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10 PUNKTE: Ergebnisse eines Workshops mit Fachkräften am 07. Januar 2019

»Klientenbeteiligung und Handlungsspielräume / Definitionsmacht der Fachkräfte«

Workshopleitung: Dominique Arnaud, Heide Funk und Annegret Münch

 

Das Ziel des Workshops war, gemeinsam Situationen und Momente – vielleicht nicht unmittelbar bewusster – Handlungsspielräume zu erkunden, in denen Fachkräfte Aspekte des Fallgeschehens positiv beeinflussen und Dinge selbst definieren und gestalten können und daran anschließend zu fragen, wodurch jene Handlungs- und Definitionsräume abgesichert werden können.

 

 

Methodisch wurde dafür ein eher ungewöhnlicher Weg gewählt: An den individuellen alltagspraktischen Erfahrungen der Teilnehmer*innen – also der gelebten Praxis – ansetzend, entwickelten Kleingruppen fiktive Fallgeschichten gelingender Hilfeprozesse, stellten diese im Plenum vor und diskutierten einige Aspekte intensiver. Unter der Frage, welche Handlungsspielräume in der Praxis bedeutsam sind und abgesichert werden müssen, sollten die Ergebnisse auf den Wandtafeln gesammelt und in 10 Punkten festgehalten werden.

Die 10 Punkte

1.

Einforderung und Absicherung von genügend Raum, Zeit und Gelegenheit für die Entwicklung einer tragfähigen Beziehung zwischen Kindern/Jugendlichen und den Bezugspersonen aus dem Kreis der Fachkräfte. Diese Beziehung bildet aber die Grundlage dafür, dass hilfreiche Schritte sich entwickeln können. 

 

D.h. es braucht EXKLUSIVE Zeit abseits von standardisierten oder anderen vordefinierten Zielen und Strukturen, damit jeweils im Verlauf eigenständig definierte Anlässe und Vorhaben zur Geltung kommen können.

2.

Respektierung und Stärkung der Eigeninitiative und des Eigensinns der Hilfesuchenden zur Auswahl und Entwicklung von Perspektiven. 

 

Dazu gehört einmal, dass innerhalb der Struktur einer Einrichtung/eines Teams reale Auswahlmöglichkeiten (z.B. Auswahl des Bezugserziehers) offengehalten und Alternativen in den Blick genommen werden können, aber auch Rückhalt unter Kolleg*innen für die daraus entstehenden Konflikte und Auseinandersetzungen.

3.

Aufmerksamkeit und Freiraum für die Entwicklung von neuen EIGENEN Ansprüchen der Hilfesuchenden gegenüber einer Institution.

4.

Rückhalt geben zur jugendgemäßen Bewältigung von Konflikten bei Normbrüchen, die der Sanktionierung unterliegen.

 

Erst mit dem Erleben eines verlässlichen Beistandes auf der Beziehungsebene werden die eigenen Kräfte des Jugendlichen zur Auseinandersetzung mit Normbrüchen und Gefährdungslagen gestärkt. Dazu bedarf es der Spiegelung durch das Umfeld und die Bezugspersonen. Und für diese Zeit brauchte es auch den Schutz vor institutionalisierter Sanktionierung des dominanten Hilfesystems bzw. einer Begleitung durch institutionelle Konflikte mit den anderen Instanzen.

5.

Aufrechterhaltung von Rückhalt, Offenheit und Zeit gerade auch bei schwerwiegenden und mehrdeutigen Risiko- und Krisensituationen, um daraus Hinweise für Veränderungsperspektiven und -wünsche zu gewinnen (Bewertung z.B. von weiter andauerndem Schuleschwänzen als Zeichen für Konflikte und nicht als strafbare Handlung bzw. negative Anzeichen von Verweigerung und Fehlentwicklung).

6.

Aushalten, dass man als Fachkraft nicht übermächtig ist bei Aushandlungsprozessen z.B. mit dem Jugendamt (keine falschen Erwartungen wecken).

7.

Institutionelles Wissen über nicht-stigmatisierende und geeignete weiterführende Hilfe-Einrichtungen ausbauen und nutzen.

8.

Stabilisierung und Vertiefung von jugendeigenen Interessenpositionen in einem geschützten Raum, der auf gegenseitige Unterstützung baut und Austauschmöglichkeiten und Selbstvertretung unter peers ermöglicht.

9.

Kooperative Spannung zwischen verschiedenen Kolleg*innen (Rollenbildern und Handlungsansätzen, berufsbiografischen Stationen in Teams) ermöglichen und für eine (konzeptionelle, professionelle) Reflexion nutzen.

10.

Erweiterte Klientensysteme (z.B. familiäre Situationen) im Blick behalten und professionelle Netzwerkpartner pflegen.

