauglichkeit hin überprüft werden und Fragen nach der Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe gestellt werden. Nach dem Motto: nach der Reform ist vor der Reform!
1. Was MACHT`s mit mir? - Adressat*innen kommen zu Wort
Ein Feedbackseminar zum Hilfeplanverfahren für Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe: Let’ s walk in my shoes!
vorbereitet von jungen Menschen und Eltern mit Erfahrungen in der Kinder- und Jugendhilfe,
moderiert von Nicole Hohnen und Ulrike von Wölfel (Kinder- und Jugendhilferechtsverein e.V.)
Ernst gemeinte Beteiligungsmöglichkeiten von Kindern, Jugendlichen und Eltern an der
Umsetzung von Hilfen zur Erziehung sind wichtige Faktoren für gelingende
Hilfeprozesse. Forschungen zum Thema Beteiligung zeigen aber, dass viele junge
Menschen und Eltern sich nicht wirksam an den Hilfeprozessen beteiligt fühlen, die sie
und ihr Leben unmittelbar betreffen. Gleichzeitig gibt es kaum Untersuchungen, in
denen junge Menschen und Eltern selbst zu Wort kommen.
Dieses Seminar will daran etwas ändern – und zwar ganz praktisch. Wir haben junge
Menschen und Eltern nach ihren Erfahrungen in und mit der Kinder- und Jugendhilfe
gefragt. Diese Erfahrungen werden sie im Seminar mitteilen. Daran anknüpfend
werden wir gemeinsam mit den anwesenden Adressat:innen und den Fachkräften
schwierige Situationen aus Hilfeplanprozessen erlebbar machen. Ziel dieses
handlungsorientierten Seminars ist es, andere Perspektiven zu eröffnen und
Handlungsalternativen zu erproben. So wird eine andere Praxis möglich: für alle
Beteiligten.
Mittwoch, 11. Januar 2023, 10 – 14 Uhr, Stadtteilhaus Dresden, Raum Wanne, Prießnitzstraße 18, 01099 Dresden
2. Zuhause oder Durchgangsstation?
Rolle und Auftrag von Sozialarbeiter*innen in der stationären Kinder- und Jugendhilfe
Eric Lacroix – stellv. Einrichtungsleitung in der stat. Kinder- und Jugendhilfe
Das Agieren in Einrichtungen der stationären Kinder- und Jugendhilfe ist so
unterschiedlich wie die Bewohner:innen und die dort tätigen Fachkräfte selbst und
auch oft abhängig von Haltung und Unterstützung durch die fallführenden Fachkräfte
des Jugendamtes und der Einrichtungsleitung.
Anhand eines konstruierten Fallbeispiels, welches jedoch in den Einzelheiten auf
Praxiserfahrungen basiert, sollen Möglichkeiten, Grenzen und damit einhergehende
Haltungen aufgezeigt, diskutiert und auch kritisiert werden.
Ziel des Workshops ist es, in den Austausch zu gehen, Erfahrungen zu teilen und
Impulse mitzunehmen. Begleitet von Eric Lacroix können innerhalb der Veranstaltung
im Idealfall unterschiedliche am Hilfesystem beteiligte Menschen (bspw. pädagogische
Fachkräfte, Eltern, Kinder und Jugendliche, Verwaltung) unterschiedliche Blickwinkel
in einem Hilfeprozess – bezogen auf die sogenannte „Heimerziehung“ – aufgezeigt
bekommen und mit diesem Verstehen auch Änderungsbedarfe aufdecken, gestalten und einfordern.
Donnerstag, 02. Februar 2023, 10 – 13 Uhr, House of Dreams, Careleaver-Zentrum, Schönfelder Str. 18, 01099 Dresden
3. Handeln des Allgemeinen Sozialen Dienstes im Kinderschutz
Claudia Sailer – Sozialpädagogin, Fachkoordination im Allgemeinen Sozialen Dienst, Jugendamt Leipzig
Das sozialpädagogische Handeln der Sozialarbeiter*innen des Allgemeinen Sozialdienstes
im Rahmen des staatlichen Wächteramtes umfasst auch das Prüfen möglicher Kindeswohlgefährdungen
und in diesem Zusammenhang auch die Durchführung von Maßnahmen zum Schutz der betroffenen Kinder und Jugendlichen. Diese Rolle und Funktion erfordert neben dem transparentes Agieren der Sozialarbeiter*innen gegenüber den Familien den bewussten Umgang mit dem bestehenden strukturellen Machtungleichgewicht
im Tätigkeitsfeld des Kinderschutzes.
