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Eigentlich verzichtbar – dennoch dringend nötig – aber nicht ausreichend!

Neuregelungen rund um die Themen Beteiligung und Beschwerde in der SGB-VIII-Reform

 

 

 

Das „Kinder- und Jugendstärkungsgesetz“ (KJSG) ist zum 10. Juni 2021 in Kraft getreten. Es hätte dieser Reform der Kinder- und Jugendhilfe nicht bedurft. Jedenfalls nicht, wenn wir auf die Themen Beteiligung und Beschwerde blicken. Denn: Fast alles, was jetzt in diesem Bereich gesetzlich geregelt wurde, war entweder schon vorher geltendes Recht oder fachlicher Standard oder hätte schlicht und einfach eine Selbstverständlichkeit sein müssen.

 

 

Ein Beitrag von Björn Redmann
IN: Björn Hagen (Hg.): Blitzlichter auf das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz

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