Kinderrechte haben keine Nationalität!
36 Jahre UN-Kinderrechtskonvention
Am 20. November 2025 jährt sich die Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention zum 36. Mal. Dieser Tag erinnert uns daran, dass jedes Kind – unabhängig von Herkunft, Geschlecht oder sozialem Status – dieselben Rechte hat: auf Schutz, Bildung, Gesundheit, Beteiligung und ein gewaltfreies Aufwachsen. Der Internationale Tag der Kinderrechte ist mehr als ein Gedenktag: Er ist ein Auftrag an Politik und Gesellschaft, Kinderrechte für alle Kinder konsequent umzusetzen.
Die UN-Kinderrechtskonvention: Ein weltweit anerkanntes Abkommen
Die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen ist das weltweit meistunterzeichnete Menschenrechtsabkommen. Dennoch zeigen aktuelle Studien, dass Kinderrechte in Deutschland und auch in Sachsen nicht ausreichend bekannt sind und oft nicht gelebt werden.
Kritik an der GEAS-Reform
Mit großer Besorgnis nehmen der Kinderschutzbund LV Sachsen e.V., der Kinder- und Jugendhilferechtsverein e.V. und der Sächsische Flüchtlingsrat e.V. den Kabinettsentwurf zur sogenannten GEAS-Reform der Bundesregierung wahr, der die Inhaftnahme von geflüchteten Familien mit Kindern und in Ausnahmefällen sogar von Jugendlichen ab 16 Jahren ermöglicht, „wenn es dem Kindeswohl dient“. Kinder dürfen im Migrationskontext keinesfalls in Haft genommen werden – weder formal noch faktisch in Transit-Räumen. Solche Freiheitsentzüge sind unvereinbar mit dem Kindeswohl und den geltenden Rechten von jungen Menschen.
Forderung nach kindgerechter Unterbringung
Statt Haft müssen kindgerechte Unterbringungen sichergestellt werden. Die Begutachtung des Kindeswohls ist keine Aufgabe der Migrationsbehörden oder der Bundespolizei, sondern liegt eindeutig und bei allen Verfahren, bei denen Kinder beteiligt sind, in der Verantwortung der Jugendämter.
Besondere Schutzbedürfnisse von geflüchteten Kindern
Viele Menschen, darunter auch minderjährige Unbegleitete, fliehen, weil sie besondere Schutzbedarfe haben. Das vorgesehene Screening-Verfahren setzt kurze Fristen und bietet vor und während der Flucht traumatisierten jungen Menschen und ihren Familien keine verbindlichen Standards einer kindgerechten Befragung. Schnell- und Grenzverfahren müssen sich an Kinderrechten orientieren – eine Herabsetzung der Standards zugunsten einer bürokratischen Abfertigung ist nicht akzeptabel.
Kindeswohl in der Praxis umsetzen
Es müssen Rückführungsleitfäden in allen sächsischen Kommunen kindeswohldienlich umgesetzt werden: Abholungen aus Einrichtungen wie Kitas und Schulen, Nachtabschiebungen und Familientrennungen sind traumatisierend und verstoßen gegen das Kindeswohl.
Appell zur Umsetzung der Kinderrechte
„Kinderrechte dürfen nicht nur auf dem Papier stehen. Sie müssen im Alltag spürbar sein – in Familien, Einrichtungen, Politik und in der Gesetzgebung“, sagt Silke Brewig-Lange, Vorsitzende des Kinderschutzbundes Landesverband Sachsen e.V.
Konkret geforderte Maßnahmen
„Wir fordern ganz konkret: mehr Beteiligungsbemühungen, denn Kinder und Jugendliche müssen in Entscheidungen einbezogen werden. Sie brauchen Schutz vor Gewalt, d.h. Präventions- und Interventionsangebote und Unterstützung für betroffene junge Menschen mit ihren Familien dürfen nicht gekürzt und müssen ausgebaut werden. Nur so können wir Teilhabe und Bildung für alle Kinder und damit wirkliche Chancengleichheit sicherstellen.“
Warnung vor der GEAS-Reform und der Gefährdungslage für Kinder
Der Kinderschutzbund Landesverband Sachsen e.V., der Kinder- und Jugendhilferechtsverein e.V. und der Sächsische Flüchtlingsrat e.V. warnen vor der hohen Gefährdungslage, die mit der GEAS-Reform für junge Menschen einhergeht, und drängen auf die konsequente Umsetzung aller Kinderrechte im Asylverfahren durch die sächsische Regierung.