In der Veranstaltung werden folgende Fragen diskutiert:
- Wann und wie wird eine Prüfung einer möglichen Kindeswohlgefährdung im Allgemeinen Sozialdienst eingeleitet?
- Wie wird die Prüfung durchgeführt und wie werden die Kinder/Jugendlichen und Eltern gelingend beteiligt?
- Welche Maßnahmen werden bei einer bestätigten Kindeswohlgefährdung eingeleitet?
- Kommt es zu einer Inobhutnahme: welche Unterbringungsformen gibt es?
Donnerstag, 09. März 2023, 10 – 13 Uhr, House of Dreams, Careleaver-Zentrum, Schönfelder Str. 18, 01099 Dresden
4. "Vermittler oder Entscheider?"
zur Rolle des Allgemeinen Sozialen Dienstes im Rahmen der Elternberatung bei Trennung, Scheidung und Umgang (§§17 und 18 SGB VIII)
Tobias Thomschke – Sachgebietsleiter im Allgemeinen Sozialen Dienst des Jugendamtes Dresden-Prohlis
Mit den §§ 17 und 18 SGB VIII bietet die Kinder- und Jugendhilfe Familien in Fragen der
Partnerschaft, Trennung und Scheidung und bei der Ausübung der Personensorge, sowie des
Umgangsrechts grundlegende Beratungs- und Unterstützungsangebote an. Familien, Eltern
und Kinder befinden sich in diesen Situationen häufig in einem Ausnahmezustand von
Veränderung und Krise. Beteiligungs- und Aushandlungsprozesse werden zur Machtfrage.
Beschwerden zur Methode.
Der Workshop beschäftigt sich mit den Rollen und Aufträgen der Fachkräfte des Allgemeinen
Sozialen Dienstes (ASD) im Beratungskontext, mit gesetzlichen Grenzen und institutionellen
Schnittstellen, mit Erwartungen und methodischen Lösungsansätzen. Gemeinsam sollen
Erfahrungen kritisch hinterfragt und ausgetauscht werden.
Aus aktuellem Anlass müssen wir die Fortbildung am 03. April 2023, 10-13 Uhr im House of Dreams auf einen späteren Termin verschieben. Sobald ein neuer Termin mit den Referent:innen gefunden ist, werden wir darüber auch an dieser Stelle informieren.
Montag, 03. April 2023, 10 – 13 Uhr, House of Dreams, Careleaver-Zentrum, Schönfelder Str. 18, 01099 Dresden
5. "Multitool SPFH?"
zur schwierigen Rolle der Sozialpädagogischen Familienhilfe
Mandy Albrecht – Soziale Arbeit M.A., Ambulante Jugendhilfe
Mit einem Blick auf Theorie und Praxis wird (selbst-)kritisch das Handlungsfeld der
Sozialpädagogischen Familienhilfe betrachtet und vorgestellt. Im Rahmen der Veranstaltung
werden verschiedene Spannungsfelder, wie Anspruch und Wirklichkeit, Privatheit und
Öffentlichkeit, Hilfe und Kontrolle, Auftragsklärung, Grenzen und Möglichkeiten, Nähe und
Distanz, Familiensystem und Jugendhilfesystem sowie das Thema (Ohn)Macht dargestellt und
anhand von Fallbeispielen diskutiert.
