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Bundeskabinett spricht sich für Ombudsstellen aus

 

Das Bundeskabinett hat am 16.12.2015 die Evaluation des Bundeskinderschutzgesetzes beschlossen. Die Evaluation war in der Beschlussfassung des Gesetzes im Jahr 2011 verpflichtend eingeführt worden.

Die Bundesregierung sieht Fortschritte beim Kinderschutz. So funktioniere die Vernetzung gut, Hausbesuche würden bei Kindeswohlgefährdungen flächendeckend durchgeführt, auf Hilfs- und Beratungsangebote würden Eltern hingewiesen und Angebote der Frühen Hilfen würden Eltern frühzeitig erreichen. Auch sei rund 100 Personen die Tätigkeit in der Jugendhilfe versagt worden, bei denen einschlägige Eintragungen im Führungszeugnis aufgetaucht seien.

Allerdings benennt die Evaluation auch noch „Weiterentwicklungsbedarfe“. So gebe es „noch Defizite in der Umsetzung der flächendeckende Implementierung von Beteiligungs- und Beschwerderechten in Einrichtungen, die dem § 45 SGB VIII unterfallen“. Das bedeutet, dass nicht in allen Einrichtungen solche Beteiligungs- und Beschwerdeverfahren verfügbar sind. Das wäre aber nach geltender Rechtslage Voraussetzung für die Erteilung einer Betriebserlaubnis.

Außerdem spricht sich das Bundeskabinett für mehr externe und unabhängige Ombudstellen aus. Diese würden für eine Stärkung der Beteiligungs- und Beschwerdemöglichkeiten für Kinder und Jugendliche sorgen können. Der Bericht spricht sich auch dafür aus, diese im SGB VIII/KJHG zu implementieren. Es sollte eine “pragmatische Regelung im SGB VIII” eingeführt werden, die “dem Leitbild der Ombudschaft in der Kinder- und Jugendhilfe Geltung verschafft für einen geeigneten Weg, den es mittels der Auswertung von Erfahrungen bereits eingerichteter Ombudsstellen sowie der modellhaften Erprobung weiterer Ombudsstellen zu flankieren gilt”. Wir sind gesapnnt auf Vorschlage des Gesetzgebers.

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