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Gemeinsamer Appell: Junge Menschen brauchen passende Hilfen statt pauschaler Vorrangregeln

Der KJRV hat einen Appell von 29 Verbänden mitgezeichnet, in dem gefordert wird, die geplante gesetzliche Vorrangstellung von Infrastruktur- und Regelangeboten gegenüber individuellen Hilfen zur Erziehung zu streichen, weil sie den Zugang zu passgenauen Unterstützungsleistungen gefährdet und die Hilfeplanung einschränkt. Die Verbände warnen vor Verzögerungen notwendiger Hilfen, zusätzlichen bürokratischen Belastungen sowie einer Verschärfung regionaler Ungleichheiten und betont, dass individuelle Rechtsansprüche und bedarfsgerechte Hilfen zentral bleiben müssen.

Wir fordern: Die geplante Vorrangstellung von Infrastruktur- und Regelangeboten vor Hilfe zur Erziehung und Hilfe für junge Volljährige im 1. Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz (§ 27 Absatz 5 SGB VIII-E) muss ersatzlos gestrichen werden.

Die Kinder- und Jugendhilfe muss weiterentwickelt werden, um individuelle Rechtsansprüche zu sichern, bedarfsgerechte Hilfen zu gewährleisten und inklusive Strukturen zu stärken. Junge Menschen und Familien müssen die Unterstützung erhalten, die zu ihrem Bedarf und ihrer Situation passt. Der geplante gesetzliche Infrastrukturvorrang birgt jedoch die Gefahr, dass nicht mehr der individuelle Unterstützungsbedarf, sondern die Verfügbarkeit vermeintlich gleich geeigneter Angebote über die Gewährung notwendiger Hilfen entscheidet. Angebote der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit oder Familienförderung könnten als Ersatz betrachtet werden, obwohl sie unterschiedliche Aufgaben erfüllen und auf unterschiedliche Bedarfe ausgerichtet sind.

Infrastruktur stärken, individuelle Rechtsansprüche sichern

Infrastruktur- und Regelangebote können junge Menschen und Familien frühzeitig unterstützen und individuelle Hilfen vermeiden oder sinnvoll ergänzen. Ihr bedarfsgerechter Ausbau ist bereits nach geltendem Recht möglich und fachlich geboten. Infrastrukturangebote und individuelle Hilfen müssen gleichrangig zur Verfügung stehen; sie erfüllen unterschiedliche, sich ergänzende Funktionen. Ein gesetzlicher Vorrang gefährdet dieses Zusammenspiel.

Individuelle Bedarfe müssen entscheidend bleiben

Familien in belasteten Lebenssituationen, etwa bei psychischen Erkrankungen der Eltern, sowie junge Menschen mit komplexen Unterstützungsbedarfen, beispielsweise unbegleitete minderjährige Geflüchtete und junge Volljährige, benötigen individuelle, passgenaue, beteiligungsorientierte und verlässliche Hilfen. Welche individuelle Unterstützung notwendig ist, muss gemeinsam im Einzelfall mit den jungen Menschen und ihren Familien geklärt werden.
Ein gesetzlicher Vorrang droht die ergebnisoffene Hilfeplanung nach § 36 SGB VIII einzuschränken und das Wunsch- und Wahlrecht nach § 5 SGB VIII faktisch zu schwächen. Leistungsberechtigte könnten verstärkt begründen müssen, weshalb ein vorrangig vorgesehenes Infrastruktur- oder Regelangebot ihren individuellen Bedarf nicht deckt. Dies schafft zusätzliche Zugangshürden und kann notwendige Hilfen verzögern. Durch eine Verzögerung kann eine Gefährdung des Kindeswohls entstehen. Auch ein wirksamer Kinderschutz braucht rechtzeitige und passende individuelle Hilfen.

Gleichwertiger Zugang unabhängig vom Wohnort

Welche Infrastruktur- und Regelangebote vor Ort bestehen, unterscheidet sich erheblich. Ein gesetzlicher Vorrang könnte bestehende Unterschiede verschärfen und dazu führen, dass junge Menschen mit vergleichbaren Bedarfen je nach Wohnort unterschiedlich gut versorgt werden. Gleichwertige Lebensverhältnisse und ein bedarfsgerechter Zugang zu individuellen Hilfen müssen unabhängig vom Wohnort gewährleistet bleiben. Werden notwendige Hilfen verzögert, drohen sich Problemlagen zu verfestigen und Krisen zu verschärfen.