Dienstag, 09. Mai 2023, 10 – 13 Uhr, House of Dreams, Careleaver-Zentrum, Schönfelder Str. 18, 01099 Dresden
6. Vormundschaft im Fokus
Rolle und Auftrag von Vormundschaft innehabenden Personen und Änderungen durch das neue Vormundschaftsgesetz
Dagmar Michael – Vormundin und Verfahrensbeiständin, Dresden
Als Praktikerin mit langjährigen Erfahrungen möchte ich mit Ihnen zu den Fragen nach dem Sinn und oder auch weniger Sinn der Änderungen, auf Spurensuche gehen.
Ich möchte im Rahmen dieser Fortbildung zu diesen Fragen in den Austausch kommen:
- Welches Erfordernis gab es für die Änderungen?
- Was hat sich eigentlich geändert?
- Was bedeuten Änderungen u.a. wie:
- Sorgerecht aufteilen
- zusammenarbeiten
- vorläufige Vormundschaft
- Vorrang Ehrenamt
- Begründungspflicht Jugendamt
- Was bedeuten diese Änderungen für die Praxis in den unterschiedlichen Arbeitsfeldern?
Freitag, 23. Juni 2023, 10 – 13 Uhr, House of Dreams, Careleaver-Zentrum, Schönfelder Str. 18, 01099 Dresden
7. Familienersatz vs. Familienergänzung
Rolle und Auftrag des Pflegekinderwesens
Jens Borrmann-Lupprian – Kinder- und Jugendhilferechtsverein e.V.
Die SGB-VIII-Gesetzesänderung im Jahr 2021 hat verschiedene Adressaten der Jugendhilfe in ihren Rechten und Ansprüchen massiv gestärkt. Insbesondere die Gruppe der Kinder und Jugendlichen im Handlungsfeld Pflegekinderwesen wurden in den Blick genommen. Bis dato waren diese von ursächlichen Standards ausgeklammert. Was in stationären Einrichtungen bereits geregelt war, wurde nun auch verpflichtend im Pflegekinderwesen reguliert. Nutzer dieser Leistung werden in ihren Rechten u.a. auf Beschwerde maßgeblich ausgestattet.
Wer profitiert von diesen Neuerungen letztlich? Wie wirken sich die Neuregelungen auf die Gestaltung der Hilfen aus? Werden Pflegefamilien hierdurch transparenter und ist dies wirklich gewollt? Erschwert sich die Suche nach geeigneten Pflegepersonen hierdurch?
Der Workshop soll die aktuelle Diskussion aufgreifen und den Austausch fördern.
Mittwoch, 06. September 2023, 10 – 13 Uhr, Stadtteilhaus Dresden – Äußere Neustadt, Raum Anton, Prießnitzstr. 18, 01099 Dresden
8. Was ist übrig?
Rolle und Auftrag von Erziehungsberatungsstellen
Silvia Keil de Ballon – Beratungsstelle in Pieschen, BIP, Dresden
Andreas Rösch – Leitung Evangelische Beratungsstelle Diakonisches Werk, Dresden
Die Erziehungsberatung ist als niedrigschwelliges Angebot in der Kinder- und Jugendhilfe verankert. Klient*innen kommen sowohl selbstmotiviert mit eigenen Anliegen als auch im Zwangskontext. Adressat*innen sind Kinder, Jugendliche, Eltern und alle an der Erziehung eines Kindes beteiligten Personen. In der Veranstaltung wird das Vorgehen in der Erziehungsberatung vorgestellt und es werden die Dimensionen von Macht und Ohn-Macht in diesem Zusammenhang reflektiert. Der systemische Blickwinkel auf die verschiedenen Protagonisten eines Familiensystems wird vorgestellt, auch hier werdenverschiedene Aspekte von Macht beleuchtet.
Dienstag, 17. Oktober 2023, 10 – 13 Uhr, House of Dreams, Careleaver-Zentrum, Schönfelder Str. 18, 01099 Dresden
9. Wie ticken Kinder- und Jugendpsychiater?
Ein Dialog über Macht medizinischer Diagnosen und Gutachten im Hilfeplanprozess.