Zusammenfassung unserer Reflexionen zur Ausgangssituation bei der Vorbereitung des WOKSHOPS

In ombudschaftlichen Beratungsprozessen erleben wir Fachkräfte, die Einschränkungen besonders da ins Feld führen, wo es gilt mit den Jugendlichen Hilfeziele zu entwickeln und mit Leben zu füllen. Bei den vielfältigen Begründungen dafür stechen heute diejenigen hervor, die auf Verhinderungen verweisen, indem gerade in zugespitzten Fällen notwendig gebotenen Schritte durch „fremde“ Aufträge von beteiligten Instanzen dominiert werden. Arbeitsaufträge werden zwar offiziell mit Zielen versehen, die Helfer*innen werden dann aber mit kurzfristigen und multiplen Aufträgen konfrontiert: von und für Eltern – von und für Kinder – vom öffentlichen Träger – von Seiten der eigenen Träger – vom Gericht, – so dass eine vertrauensvolle, tragfähige Beziehung fachlich nicht durchgehalten werden kann. Ein Hilfeplan ist dominant und legt Rollen fest (Helfer als Berater, „Erzieher“ – Helfer als „Beziehungsanbieter“ (Vertrauen als primäre Voraussetzung) – Helfer als „Kontrolleur“ – Helfer als „missbrauchte Informationsquelle“ (Gericht/öffentlichem Träger Argumente liefern). Das führt zu innerer Rollenkollision. Am Ende gehen Sinnhaftigkeit und die Basis für die konstruktive Auseinandersetzung mit den oft schwierigen Krisen und Konflikten für die Betroffenen und die Fachkräfte verloren.

 

Wir haben hier unsere Erfahrungen und Eindrücke zusammengetragen, was das für Fachkräfte bedeuten könnte, und sind darauf gekommen, dass es Möglichkeiten des Umgangs mit diesen Schwierigkeiten gibt, die auch als eigene „Bewältigungsformen“ mit verstanden werden können wie z.B.:

 

„Rationalisierung“: Eine spürbare innere Zerrissenheit kann nicht offen reflektiert werden, sondern führt zu Blockaden in der Reflexion dieser Zerrissenheit; negative Erwartungshaltungen am Widerstand gegen staatlichen Auftraggeber führen zur neuerlichen, doch wieder einsetzenden Orientierung an strukturell Mächtigeren; es entsteht ein gesteigerter Bedarf nach externer fachlicher Unterstützung.

 

„Festungen“: Da, wo Fachkräfte in ihren Einrichtungen dagegen halten, sich nicht dominieren lassen und eigene Definitionen konsequent entgegensetzen, verteidigen sie ihre eigenen Grenzen und Aufträge (intrainstitutionelle Absicherung und Positionierung) nach außen.

 

„Substrukturen aufbauen“: Als offene Gegenwelt können kritische Arbeitskreise ein wenig zum institutionalisierten Gegenpol werden – mit Ziel der Schaffung von Aufmerksamkeit und Einflussnahme auf restriktive Jugendhilfe-Praxis.

 

„Für-sich-selbst-etwas-klarhalten“: Manchmal verschließen sich einzelne Fachkräfte ganz gegen diese Einflüsse von außen, um ihren inneren Kompass behalten zu können.

Aufgabenstellung

Professionalität muss (nach A. Abbott) als eine sozialwissenschaftliche Konstruktion verstanden werden. Je nach theoretischen Bezugspunkten fällt das Verständnis von Professionalität anders aus. Die wichtigste Eigenschaft von Professionen entwickelt sich in eigenen, selbstdefinierten Zuständigkeiten, da sie das Fundament bilden, auf dem eine eigenständige Praxis überhaupt erst aufgebaut und weiterentwickelt werden kann. Das System der Jugendhilfe mit seinen diversen Teilsystemen (mit den entsprechenden Logiken und Legitimationen) und den Einfluss nehmenden anderen Professionen ist ein konfliktträchtiges und dynamisches Gebilde. Umso mehr sind wir als Sozialarbeiter*innen in unserer jeweiligen institutionellen Verankerung und Fachlichkeit aufgerufen, im Sinne einer Adressatenorientierten Hilfegestaltung, eigene fachliche Positionen in den komplexen Arenen des Handlungsfeldes zu vertreten. Wir sind auch gefordert, alle produktiven Kooperationen mit uns fachfremden Akteuren zu suchen, um eine durchschaubare anwaltliche Funktion für die Adressaten/Jugendlichen im konfligierenden Umfeld heterogener professioneller Aufträge und verschiedener struktureller Rahmungen zu erfüllen.

 

Wenn wir uns nun auf die besonderen Ressourcen der Fachkräfte besinnen, die eine rechtlich umschriebene Jugendhilfe- „Maßnahme“ und einzufordernde Hilfe überhaupt erst möglich macht, dann ist es hilfreich hinter die Wahrnehmungen auf der Oberfläche zu schauen und zu hoffen, dass es – auch hinter dem „Feststecken in Ohnmacht und Hilflosigkeit“ – eine „gelebte Praxis mit Gegenerfahrungen“ gibt.

Arbeitsauftrag für die Workshop-Teams

Teilnehmer „schreiben“ fiktive Geschichten erlebter starker Handlungsmächtigkeit:


Erzählen Sie sich gegenseitig von einer oder verschiedenen Situationen, in denen Sie (unerwartet) positive Erfahrungen machten, dass


  • Sie Handlungsspielraum oder sogar Entscheidungsspielraum hatten (in Bezug auf Ihre Arbeitsweise und/oder Ihren Handlungsauftrag).
  • Ihre fachliche Sichtweise von Netzwerkakteuren anerkannt wurde (Sie Definitionsmacht spürten).


Entwickeln Sie daraus eine fiktive (Fall-)Geschichte, die Sie anschließend im Plenum erzählen möchten.

Plenum

Wir hoffen, dass wir durch die positiven Erfahrungen mit einem offenen Austausch unter Fachkräften das Interesse für Gesprächskreise im nächsten Jahr geweckt haben und würden uns wünschen, dass sie über die Ergebnisse und das Beispiel des Workshops mit andern sprechen!