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»Da kommt was auf uns zu« – digitale Fortbildungs-reihe zur SGB VIII-Reform

Zeitraum: September 2021 bis Januar 2022

Seit 2016 diskutiert die Kinder- und Jugendhilfe über eine Reform des SGB VIII. Nun ist sie da – die Reform. Viele haben sich am Reformprozess beteiligt, einige gewarnt, andere gelobt. Was steckt aber nun drin im „Kinder- und Jugendstärkungsgesetz“? Wieviel mehr Beteiligung, Kinderschutz und Familienstärkung wird versprochen? Und wie soll die Praxis diese Änderungen umsetzen?


In der digitalen Fortbildungsreihe des Kinder- und Jugendhilferechtsverein e.V. (KJRV) werden – anknüpfend an den im Juni stattgefundenen Fachtag zur Gesetzesreform – zu Beginn jeder Einzelveranstaltung die wesentlichen Änderungen und Neuerungen des SGB VIIII/KJHG vorgestellt und darauf aufbauend wird jeweils ein spezielles Thema vertieft und gemeinsam bearbeitet. Dabei geht es vor allem um die Frage, wie die Regelungen in die Praxis überführt werden können. Die einzelnen Veranstaltungen enthalten einerseits Vortragsteile und Schaffen andererseits Raum für Austausch und Diskussionen.


Zielgruppe

Die digitalen Veranstaltungen richten sich an Praktiker:innen der Kinder- und Jugendhilfe, Leitungskräfte sowie Fachkräfte aus den Jugendämtern. Der KJRV bringt seine Perspektive als Ombuds- und Beschwerdestelle mit ein und will so den Fachdiskurs anregen.

 

Referent:innen

Als Referent:innen kommen erfahrene Sozialpädagog:innen und Ombudspersonen zum Einsatz. Darüber hinaus kommentieren jugendhilfeerfahrene Careleaver und Eltern, die in den Seminaren entwickelten Ideen und Ansätze.

 

Konzept

Die Seminare werden datenschutzkonform über Big Blue Button im Browser realisiert. Alle Seminare können unabhängig voneinander besucht und gebucht werden. Zu Beginn jeder Fortbildungsveranstaltung wird es einen Impulsvortrag zu den Grundzügen der SGB VIII-Reform sowie den wesentlichen Gesetzesänderungen geben. Daran anknüpfend erfolgt die jeweilige thematische Vertiefung entsprechend der Ausschreibung.

 

Kosten

Die Kosten für die Veranstaltungsteilnahme betragen pro Person und Veranstaltung 60€ Vollzahler*innen/39€ ermäßigt. Für Mitglieder des KJRV sind die Veranstaltungen kostenfrei.
Es sind pro Veranstaltung 20 Plätze verfügbar.

 

Rückfragen gerne an

E-Mail: info@jugendhilferechtsverein.de
Telefon: 0351 – 84 222 876

Die Veranstaltungen im Einzelnen

27. September 2021, 9 bis 13 Uhr: 

Ombudschaft als neues Arbeitsfeld

Annegret Münch, Björn Redmann (KJRV)

Eine der wesentlichen Gesetzesänderungen mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz liegt in der gesetzlichen Verankerung von Ombudsstellen in der Kinder- und Jugendhilfe als einem Handlungsfeld, welches 2002 in Deutschland seinen Anfang nahm. In der Veranstaltung wird das Konzept der Ombudschaft vorgestellt, die ombudschaftliche Arbeit und Projekte des Kinder- und Jugendhilferechtsvereins Sachsen beleuchtet und ein kurzer Blick auf die ombudschaftlichen Strukturen in Deutschland gerichtet. Die Betrachtung der Chancen, welche die gesetzliche Verankerung von Ombudsstellen für die Hilfeadressat:innen bringt und der Herausforderungen und Bedingungen, die damit für die bestehenden Ombudsstellen und politischen Entscheidungsträger verknüpft sind, wird Kernstück der Veranstaltung sein.

11. Oktober 2021, 9 bis 13 Uhr:

Beteiligungs- und Beschwerdeverfahren in Einrichtungen – Was ändert sich mit der Reform?

Henriette Grapentin, Björn Redmann (KJRV) und Jessica Böttger (Careleaver Zentrum Dresden)

Im Zuge des BKiSchG wurde erstmalig gesetzlich festgelegt, dass das Vorhalten geeigneter Verfahren der Beteiligung sowie der Beschwerde für junge Menschen innerhalb der Einrichtungen in der Kinder- und Jugendhilfe Voraussetzung für die Erteilung einer Betriebserlaubnis sind. Im Zuge der SGB VIII-Reform, werden erneut Änderung im §45 SGB VIII in Bezug auf das Thema Beteiligung und Beschwerde vorgenommen: einerseits sind nun Schutzkonzepte andererseits interne und externe Beschwerdeverfahren vorzuhalten. In der praktischen Umsetzung der neuen Regelungen stellen sich viele fachliche Fragen. Inhaltliche Schwerpunkte liegen in der Veranstaltung somit zunächst auf einer fachlich-rechtlichen Einordnung des Themas, auf der Darstellung bisheriger Erkenntnisse diesbezüglich aus der Praxis des KJRV sowie der gemeinsamen Diskussion und des Erfahrungsaustauschs – auch mit einer Careleaverin der stationären Kinder- und Jugendhilfe.

