Vereinslogo des Kinder- und Jugendhilferechtsverein e.V.
Bild vom Deckblatt

Konzept zur Umsetzung des § 4a in der Stadt Dresden

Mit der Einführung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes 2021 sollen junge Menschen und Eltern als Adressat*innen von Jugendhilfe eine stärkere Stellung bekommen über die Förderung und Anregung von Selbstvertretungen. Der Kinder- und Jugendhilferechtsverein hat gemeinsam mit anderen Partner*innen ein Konzept vorlegt zur Anregung und Förderung von Selbstvertretungen sowie zur Frage, wie diese Selbstvertretungen in den Fachdiskurs eingebunden werden können.

Careleaver-Zentrum von Kürzungen bedroht!

Seit dem 1. April erhält das Careleaver-Zentrum „House of Dreams“ keine Förderung mehr von der Landeshauptstadt Dresden.
 
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