Vereinslogo des Kinder- und Jugendhilferechtsverein e.V.

Der Kinder- und Jugendhilferechtsverein e.V. legt seine aktuelle Fallstatistik vor

Fünf Jahre unabhängige Beratung für Hilfesuchende
in der Kinder- und Jugendhilfe in Sachsen

FallstatistikIn Deutschland haben alle Eltern und jungen Menschen einen gesetzlich garantierten Anspruch auf Unterstützung in Notlagen, bei Erziehungskonflikten oder in persönlichen Krisensituationen. Doch was tun, wenn Eltern und Kinder nicht die Hilfen vom Jugendamt bekommen, die ihnen zustehen? Mit dem Kinder- und Jugendhilferechtsverein e.V. gibt es seit 2012 in Sachsen die Möglichkeit, sich von unabhängigen Experten zu den Hilfeansprüchen im Kontext des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII bzw. KJHG) beraten zu lassen. Der Verein, der sich als Ombudschafts- und Beschwerdestelle versteht, hat sich 2013 gegründet und betreibt eine Beratungsstelle in Dresden und seit 2016 eine weitere in Leipzig. Nun liegt eine aktuelle Fallstatistik vor, die einen Einblick in die Arbeit der vergangenen sechs Jahre erlaubt.

600 Einzelfälle hat der Verein seit 2013 betreut. Dabei sind die Beratungsanfragen in den vergangenen Jahren kontinuierlich angestiegen.

Im Jahr 2013 wandten sich 28 Familien bzw. junge Menschen an den Verein. Im Jahr 2015 waren es 91 Beratungen und 2018 wurde in 175 Einzelfällen Unterstützung durch den Verein geleistet. Seit Januar 2019 gab es bereits 40 neue Beratungsanfragen in Dresden und Leipzig. Dies ist eine Verdopplung der Anfragen gegenüber dem gleichen Vorjahreszeitraum (Stand 15.05.2019). Die ombudschaftlichen Beratungen in Dresden und Leipzig sowie jeweils in den angrenzenden Landkreisen werden von zwei hauptamtlichen und 20 ehrenamtlichen Beraterinnen und Beratern durchgeführt. Diese Personen sind ehemalige oder noch aktive Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe oder Juristen.

Ratsuchende können sich kostenfrei an die unabhängige Ombudstelle wenden, wenn es darum geht, Entscheidungen des Jugendamtes über die Bewilligung von Leistungen aus dem Kinder- und Jugendhilfegesetz einzuschätzen, herbeizuführen oder auch diesen zu widersprechen. Hilfesuchende werden u.a. über das Funktionieren des Hilfesystems aufgeklärt, zu ihren Rechten und Möglichkeiten beraten und emotional sowie rechtlich unterstützt.

Die aktuelle Fallstatistik gibt Aufschluss über die typischen Beratungsthemen, mit denen sich Menschen an den Verein wenden. In einer Stichprobe aus 442 hierfür ausgewerteten Einzelfällen zeigte sich: allein in 192 Fällen fühlten sich die ratsuchenden Eltern oder jungen Menschen von den zuständigen Jugendämtern entweder nicht über ihre Rechtsansprüche innerhalb des Kinder- und Jugendhilfegesetzes informiert, oder nicht ausreichend an der Ausgestaltung eines laufenden Hilfeprozesses beteiligt. Das kann im Einzelfall etwa bedeuten, dass eine 17– jährige Frau einen Bescheid vom Jugendamt erhält, dass sie mit ihrem 18. Geburtstag aus ihrer Jugendwohngruppe ausziehen muss. Dabei wurde sie nicht darüber aufgeklärt, dass sie die Weiterbewilligung der Hilfe auch mit erreichter Volljährigkeit beantragen kann. Ein anderer typischer Fall ist es, wenn eine ratsuchende Mutter nicht über wichtige Entwicklungsthemen ihres Kindes informiert wird, das in einer Pflegefamilie lebt.

Die aktuelle Fallstatistik zeigt ebenfalls, dass sich überwiegend Mütter als Ratsuchende an den Verein wenden. In einer Stichprobe aus 432 Beratungsanfragen zeigte sich, dass diese in 156 Fällen von Müttern gestellt wurden. Auch Jugendliche oder junge Erwachsene wenden sich mit ihren Anliegen immer häufiger selbst an die Beratungsstellen (57 von 432 Anfragen). Aber auch Kinder kommen mit ihren Anliegen zum Verein: Der bislang jüngste Ratsuchende, der sich eigenständig an eine der Beratungsstellen wandte, ist 12 Jahre alt.

Der Kinder- und Jugendhilferechtsverein wird vom Land Sachsen sowie von den Städten Dresden und Leipzig gefördert. Der Verein sieht sich mit seiner unabhängigen Beratungsarbeit als wichtige und notwendige Ergänzung der Kinder- und Jugendhilfelandschaft in Sachsen.

Der Verein sucht engagierte Fachkräfte aus der Kinder und- Jugendhilfe
als ehrenamtliche Beraterinnen und Berater!

Weitere Informationen:
Kinder- und Jugendhilferechtsverein e.V.
Kontakt: Ulrike von Wölfel woelfel@jugendhilferechtsverein.de) in Dresden, Annegret Münch (muench@jugendhilferechtsverein.de) in Leipzig
Beratungstelefon Dresden: 0351/320 156 53,
Leipzig: 0341/860 60 17
www.jugendhilferechtsverein.de

Download der Fallstatistik (2013-2018)