Bericht von der bundesweiten Fachtagung gleichen Titels am 25. und 26. September in Dresden
Die Beteiligung von Mädchen, Jungen und Eltern in den Einrichtungen und Diensten der Hilfe zur Erziehung ist für die Kinder- und Jugendhilfe seit vielen Jahren gesetzlich verankert. Im Jahr 2012 wurde das eigenständige Recht von Kindern und Jugendlichen auf Beratung gesetzlich verstärkt und die Einrichtungsträger verpflichtet, Konzepte und Verfahren für Rechte, Beteiligung und Beschwerdemöglichkeiten auszugestalten. Damit ist der Rahmen gesetzt, um Beteiligungs- und Beschwerdemöglichkeiten zu entwickeln und in der pädagogischen Praxis mit Leben zu erfüllen. Auf der anderen Seite zeigt sich immer wieder, dass dies weder bei den Jugendämtern, noch in Einrichtungen und Diensten ein Selbstläufer ist. Es gilt, eine Kultur der Beteiligung zu entwickeln und zu leben, die für das Gelingen erzieherischer Hilfen unverzichtbar ist.
Zur Fachtagung kamen 130 Fachkräfte und Studierende nach Dresden. Ullrich Gintzel (Prof. ehs Dresden) führte für den Kinder- und Jugendhilferechtsverein e. V. in das Thema ein: Wir haben kein Wissensdefizit zum Thema Beteiligung und Partizipation, sondern binden das Wissen um die Wirksamkeit von Beteiligung in der Regel nicht in unsere Praxis ein. Von den rund 1 Million Kinder und Jugendliche, die Hilfen zur Erziehung in Anspruch nehmen, sind mehr als die Hälfte in stationären und ambulanten Erziehungshilfen eingebunden, jeder sechszehnte junge Mensch unter 21 Jahre. Diese Jugendlichen sind i.d.R. mit andauernden Armutserfahrungen aufgewachsen und weisen diskontinuierliche Lebensverläufe auf. Es kommt darauf an, die Passung von Erziehungshilfeangeboten einerseits eng an die Lebensverhältnisse und -erfahrungen anzubinden und andererseits aber auch die vorhandenen Kompetenzen wahrzunehmen. Als Definition für Beteiligung und Partizipation schlägt Ullrich Gintzel vor: konsequente, zu Beginn von Planung und Gestaltung einsetzende, die Kompetenz der Adressat_innen wertschätzende und die Schwächen kompensierende Information, Einbeziehung in die Planung, Förderung der Auseinandersetzungsbereitschaft und der Artikulationsfähigkeit/Entscheidungsfähigkeit sowie die Bereitstellung von Entscheidungsmöglichkeiten. Hier sieht Gintzel dringenden Nachholbedarf für die Erziehungshilfepraxis, gerade angesichts der Tatsache, dass wir um die Wirkung von Beteiligung wissen.
Mechthild Wolff (Prof´in Hochschule Landshut) hält das Thema Partizipation für eine der Grundsatzfragen der (Sozial-)Pädagogik, damit gehört das Thema ständig auf die Tagesordnung der Erziehungshilfen. Insbesondere für die Heimerziehung gilt es, eine partizipative-pädagogische Grundhaltung einzubringen, eine Partizipationskultur zu entwickeln und ein Beteiligungsklima zu schaffen. Haltung, Kultur und Klima greifen ineinander, was sie anschaulich an einer „beteiligungsorientierten Klimaanlage“ ausführte: Für Beteiligung braucht es (1.) Information, (2.) Motivation, (3.) Verfahren und Regeln, (4.) transparente Rechte, (5.) Foren und Gremien, (6.) Befragungen sowie (7.) eine Koordination. Eine gut lesbare und handhabbare Arbeitshilfe ist das von ihr mit Sabine Hartig gemeinsam herausgegebene „Werkbuch für Jugendliche und BetreuerInnen“: Gelingende Beteiligung in der Heimerziehung.
