Fachtagung mit über 130 Teilnehmer_innen erfolgreich beendet

Die Beteiligung von Mädchen, Jungen und Eltern in den Einrichtungen und Diensten der Hilfe zur Erziehung ist für die Kinder- und Jugendhilfe seit vielen Jahren gesetzlich verankert. Im Jahr 2012 wurde das eigenständige Recht von Kindern und Jugendlichen auf Beratung gesetzlich verstärkt und die Einrichtungsträger verpflichtet, Konzepte und Verfahren für Rechte, Beteiligung und Beschwerdemöglichkeiten auszugestalten. Damit ist der Rahmen gesetzt, um Beteiligungs- und Beschwerdemöglichkeiten zu entwickeln und in der pädagogischen Praxis mit Leben zu erfüllen. Auf der anderen Seite zeigt sich immer wieder, dass dies weder bei den Jugendämtern, noch in

Einrichtungen und Diensten ein Selbstläufer ist. Es gilt, eine Kultur der Beteiligung zu entwickeln und zu leben, die für das Gelingen erzieherischer Hilfen unverzichtbar ist.

Zur Fachtagung kamen 130 in Fachkräfte und Studierende nach Dresden. Prof. Ullrich Gintzel führte für den Kinder- und Jugendhilferechtsverein e. V. in das Thema ein.  In ihren Vorträgen gingen Prof. Dr. Mechthild Wolff von der Hochschule Landshut, Wolfgang Trede, dem Amtsleiter des Jugendamtes Böblingen und Mitglied der Sachverständigenkommission zum 14. Jugendbericht, Prof. Dr. Johannes Münder von der TU Berlin sowie Prof. Dr. Friedhelm Peters von der Hochschule Erfurt das Thema auf Forschung, Erfahrungen und das Recht auf Beteiligung ein.

Dies wurde dann in sieben thematischen Foren vertieft. Die Teilnehmer/innen diskutierten die Beteiligung an der individuellen Hilfeplanung in Verantwortung des Jugendamtes, die Verwirklichung von Beschwerderechten in Einrichtungen und in der Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen. Die Kritik an mangelnder Beteiligung durch unzureichende individuelle Hilfen und durch Unterbringung in Geschlossenen Einrichtungen wurde ebenfalls thematisiert.  Das besondere Interesse vieler Tagungsteilnehmer/innen galt einem Forum in Zusammenarbeit mit Jugendlichen, die in Jugendhilfeeinrichtungen leben und über ihre Beteiligungserfahrungen berichteten

Veranstalter der Tagung war der Kinder- und Jugendhilferechtsverein e. V., eine Mitgliedsorganisation des Paritätischen Sachsen, die in Dresden und den angrenzenden Landkreisen ombudschaftliche Beratung zur Leistungsgewährung in der Jugendhilfe anbietet.

Die Fachtagung wurde in Kooperation mit der Internationalen Gesellschaft für erzieherische Hilfen, der Evangelischen Hochschule Dresden, der Hochschule Mittweida, dem Paritätischen Sachsen, der Arbeiterwohlfahrt Sachsen sowie dem Caritasverband Dresden-Meißen unterstützt.

 

Der Kinder- und Jugendhilferechtsverein hat sich das Ziel gesetzt, die ombudschaftliche Beratung in der Jugendhilfe weiter zu entwickeln sowie Beteiligungs- und Beschwerdemöglichkeiten zusammen mit Partnern zu befördern. Gegenwärtig werden Jugendliche in erzieherischen Hilfen gesucht, die am  Projekt MUSKEPEER teilnehmen möchten. Erste Anmeldungen für die Ausbildung als Peer-Berater/in zu Rechten und Beteiligung junger Menschen gibt es bereits und es läuft derzeit eine Crowdfunding Kampagne zur Unterstützung dieser Aktivitäten im Rahmen des Projektes NotEingang.

 

Das kurze Video dazu finden Sie unter http://www.visionbakery.com/noteingang
Weiter Informationen zur ombuschaftlichen Beratung in Sachsen finden Sie unter http://www.jrv-dresden.de/ . Die nächste Fachtagung zu Ombudschaft und Beteiligung in der Kinder- und Jugendhilfe in Sachsen wird voraussichtlich in einem Jahr stattfinden.

 

 

Eine Veranstaltung von Kinder- und Jugendhilferechtsverein Dresden – KJHRV und der Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen – IGfH

 

in Kooperation mit Evangelische Hochschule Dresden, Hochschule Mittweida, Arbeiterwohlfahrt Landesverband Sachsen e. V., Caritasverband für das Bistum Dresden-Meißen e.V., Paritätischer Wohlfahrtsverband Landesverband Sachsen e. V.

       

Der Flyer zur Fachtagung

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