Einsparungen fraglich, zusätzliche Bürokratie absehbar

Ob die geplante Regelung tatsächlich Kosten spart, ist nicht ausreichend empirisch belegt. Die Vorrangregelung setzt eine flächendeckende Verfügbarkeit geeigneter Infrastruktur- und Regelangebote voraus, deren Ausbau und Erhalt erhebliche Investitionen erfordern. Verzögerte oder unzureichende Hilfen können zudem Folgekosten verursachen, die mögliche Einsparungen um ein Vielfaches übersteigen.

Gleichzeitig droht die gesetzliche Vorrangregelung zusätzliche Prüf-, Begründungs- und Dokumentationsanforderungen für die Jugendämter zu schaffen. Die dafür benötigten personellen Ressourcen fehlen bei der Bedarfsermittlung und Unterstützung junger Menschen und ihrer Familien. Eine Reform muss Jugendämter tatsächlich entlasten, statt neue bürokratische Hürden aufzubauen.

Junge Menschen und ihre Familien müssen unabhängig von ihrem Wohnort rechtzeitig Zugang zu den Hilfen erhalten, die sie tatsächlich benötigen. Eine zukunftsfähige Kinder- und Jugendhilfe baut Angebote vor Ort aus und sichert individuelle Rechtsansprüche. Eine starke Infrastruktur und individuelle Hilfen ergänzen einander. Deshalb fordern wir die ersatzlose Streichung der geplanten gesetzlichen Vorrangstellung in § 27 Absatz 5 SGB VIII-E!

Initiatorinnen und Initiatoren

Paritätischer Gesamtverband e. V., Hauptgeschäftsführer Joachim Rock
Internationale Gesellschaft für Erzieherische Hilfen e. V. (IGfH), Geschäftsführer Stefan Wedermann
Bundesverband Caritas Kinder- und Jugendhilfe e. V. (BVkE), Geschäftsführer Stephan Hiller
Terre des Hommes Deutschland e. V., Vorstand Joshua Hofert

Mitzeichnende Verbände, Organisationen und Fachgesellschaften

  • Careleaver e. V., 1. Vorsitzende Vicky Ulrich-von der Weth
  • Prof. Dr. Dr. h.c. Reinhard Wiesner, Freie Universität Berlin, Ministerialbeamter i.R.
  • BAG ASD, Vorsitzende Kerstin Kubisch-Piesk
  • Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V., Vorstand Dr. Marvin Deversi
  • AFET – Bundesverband für Erziehungshilfe e. V., Geschäftsführung Koralia Sekler
  • SOS-Kinderdorf e. V., Vorstandsvorsitzender Jörg Faulstich
  • Der Kinderschutzbund Bundesverband e. V., Bundesgeschäftsführer Daniel Grein
  • Save the Children Deutschland e. V., Geschäftsführer und Vorstandsvorsitzender Florian Westphal
  • Volkssolidarität Bundesverband e.V., Bundesgeschäftsführer Sebastian Engmann
  • Institut für Sozialpädagogische Forschung Mainz gemeinnützige GmbH (ism gGmbH), Geschäftsführer Heinz Müller
  • Bundesarbeitsgemeinschaft der Kinderschutz-Zentren, Bundesgeschäftsführer Dr. Stefan Heinitz
  • Bündnis KipsFam, Koordinator Dr. Benjamin Strahl
  • Sozialdienst katholischer Frauen – Gesamtverein e. V., Vorständin Yvonne Fritz
  • Internationaler Bund e. V., Karola Becker, Vorständin
  • Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland e.V., Hauptgeschäftsführer Dr. Uwe Martin Fichtmüller
  • bbe e. V. – Bundesverband behinderter und chronisch kranker Eltern, Vorständin Kerstin Weiß
  • LIGA Selbstvertretung, Sprecher Ottmar Miles-Paul
  • NACOA Deutschland e. V., Vorständin Julia Aring
  • Bundesfachverband Minderjährigkeit und Flucht e. V., Geschäftsstellenleitung, Franziska von Nordheim
  • Bundesverband Psychosozialer Zentren, Versorgung nach Folter, Krieg und Flucht e. V., Geschäftsstelle, Yukako Karato
  • Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie e.V. (DGSF), Vorstand Martin Diem
  • jumemb – bundesweite Selbstvertretung junger Menschen mit Behinderung e. V., Vorständin Lilith Fendt
  • Kinder- und Jugendhilferechtsverein e.V., Erste Vorsitzende Pia Rohr
  • Bundesnetzwerk Ombudschaft in der Jugendhilfe e. V., Vorstandsvorsitzender Björn Redmann
  • Deutscher Bundesjugendring e.V., Vorsitzende Daniela Broda

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