Dr. M. Brünger – Kinder- und Jugendpsychiater, Universität Landau
Berichte aus der Praxis zeigen, dass medizinische Diagnosen und darauf aufbauende Empfehlungen von Kinder- und Jugendpsychiatrien sehr deutungsmächtig für Hilfeplanprozesse sein können. Manchmal folgt die Kinder- und Jugendhilfe diesen, manchmal ignoriert sie diese aber auch. Mitunter führt das zu Konflikte zwischen Adressat:innen, ASD-Mitarbeiter:innen und Psychiater:innen. Welche Bedeutung haben Diagnosen und Gutachten im Hilfeplanprozess und wer hat eigentlich die Deutungshoheit über das Verhältnis zwischen Erkrankung und Erziehungsfähigkeit?
Freitag, 10. November 2023, House of Dreams, Careleaver-Zentrum, Schönfelder Str. 18, 01099 Dresden
10. Anwalt des Kindes = Verfahrensbeiständ*innen?
Rolle und Auftrag im familiengerichtlichen Verfahren
Kerstin Heuke – Verfahrensbeiständin und Mediatorin, Bautzen
Im familiengerichtlichen Verfahren sind Interessen und Erwartungen der Kinder und Jugendlichen durch die Verfahrensbeiständ:innen festzustellen und vor Gericht geltend zu machen. Sowohl Kindeswohl als auch Kindeswille sind das Hauptaugenmerk der Tätigkeit.
Im Aufgabenkern sind Verfahrensbeiständ:innen also die parteiliche Interessenvertreter:innen der Kinder und Jugendlichen. Das ist ihr gesetzlicher Auftrag und muss ihre fachliche Haltung sein.
Doch welche Konfliktfelder werden hier deutlich? Sind die zusätzlichen Aufgaben, zum Beispiel Gespräche mit den Bezugspersonen oder das Mitwirken an einvernehmlichen Regelungen des Verfahrensgegenstandes dem Kind oder Jugendlichen dienlich? Oder werden hier auch Widersprüche deutlich, die mit der Perteilichkeit für das Kind oder den Jugendlichen nicht vereinbar sind? Im Seminar sollen diese Fragen diskutiert werden.
Donnerstag, 11. Januar 2024, 10 – 13 Uhr, House of Dreams, Careleaver-Zentrum, Schönfelder Str. 18, 01099 Dresden
11. "Das letzte Wort hat..."
Rolle und Auftrag von Familienrichter*innen in Hilfeprozessen
Andreas Hornung – Familienrichter am Oberlandesgericht Hamm/Westf., von 200-2012 Familienrichter am Amtsgericht Warendorf, Mitbegründer der „Warendorfer Praxis“
Gerichtsverfahren vor dem Familiengericht berühren existenzielle Themen. Sie greifen oftmals erheblich in Familienstrukturen ein und stellen die Weichen für das zukünftige Leben junger Menschen. Diese Kindschaftsverfahren sind auch rechtlich brisant, denn sehr oft muss dabei zwischen den Grundrechten junger Menschen und denen ihrer Eltern oder Sorgeberechtigten abgewogen werden. Die jeweils vorsitzenden Familienrichter:innen spielen hierbei eine bedeutende Rolle. Sie sind diejenigen, die Entscheidungen treffen bzw. auch überprüfen. Für junge Menschen, Eltern und Erziehungsberechtigte können familiengerichtliche Verfahren sowohl Ohnmachtserfahrungen sein als auch ermutigende und stärkende Aspekte beinhalten.
Die Veranstaltung führt in diese brisante Gemengelage ein und blickt auf Möglichkeiten oder Notwendigkeiten von Veränderungen innerhalb familienrechtlicher Verfahren.
Donnerstag, 08. Februar 2024, 10 – 13 Uhr, Online-Veranstaltung
12. "Jetzt mischen die sich da noch ein!"
Rolle und Auftrag von Ombudschaft im Hilfeprozess
Ulrike von Wölfel und Jens Borrmann-Lupprian – Kinder- und Jugendhilferechtsverein e.V.
Im Rahmen der Gesetzesnovelle des SGB VIII in 2021 gab es gravierende Neuerungen in der Landschaft der Jugendhilfe. Herausragend ist dabei die Implementierung des § 9a im SGB VIII. Vor der Novelle oblag es dem „Überzeugungsgeschick“ von Ombudsleuten, sich bei öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe Gehör zu verschaffen. Dies gelang mehr oder weniger und hing stark vom „good-will“ der Beteiligten ab.