01. November 2021, 9 bis 13 Uhr: 

Beratungs- und Beteiligungsrechte für Adressat:innen und ihre Familien

Ulrike von Wölfel, Björn Redmann (KJRV)

Beteiligung und Partizipation von jungen Menschen und Eltern an der Umsetzung von Hilfen zur Erziehung sind wichtige Faktoren für gelingende Prozesse. Immer wieder wurde diese zentrale Erkenntnis in den letzten Jahren von der Jugendhilfeforschung bestätigt. Die wenigen Forschungen mit Adressat*innen und die Beratungspraxis der Ombudsstellen zeigen aber auch: viele Menschen fühlen sich nach wie vor nicht wirksam beteiligt an den Hilfeprozessen, die sie und ihr Leben unmittelbar betreffen. Die Stärkung der Rechte von jungen Menschen und Eltern ist also vollkommen zu Recht eines der zentralen Ziele der Reform des SGB VIII.

 

Die Fortbildungsveranstaltung gibt zunächst einen Überblick über die diesbezüglichen rechtlichen Neuregelungen für junge Menschen und Eltern. Der Fokus wird dann auf den erweiterten Beratungsansprüchen und auf den Veränderungen bezüglich der konkreten Ausgestaltung des Hilfeplanverfahrens liegen.

08. November 2021, 9 bis 13 Uhr: 

Mehr Kinderschutz?! – Eine kritische Betrachtung der Neuerungen im Kinderschutz im KJSG

Kerstin Kubisch-Piesk, Bundesarbeitsgemeinschaft Allgemeiner Sozialer Dienst (BAG ASD), Björn Redmann (KJRV)

Wie kann ein Kinderschutz in der Demokratie gelingen? Wie kann die Beteiligung der Kinder, jungen Menschen und des gesamten Familiensystems sowie das interdisziplinäre Zusammenwirken der Fachkräfte konstruktiv im Sinne des Kinderschutzes gelingen? Im Workshop werden die Neuerungen im Kinderschutz vorgestellt, kritisch diskutiert und es werden Handlungsoptionen aufgezeigt, die verhindern, dass es zu einem Paradigmenwechsel, von einem niederschwelligen, hilfeorientierten hin zu einem kontrollierenden und intervenierenden Kinderschutz, kommt. 

15. November 2021, 9 bis 13 Uhr: 

Neuerungen in der Heimaufsicht

Jens Borrmann, Björn Redmann (KJRV)

Im Rahmen der SGB VIII-Reform wurden umfangreiche Veränderungen rund um das Betriebserlaubnisverfahren vorgenommen. Neben den Neuerungen in Bezug auf die Themen Beteiligung und Beschwerde, wurde bspw. der Einrichtungsbegriff konkretisiert. Weiterhin wurden Regelungen bzgl. der Handlungsmöglichkeiten der Aufsichtsbehörde bei festgestellten Mängeln in einer Einrichtung geschärft und Veränderung bzgl. den Voraussetzungen zur Rücknahme oder zum Widerruf der Betriebserlaubnis getroffen. In dieser Veranstaltung wird ein umfangreicher Blick auf die neuen gesetzlichen Bestimmungen bzgl. der Heimaufsicht geworfen und Umsetzungsfragen sowie Chancen diskutiert.

29. November 2021, 9 bis 13 Uhr: 

Careleaver als neu erkannte Zielgruppe

Elsa Thurm, Björn Redmann (KJRV)

Mit dem neuen KJSG/SGB VIII hat sich die Rechtslage auch für Careleaver in vielen Bereichen geändert – Kostenheranziehung, Hilfe für junge Volljährige, die Neuregelung der Nachbetreuung uvm. sind neu zu betrachten und zu bewerten. Diese Veranstaltung wird mit besonderem Blick auf die Careleaver die verschiedenen Neuregelungen beleuchten.

14. Dezember 2021, 16 bis 20 Uhr: 

Heimräte und Selbstvertretungen jugendhilfeerfahrener Careleaver und Eltern

Alexander Merkel (Careleaver e.V.), Björn Redmann (KJRV)

Beteiligung ist in der Kinder- und Jugendhilfe schon immer ein zentrales Paradigma. Die Stimme der Adressat:innen war allerdings im fachlichen Diskurs nie stark und laut gemacht worden. Das kann und soll sich nun nach dem Willen des Gesetzgebers ändern. Welche Möglichkeiten der neue § 4a SGB VIII bietet, welche Rolle Selbstvertretungen in der Betriebserlaubnis spielen und wie sich Betroffene im Jugendhilfeausschuss Gehör verschaffen können – diese Fragen werden im Mittelpunkt dieser Veranstaltung stehen.

06. Januar 2022, 9 bis 13 Uhr: 

Bescheide überprüfen lohnt sich! Änderungen in der Kostenheranziehung junger Menschen

Prof. Dr. Simone Janssen (Evangelische Hochschule Dresden), Annegret Münch und Björn Redmann (KJRV)

Das Verwaltungshandeln in Bezug auf die Kostenheranziehung junger Menschen stand schon lange zur Diskussion und gewissermaßen auf dem Prüfstand. Am 10. Juni 2021 ist dann das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) in Kraft getreten. Seit diesem Stichtag gelten nun auch neue Regelungen für die Kostenheranziehung junger Menschen in der Jugendhilfe mit zum Teil weitreichenden Änderungen. In dieser Veranstaltung geht es um die Aufklärung und Information über die neuen Regelungen sowie die rechtlichen Möglichkeiten junger Menschen, sich gegen falsche Kostenbescheide zu wehren. Es wird auch Raum für den Austausch von Praxiserfahrungen geben.