Als Vertreter eines Jugendamtes (Böblingen) war Wolfgang Trede (auch Mitglied der Sachverständigenkommission zum 14. Jugendbericht gebeten, strukturell auf das Thema Beteiligung zu schauen. Er wies vor allem auf die Abbrüche von Erziehungshilfen i.d.R. nach dem 18. Lebensjahr hin und kontrastierte das mit Daten zur Verselbständigung von Jugendlichen, die bei den Eltern aufwachsen. Deutlich wird hier (Stichwort Care-Leaver), dass mitnichten mit dem 18. Lebensjahr der Übergang in die Selbständigkeit gelingt, sondern i.d.R. erst mit 23 Jahren. Das erhöht den Druck auf die Erziehungshilfen, möglichst schnell die Verselbständigung der Jugendlichen in den Blick zu nehmen. Dafür sind insbesondere Beteiligungspraxen nötig, die auch nachhaltig wirken. Partizipation ist für ihn ein wesentlicher Schlüssel zu einer wirksamen Jugendhilfe, was empirisch abgesichert ist (JuLe-, JES-und WOJ-Studien). Allerdings sei Beteiligung meist eher Symbolik oder „wärmendes Beiwerk in Konzeptionen“. Jugendhilfe sei stark von Expert_innen dominiert, Kinder, Jugendliche und Eltern fänden sich darin wenig wieder. Zwingend sind für ihn Verbesserungen in der Praxis auf allen Ebenen: auf der Ebene der Erziehungshilfen, auf der strukturellen Ebene sowie auf der kommunalpolitischen Ebene (Jugendhilfeausschüsse) mittels Informationen, dem Wissen um die Machtasymmetrie, der Entwicklung einer Konfliktkultur, über geeignete Settings, Fachaustausch sowie die Entwicklung einer beteiligungsorientierten Hilfeplanung.
Johannes Münder (Prof. TU Berlin) wies auf die Beteiligungsrechte aus dem KJHG sowie anderen Rechtsgebieten hin, die dazu auffordern, Beteiligung tatsächlich zu gestalten. Dazu zog er die UN-Kinderrechtskonvention sowie die Regelungen des SGB VIII/KJHG hinzu. Er setzte so den rechtlichen Rahmen in einem sehr detailreichen Beitrag.
Die Themen wurden dann in sieben thematischen Foren vertieft. Die Teilnehmer_innen diskutierten die Beteiligung an der individuellen Hilfeplanung in Verantwortung des Jugendamtes, die Verwirklichung von Beschwerderechten in Einrichtungen und in der Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen. Die Kritik an mangelnder Beteiligung durch unzureichende individuelle Hilfen und durch Unterbringung in Geschlossenen Einrichtungen wurde ebenfalls thematisiert. Das besondere Interesse vieler Tagungsteilnehmer/innen galt einem Forum in Zusammenarbeit mit Jugendlichen, die in Jugendhilfeeinrichtungen leben und über ihre Beteiligungserfahrungen berichteten.
Den Abschluss bildete Friedhelm Peters (Prof. Hochschule Erfurt) mit einem Vortrag unter dem Thema „Normativität demokratischer Erziehung“. Er wies, ausgehend von den Menschenrechten, über die philosophische Perspektive von Anerkennung (als Individuum mit eigenen Wünschen, mit eigener moralischer Zurechnungsfähigkeit und mit eigenen Fähigkeiten) auf die moralische Aufforderung hin, allen Menschen (1.) bedingungslose Zuwendung, (2.) moralischen Respekt und (3.) solidarische Anteilnahme entgegenzubringen. Praktisch bedeutet dies: Soziale Arbeit hat also ihre Adressat_innen als freie und gleiche Personen anzuerkennen und ihre Möglichkeiten zu partizipatorischer Praxis zu gewährleisten. Unter dieser Perspektive kann die eigene Praxis beleuchtet werden: Wie gelingt uns das?
erscheint im CORAX 5/2014