Mit der Einführung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes 2021 sollen junge Menschen und Eltern als Adressat*innen von Jugendhilfe eine stärkere Stellung bekommen über die Förderung und Anregung von Selbstvertretungen. Der Kinder- und Jugendhilferechtsverein hat gemeinsam mit anderen Partner*innen ein Konzept vorlegt zur Anregung und Förderung von Selbstvertretungen sowie zur Frage, wie diese Selbstvertretungen in den Fachdiskurs eingebunden werden können.