Minderjährige unbegleitete geflüchtete Menschen sind in ihren Hilfe- und Entwicklungsbedarfen anders, zum Teil umfangreicher als junge Menschen ohne Fluchthintergrund. Sie sind als Personengruppe in einem besonderen Maße vulnerabel. Diese Verletzlichkeit liegt zum Einen in ihrer von Krise, Krieg und Flucht geprägten Biografie begründet. Zum Anderen reisen sie häufig erst kurz vor der Volljährigkeit nach Deutschland ein und erhalten erstmals Zugang zu Jugendhilfeleistungen. Oft sind sie bereits sechzehn oder siebzehn Jahre alt und somit gemäß ihrem Alter fast schon als Careleaver:innen zu sehen. Sie müssen Reifungsprozesse nachholen und sind dabei mit einer Vielzahl an Entwicklungsaufgaben konfrontiert. Dabei benötigen sie sozialpädagogische Unterstützung und Begleitung. Fachkräfte aus dem öffentlichen und aus den freien Trägern sollten die Unterstützungsbedarfe dieser jungen Menschen kennen und deren rechtliche Durchsetzung argumentieren können.
Referent*innen:
- Ricarda Siegel, Tobias Remisch (AWO)
- Ulrike von Wölfel, Kinder- und Jugendhilferechtsverein e.V.
Datum & Ort:
- 07. Januar 2026 von 10 bis 14 Uhr / Dresden (genauer Ort wird noch mitgeteilt)
Teilnahmegebühr:
- Normalpreis: 80€
- Studierende: 20€
- Adressat*innen und Vereinsmitglieder: kostenfrei
Adressat*innen sind bspw. Menschen, die selbst Hilfen zur Erziehung in Anspruch nehmen. Fachkräfte sind keine Adressat*innen.