Fortbildungsprogramm 2023-2024
Wer MACHT Hilfeprozesse?
Im Juni 2021 ist das reformierte SGB VIII in Kraft getreten. Eine wesentliche Zielrichtung des Gesetzgebers war die Stärkung der Beteiligungs- und Beschwerderechte von jungen Menschen und Familien. Offenbar aus gutem Grund, denn Studien zeigen, dass sich junge Menschen und Familien in Hilfeprozessen der Kinder- und Jugendhilfe oftmals nicht wirklich beteiligt fühlen. Junge Menschen und Eltern fühlen sich ohnmächtig, nicht gehört und häufig mit ihren Perspektiven wenig wertgeschätzt. Dies verdeutlicht: Hilfeprozesse in der Kinder- und Jugendhilfe finden nicht auf Augenhöhe statt. Sie sind gekennzeichnet von einem strukturellen Ungleichgewicht der Machtverhältnisse. Dieses ist nur reduzierbar durch fundiertes Fachwissen, die ständige professionelle Selbstreflexion und den konsequenten Einbezug der jungen Menschen und Familien.
Denn: Gelingende Kooperation braucht gegenseitiges Verständnis für die unterschiedlichen Perspektiven.
Das Fortbildungsprogramm 2023-2024 des Kinder- und Jugendhilferechtsvereins e.V. will zu diesem Verständnis beitragen. Vertreter*innen verschiedener Arbeitsfelder und Disziplinen werden ihre Rolle und ihren Auftrag im Hilfeprozess vorstellen. Sie werden ihr professionelles Handeln rechtlich einordnen, fachlich begründen, ihre Schlussfolgerungen erläutern und dabei vor dem Hintergrund der Machtfrage kritisch thematisieren. Dabei werden in den Veranstaltungen jeweils auch die wichtigen Neuerungen des KJSG hinsichtlich der Beteiligungs- und Beschwerderechte für junge Menschen und Familien dargestellt. Im gemeinsamen Gespräch miteinander können diese Änderungen auf Ihre Praxistauglichkeit hin überprüft werden und Fragen nach der Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe gestellt werden. Nach dem Motto: nach der Reform ist vor der Reform!