Der Haushaltsentwurf der Verwaltung für die Stadt Dresden sieht umfangreiche Kürzungen und Streichungen in der Kinder- und Jugendhilfe vor. Es fehlen rund 8,7 Mio. Euro für das Jahr 2025, das ist ein Drittel weniger als 2024. In 27 Einrichtungen und Diensten soll Personal abgebaut werden, 21 Angebote sollen ganz geschlossen werden, an 18 Schulen soll die Schulsozialarbeit eingestellt werden, bei Sachkosten soll gekürzt werden und Budgets ganz abgeschafft werden (z.B. Kosten für Dolmetscher:innen, Internationale Jugendbegegnungen, Ferienmaßnahmen). Beinahe alle Angebote der freien Jugendhilfe sind betroffen – nur individuell einklagbare Leistungen (z.B. Kita, Hilfen zur Erziehung) sollen unangetastet bleiben. Dazu kommen steigende Kosten für Familien in vielen anderen Bereichen (z.B. steigende Kita-Gebühren, verteuerte Eintrittspreise).
Der Vorstand und das Team des Kinder- und Jugendhilferechtsverein e.V. sind in großer Sorge, was die Folgen dieser Kürzungen und Schließungen betrifft. Als Ombudsstelle in der Dresdner Jugendhilfe erwartet der Verein massive Folgen für junge Menschen und Familien in der Stadt Dresden. Die Angebote der Jugendhilfe arbeiten seit langem an der Belastungsgrenze: Wenig Personal, viele Bedarfe, mehr Aufgaben. Nun sollen viele der nötigen Angebote eingekürzt oder sogar geschlossen werden: „Wenn Menschen in ihrer Nähe, an der Schule oder im Stadtteil keine annehmbaren niedrigschwelligen Hilfen vorfinden, werden sich Probleme verschärfen“ sagt Prof. Dr. Barbara Wolf, Vorsitzende des Kinder- und Jugendhilferechtsverein e.V. Dann droht, dass es zu mehr Konflikten in den Familien kommt: Die Unzufriedenheit wächst, der Frust steigt. Angebote der Kinder- und Jugendhilfe beraten Eltern, betreuen und begleiten junge Menschen, schaffen Ausgleich für Kinder, gestalten lebenswerte Räume in Schule, bringen Menschen ins Gespräch, unterstützen Demenzkranke, unterstützen queere Menschen, organisieren Nachbarschaftshilfe: So werden Kinder geschützt, Eltern in die Lage versetzt sich um die Erziehung zu kümmern und Benachteiligungen abgebaut. Leistungen der Jugendhilfe sind keine „freiwilligen Leistungen“.
Es gibt keine „freiwilligen Leistungen“ in der Kinder- und Jugendhilfe. Es handelt sich hier um objektive Rechtsverpflichtungen: Die Stadt Dresden hat die Verpflichtung, „Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen […] rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung“ zu stellen (§ 79 SGB VIII). Dieser Verantwortung kommt sie mit diesem Haushaltsentwurf nicht nach.
Diese Kürzungen, von denen der Kinder- und Jugendhilferechtsverein e.V. auch betroffen ist, sind im Moment nur angekündigt, denn der Haushalt wird erst im kommenden Jahr beschlossen werden. Bis dahin kann der Stadtrat Änderungen vornehmen. Für viele Angebote könnte das aber zu spät sein. Die angekündigten Kürzungen werden schon bald zu Schließungen und zur unwiederbringlichen Abwicklung von Angeboten führen. Denn die Träger der Angebote, die von Kürzungen oder Schließungen aktuell bedroht sind, werden sich genau überlegen müssen, ob sie darauf setzen, dass der Stadtrat deutlich mehr Geld für die Jugendhilfe bereitstellt. Falls das nämlich nicht gelingt, sitzen sie auf Mietobjekten und Personal. Also werden aktuell in vielen Projekten noch vor Weihnachten viele Kündigungen übergeben. Personal und Räume werden weg sein, falls es im Frühjahr noch einmal mehr Geld geben sollte. Zurück bleiben die jungen Menschen, Familien in der Stadt und insgesamt alle Menschen, die Unterstützung benötigen.
Die drohenden Kürzungen in der Jugendhilfe müssen abgewendet werden, damit sich Konflikte in der Stadt Dresden nicht ausweiten und zuspitzen.