Vereinslogo des Kinder- und Jugendhilferechtsverein e.V.
lauren-mancke-aOC7TSLb1o8-unsplash

Beitrag über externe Beschwerdeverfahren erschienen in „unsere Jugend“ 2/2026

"Wasch mich, aber mach mich nicht nass..." Potenziale und Voraussetzungen einrichtungsexterner Beschwerdestellen in der Kinder- und Jugendhilfe

Abstract zum Artikel:

Beschwerdeverfahren für junge Menschen werden seit mehr als 10 Jahren im Fachdiskurs der Kinder- und Jugendhilfe diskutiert. Häufig verbleiben die vorgeschriebenen Verfahren aber auf der Ebene rein formeller Umsetzung, ohne ihr pädagogisches Potenzial im Sinne einer rechtebasierten und beteiligungszentrierten Jugendhilfe auszuschöpfen. Können einrichtungsexterne Beschwerdestellen die angedeuteten Barrieren mindern und Kinderrechte nachhaltig stärken?

Quelle: Grapentin/Jann/Kapuczinski (2026): „Wasch mich, aber mach mich nicht nass…“ Potenziale und Voraussetzungen einrichtungsexterner Beschwerdestellen in der Kinder- und Jugendhilfe. In:  „Unsere Jugend“ 2/2026. S. 78 – 89.

Gemeinnützigkeit ist auf Spenden angewiesen!

Seit April 2025 erhält das Careleaver-Zentrum „House of Dreams“ keine Förderung mehr von der Landeshauptstadt Dresden.
 
Helfen Sie mit Ihrer Spende, diesen Ort für junge Menschen aus der stationären Jugendhillfe mit all seinen Angeboten zu erhalten!
 
Oder unterstützen Sie uns mit einer nicht zweckgebundenen Spende an den Kinder- und Jugendhilferechtsverein e.V.!