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Tagungsbericht IGFH-Jahrestagung „Zwischen Inklusion und Ausgrenzung“

Tagungsbericht IGFH-Jahrestagung „Zwischen Inklusion und Ausgrenzung“
Alle reden von Inklusion, aber wer will das wirklich? Was wir vor Augen haben, sind Debatten der letzten 1 bis 2 Jahre um die Rechte von Behinderten auf Bildungsbeteiligung, die sich (vermeintlich) aus den UN Konventionen zu Menschenrechten und Behindertenrechten ableiten ließen. Schon hier wird es schwierig, wie die Debatte zeigt: So klagen Regelschulen und Lehrer_innenverbände, dass Inklusion nicht gelingen könnte angesichts der mangelnden Ausstattung. Da klagen Träger von Förderschulen, dass ihnen mit der Abschaffung Unrecht getan würde und insbesondere das Wohl von Behinderten dabei nicht im Blick wäre. Weiter befürchten Eltern nicht Behinderter, dass ihre Kinder beim Lernen behindert würden. Und letztlich sind auch längst nicht alle Eltern behinderter Kinder für die Regelbeschulung.

Vor dem Hintergrund der Debatte um die Rechte behinderter Kinder und Jugendlicher und unter dem Eindruck genannter Beobachtungen entfaltet sich eine Debatte in Teilen der Jugendhilfe um die Frage, was in der Formel „Inklusion“ weiterhin stecken könnte als die Rechte Behinderter (dazu u.a. auch lesenswert das aktuelle Heft 133 der Widersprüche „Inklusion – Versprechungen vom Ende der Ausgrenzung). Von einem „breiten Ansatz“, der zu wählen wäre, sprach auch die Ankündigung der IGFH-Jahrestagung in Leipzig Mitte September 2014. Es sollte um „Wertschätzung und Anerkennung von Vielfalt“ gehen, um gelingendes Aufwachsen und dessen strukturelle Bedingtheiten. Selbst von „Exklusion in der Jugendhilfe“ sollte nicht geschwiegen werden – es durfte also spannend werden. Und das wurde es.

Einen ersten lokalen Einblick ins Thema gab Heike Förster vom Jugendamt in Leipzig – einer Stadt, in der knapp 30 Prozent der Minderjährigen von Transferleistungen abhängig sind und 14 Prozent der Schüler_innen die Schule ohne Abschluss verlassen. Schon das war genug Zündstoff angesichts der Forderung nach gelingenden Aufwachsbedingungen für alle Kinder und Jugendlichen aus dem Tagungsprogramm als breitem Ansatz von Inklusion. Provozierend stellte Hans-Ulrich Krause als Vorsitzender der IGFH die Frage, ob denn nicht gerade die Jugendhilfe maßgeblich daran beteiligt wäre und war, Jugendliche auszusortieren – wie kann also gerade sie von Inklusion sprechen? Kritische und selbstkritische Töne schon zum Beginn der Tagung.

Den ersten umfänglicheren Auftakt bot Michael Winkler mit einem Rundumschlag: Das Thema wäre verwirrend, es gäbe kaum Grundlagenliteratur, die zentralen UN-Papiere gäbe es in verschiedenen Übersetzungen und so säßen wir Irrtümern auf: Es geht in den UN-Dokumenten nicht um Teilhabe, sondern um Teilnahme; die Förderschulen würden mitnichten abgeschafft werden können, eher gäbe es einen Schutz für sie; in der UN-Behindertenrechtskonvention geht es nicht im Zentrum um Bildung, sondern um Menschenrechte. Und daraus ergäbe sich eher die Aufgabe, Menschen insgesamt nicht mehr nach Eigenschaften einzuordnen – das wäre ein breiter Ansatz. Wie Krause sieht auch Winkler gerade hier das systematische Problem: Für die Vermittlung und Gewährung von Hilfen braucht es Kategorisierungen – das Jugendhilferecht lebt als Leistungsrecht.

Diese Debatte sollte die gesamte Tagung im Kern anhalten: Wie gelingt es, Inklusion zu denken angesichts von gewachsenen und gelebten Jugendhilfestrukturen? Michael Winkler spricht vom  Traum von einem inklusiven Jugendhilferecht, wie es auch der 13. Kinder- und Jugendbericht fordert. Winkler aber fragt: Wie soll das gehen? Ergeben würde das eine völlige Umstrukturierung in der Sozialgesetzgebung und der Verlust des KJHG in seiner heutigen Form. Winkler und viele andere geben auf dieser Tagung immer wieder zu bedenken, dass es Zeit bräuchte, dass eine umfassende und begründete Theorie fehle und dass das Thema auch technologische Phantasien und Einsparinteressen beinhalten würde. Und demgegenüber wäre das KJHG eine profunde Grundlage, weil Subjektorientierung und die Förderung von Autonomie schon Inklusion wäre. In der anschließenden Podiumsdiskussion gab es dazu weitgehende Übereinstimmung: es könne keinen schnellen Lösungen geben, „große Lösungen“ schon gar nicht (weil auch der Begriff belastet ist), inklusive Lösungen müssten in der Praxis erarbeitet werden und könnten nicht politisch verordnet werden.

Spätestens in den daran anschließenden Diskussionsgruppen war das Thema dann aber schnell wieder bei der Inklusion von Behinderten in die Regelschule. Das macht deutlich, welche Schwierigkeiten dabei bestehen, das Thema Inklusion über die Behinderten hinaus zu weiten und zu einem Thema von (strukturellen) Ausgrenzungen zu machen.

Am zweiten Tag fragte Albrecht Rohrmann, wie das gehen könne: Inklusion in eine nicht inklusive Gesellschaft. Separierungen finden statt. So beobachtet er unter dem Begriff „Hyperinklusion“ derart starke Einbindungen in bestimmte Systeme, dass Inklusion in andere Systeme nicht mehr gelingt. Hier könnte an die Behindertenhilfe selbst oder Praxen der Heimerziehung gedacht werden. Womit wir wieder bei der These wären, dass die Hilfesysteme selbst Inklusion nicht nur nicht befördern, sondern Exklusion betrieben. Rohrmann rät dazu, die Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe selbst in den Blick zu nehmen. Zu arbeiten wäre insgesamt an der Lebenslage Kindheit und Jugend und erst in einem zweiten Schritt an konkreten Beinträchtigungen.

In den Arbeitsgruppen ging es dann um junge Erwachsene, Flüchtlinge, Mädchen und Jungen in einer Gender-Perspektive, aushaltende Angebote der Jugendhilfe, inklusive Regeleinrichtungen und eine inklusive Heimerziehung. Engagierte Diskussionen um bekannte Themen.

Inklusion – wer will das? Die rund 140 anwesenden Tagungsteilnehmer_innen sicher. Allerdings hinterlässt diese Tagung bei mir auch Fragen: Welche Rolle spielen strukturell-bewahrende Motive, wenn es heißt, es gäbe keinen schnellen Lösungen? Bei aller Selbstkritik ob exkludierender Geschichte und teils aktueller exkludierender Praxis der Jugendhilfe – welche Lehren ziehen wir daraus für die Inklusionsdebatte? Warum fürchten wir uns vor einer völligen Umstrukturierung der Sozialgesetzgebung angesichts der vorgebrachten Systemkritik bezogen auf die Jugendhilfe? Wenn es einer Fachtagung gelingt, Nachdenklichkeit zu hinterlassen, dann war sie wohl gelungen. Mich hat sie nachdenklich gemacht.

erscheint im Forum Erziehungshilfen 5/2014