Abstract zum Artikel:
Beschwerdeverfahren für junge Menschen werden seit mehr als 10 Jahren im Fachdiskurs der Kinder- und Jugendhilfe diskutiert. Häufig verbleiben die vorgeschriebenen Verfahren aber auf der Ebene rein formeller Umsetzung, ohne ihr pädagogisches Potenzial im Sinne einer rechtebasierten und beteiligungszentrierten Jugendhilfe auszuschöpfen. Können einrichtungsexterne Beschwerdestellen die angedeuteten Barrieren mindern und Kinderrechte nachhaltig stärken?
Quelle: Grapentin/Jann/Kapuczinski (2026): „Wasch mich, aber mach mich nicht nass…“ Potenziale und Voraussetzungen einrichtungsexterner Beschwerdestellen in der Kinder- und Jugendhilfe. In: „Unsere Jugend“ 2/2026. S. 78 – 89.