BRJ KJRV

„Back to the roots“ – Die Wurzeln der Ombudschaft

Am 10.05.2023 besuchten unsere Mitarbeiter Jens Borrmann-Lupprian und Johann Schulte die Kolleg:innen vom Berliner Rechtshilfefonds Jugendhilfe e.V. (BRJ), also die erste Ombudsstelle in Deutschland. Hier, wo alles begann, wurden unsere Kollegen mit Kaffee und Kuchen begrüßt. Hernach folgte ein reger Austausch über Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft des Arbeitsfeldes Ombudschaft. Besonders fiel auf, wie die Landschaft der Berliner Jugendämter sich zeigt. Berichte der BRJ-KollegInnen ähnelten den unsrigen und übertrafen diese zu weilen erheblich in drastischer Form. Überraschend war jedoch die Kritik an freien Trägern, welche nur zögerlich gegen das Unrecht an ihren KlientInnen vorgehen. Wahrscheinlich ist es „leichter“ hierfür die Ombudschaft zu bemühen.

 

Den fachlichen Austausch über Unterschiede aber auch Gemeinsamkeiten in der Arbeitsweise der Beratungsstellen, empfanden alle Beteiligten als sehr gewinnbringend. Es war deutlich zu bemerken, dass die Ausgestaltung des gesetzlichen Auftrages von Ombudschaft im §9a SGB VIII von allen im Arbeitsfeld tätigen Personen mit großer Spannung erwartet wird.

Ein Stück Chemnitz verblieb im BRJ. Unsere Kollegen verschenkten Karl Marx als Miniaturbüste an unsere OmbudskollegInnen.

 

Am Folgetag fand dann die Fortbildungsveranstaltung zu „Partizipation im Hilfeplanverfahren“ mit RA Benjamin Raabe in den Räumen des BRJ e.V. statt. Bei dieser setzten sich die Teilnehmenden mit den rechtlichen Rahmenbedingungen im Hilfeplanverfahren nach §36 SGB VIII auseinander. Besonders die regionalen Unterschiede in der Auslegung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) bei freien und öffentlichen Trägern sorgten für konstruktive Diskussionen. Ein Besuch der Kolleginnen und Kollegen des BRJ e.V. beim Kinder- und Jugendhilferechtsverein e.V. ist für den Herbst 2023 in Planung.

Skip to content