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Bundesweit gültige Maßstäbe für die Hilfeplanung

Die BAG Landesjugendämter verabschiedet bundesweite Empfehlungen für die Hilfeplanung
Familien haben einen Anspruch darauf, in den Jugendämtern bundesweit eine fachlich vergleichbare Beratungspraxis in der Hilfeplanung vorzufinden. Mit den Empfehlungen „Qualitätsmaßstäbe und Gelingensfaktoren für die Hilfeplanung gemäß § 36 SGB VIII“ [1.140 KB] gibt es erstmals seit dem Inkrafttreten des Kinder- und Jugendhilfegesetzes vor 25 Jahren bundesweit gültige Maßstäbe.

Aus dem Inhalt:

Was ist Hilfeplanung? // Beteiligung der Eltern und Kinder an der Hilfeplanung // Wer ist verantwortlich für die Hilfeplanung // Hilfeplanung bei stationärer Unterbringung // Hilfeplanung bei § 35a SGB VIII // Hilfeplanung bei jungen Volljährigen // Hilfeplanung mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen // u.v.a.m.

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