Termin: Mittwoch, 05.02.2020 von 11 bis 18 Uhr
Veranstaltungsort: Evangelische Hochschule Dresden, Dürerstraße 25, 01307 Dresden
Anmeldung: https://doo.net/veranstaltung/43513/buchung
Inhalt: Kinder und Jugendliche können in Deutschland auf der Grundlage des § 1631 b BGB geschlossen untergebracht werden und erfahren Freiheitsentziehung in stationären Einrichtungen der Heimerziehung. Sowohl die geschlossene Unterbringung als auch freiheitsentziehende Maßnahmen in der Kinder- und Jugendhilfe bedürfen aufgrund ihrer erheblichen Grundrechtsrelevanz seit der Reform des § 1631b BGB im Jahr 2017 der familiengerichtlichen Genehmigung. Die im Jahr 2017 erfolgte Aufnahme der freiheitsentziehenden Maßnahmen als Absatz 2 der Norm hatte u.a. die Ziele, die Eltern zu entlasten, diese Maßnahmen unter familiengerichtliche Kontrolle zu stellen sowie sie zu verkürzen, um so Kinder und Jugendliche vor ungerechtfertigten Maßnahmen zu schützen.
In den vergangenen Monaten haben dreizehn junge Menschen aus mehreren Bundesländern, die eigene Erfahrungen mit dem Thema haben, in drei Wochenend- Workshops ihre Erfahrungen mit Geschlossenheit und Freiheitsentzug berichtet. Außerdem haben sie die reformierte Rechtslage diskutiert und Möglichkeiten zusammengetragen, wie Beteiligung und Beschwerde in Jugendhilfe und Psychiatrie trotz Freiheitsentziehung eingefordert und gelebt werden können. Erfahrene Sozialpädagog*innen und Jurist*innen haben die jungen Menschen auf diesem Weg begleitet. Herausgekommen ist eine Broschüre zum Thema, die die jungen Menschen selbst verfasst haben.
Auf der Fachtagung am 5. Februar 2020 wird die Umsetzung des § 1631 b BGB in der Kinder- und Jugendhilfe im Vordergrund stehen und es werden Betroffene zu Wort kommen. Insbesondere soll es darum gehen, wie trotz Freiheitsentziehung und Zwang Rechte auf Beteiligung und Beschwerde in Einrichtungen gewahrt werden können. Außerdem wird die Broschüre der Öffentlichkeit vorgestellt und anhand dieser wird gefragt, ob und wie in diesen Settings eine Erziehung in/zur Würde und Freiheit stattfinden kann.
An wen richtet sich der Fachtag? Leitende und Mitarbeitende von öffentlichen und freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe sowie Interessierte
Veranstaltungsort: Evangelische Hochschule Dresden, Dürerstraße 25, 01307 Dresden
Termin: Mittwoch, 05.02.2020 von 11 bis 18 Uhr
Kosten:
39,- Euro (incl. Tagungsmaterialien, Getränke und Mittagsimbiss)
19,- Euro für Studierende
Kostenfrei für Careleaver* und Berater*innen des KJRV
Anmeldung: https://doo.net/veranstaltung/43513/buchung
Programm
11:00 Uhr Begrüßung Ulrike von Wölfel, Tagungsmoderation
11:10 Uhr Grußwort Peter Darmstadt, Leiter des Sächsischen Landesjugendamtes
11:30 Uhr Darstellung der Rechtslage zu Freiheitsentziehung und Geschlossener Unterbringung nach § 1631 b BGB seit 2017 – Prof. Dr. Simone Janssen, Evangelische Hochschule Dresden
12:15 Uhr Freiheitsentziehung in der Kinder- und Jugendhilfe – Dr. Sabrina Hoops, Deutsches Jugendinstitut
13:00 Uhr Pause mit Imbiss
13:30 Uhr Wie erleben Betroffene freiheitsentziehende Maßnahmen? – Dr. Mischa Engelbracht, Universität Erfurt (angefragt)
14:30 Uhr Die Auswirkungen von Geschlossener Unterbringung und Freiheitsentziehung auf die Struktur der Kinder- und Jugendhilfe – Prof. Dr. Nicole Rosenbauer, Evangelische Hochschule Dresden
15:15 Uhr Pause
15:45 Uhr Workshops:
Das Recht auf Beteiligung und Beschwerde in gU und FEM
Prof. Dr. Simone Janssen, Evangelische Hochschule Dresden
Wie wirken Stufenpläne in Einrichtungen?
Prof. Dr. Veronika Magyar-Haas, Universität Freiburg (CH)
Mit Betroffenen auf dem Weg zur Broschüre
Elsa Thurm und Björn Redmann, Kinder- und Jugendhilferechtsverein e.V.
17:15 Uhr Pause
17:30 Uhr Vorstellung der Broschüre
18:00 Uhr Zusammenfassung und Abschluss
Der Kinder- und Jugendhilferechtsverein wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushaltes.
Anmeldung: https://doo.net/veranstaltung/43513/buchung
Mit Unterstützung der Aktion Mensch