Inzwischen herrscht eine andere Diktion in der Jugendhilfe. Ombudschaft ist gesetzlich verankert und somit von den Bundesländern vorzuhalten.
Leicht karikiert könnte behauptet werden: „EINMISCHEN“ ist Pflicht und vor allem ein Rechtsanspruch geworden. Allerdings werden hierdurch bestehende Ressentiments nicht a priori aufgelöst. Es braucht Aushandlung und Kompromissbereitschaft von allen Beteiligten. Dann ist die Abschmelzung von Machtasymmetrien ein Prozess, welcher durchaus gelingen kann.
Im Seminar werden die Aufträge und Rollen Ombudschaftlicher Arbeit skizziert. Ebenso werden bisherige Erfahrungen und aktuelle Veränderungen dargestellt. Wir wünschen uns einen kreativen und praxisnahen Diskurs. Exemplarische Praxisbeispiele können eingebracht werden, um das gemeinsame Arbeiten lebendig zu gestalten.
Donnerstag, 07. März 2024, 10 – 13 Uhr, Stadtteilhaus Dresden – Äußere Neustadt, Raum Anton, Prießnitzstr. 18, 01099 Dresden
13. "Heimerziehung - wir müssen reden"
Elsa Thurm und Björn Redmann – Kinder- und Jugendhilferechtsverein e.V.
Die Heimerziehung muss sich weiter verändern!
Sowohl für Adressat:innen der stationären Jugendhilfe, die oft nur indirekt oder gar nicht bei der Alltagsgestaltung in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe beteiligt werden, als auch für Fachkräfte in den Hilfen zur Erziehung, die im Spannungsfeld zwischen dem nicht immer leichte. Alltagsgeschäft in Wohngruppen und den gesetzlichen Ansprüchen von Beteiligung arbeiten, muss etwas passieren.
Gemeinsam mit Careleaver:innen aus dem Careleaver Zentrum Dresden und Fachkräften aus der stationären Jugendhilfe wollen wir in ins Gespräch kommen über die gegebenen Situationen in Wohngruppen. Dabei wird der Fokus auf den gesetzlichen Veränderungen des KJSG und den (un)eingelösten Versprechen der Jugendhilfe liegen. Im gegenseitigen Austausch werden Stolpersteine und Gelingensfaktoren benannt und diskutiert.
Dienstag, 09. April 2024, 10 – 13 Uhr, House of Dreams, Careleaver-Zentrum, Schönfelder Str. 18, 01099 Dresden
14. Mit aller Macht! - Selbstvertretungsstrukturen von Adressat*innen der Jugendhilfe in Sachsen
Planung, Umsetzung und Perspektiven
Sarah Preusker und Björn Redmann – Kinder- und Jugendhilferechtsverein e.V.
Mit Einführung des KJSG sind im § 4a SGB VIII Zusammenschlüsse von Selbstvertretungsstrukturen von Adressat*innen der stationären Jugendhilfe ausdrücklich gewollt. Junge Menschen, die in stationären Jugendhilfeeinrichtungen aufwachsen/aufgewachsen sind, sollen eine Plattform nach ihren Vorstellungen bilden können, anhand derer sie sich an wichtigen Entscheidungen sachsenweit, die Heimerziehung betreffend, in anerkannter Selbstvertretung partizipieren können.
Im August 2022 nahm das Projekt „Landesjugendkonferenz“ (Arbeitstitel Stand Aug. 2022) seine Arbeit auf. Mit welchen Zielstellungen wurde es gestartet, was ist bisher gelungen, wo gab es Stolpersteine, was ist bisher in Sachsen entstanden? Dieser Workshop möchte umfangreich über das Projekt informieren.
Donnerstag, 02. Mai 2024, 10 – 13 Uhr, House of Dreams, Careleaver-Zentrum, Schönfelder Str. 18, 01099 Dresden