Vereinslogo des Kinder- und Jugendhilferechtsverein e.V.
Dieses Bild zeigt die Gründungsmitglieder des Vereins und damit den ersten gewählten Vorstand.

Aus Empörung: Ombudschaftliche Arbeit

Der Kinder- und Jugendhilferechtsverein e.V. (KJRV) verbindet ombudschaftliche Beratung mit der Ermöglichung politischen Handelns von Betroffenen. Ziel ist es, die Kinder- und Jugendhilfe konsequent adressat:innenorientiert weiterzuentwickeln und strukturelle Machtungleichgewichte auszugleichen.

Ausgangspunkt und Gründung

Ausgangspunkt für die Gründung des KJRV waren Erfahrungen von Kindern, Jugendlichen und Familien, denen Jugendhilfe nicht oder nicht bedarfsgerecht gewährt wurde. Gleichzeitig erlebten Fachkräfte eine zunehmend restriktive Praxis, insbesondere infolge massiver Kürzungen der öffentlichen Haushalte in Sachsen ab 2010.
Die Empörung über frühe Beendigungen, Verkürzungen, Reduzierungen und Nichtgewährung von Hilfen führte 2011 zur konkreten Idee, eine unabhängige ombudschaftliche Struktur aufzubauen. Nach intensiver konzeptioneller Arbeit wurde am 1. März 2012 der Kinder- und Jugendhilferechtsverein e.V. als erste ombudschaftliche Struktur in der sächsischen Jugendhilfe gegründet.

Ombudschaftliche Beratung

Der KJRV bietet ombudschaftliche Beratung für Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und Familien an. Ratsuchende wenden sich per Post, Telefon oder E-Mail an den Verein. Die Beratung erfolgt auf Grundlage eines verbindlichen Handlungskonzepts.
Die Beratungen werden von qualifizierten Fachkräften der Kinder- und Jugendhilfe durchgeführt, in der Regel im Tandem. Bei juristischen Fragestellungen werden Jurist:innen hinzugezogen. Alle Beratungen werden mit Zustimmung der Betroffenen dokumentiert.
Ziel der ombudschaftlichen Beratung ist es, strukturelle Machtasymmetrien zwischen Adressat:innen und Institutionen der Kinder- und Jugendhilfe zu bearbeiten. Durch Information, Beratung, Begleitung und Vermittlung wird die strukturell unterlegene Seite gezielt unterstützt. Ombudschaftliche Beratung ist damit eine Form des Machtausgleichs.
Seit 2013 wurden insgesamt 1.856 Personen beraten. Thematisch stehen Fragen der Hilfegewährung, der Hilfeplanung sowie Kommunikationsprobleme im Vordergrund. Seit 2020 bietet der KJRV ombudschaftliche Beratung für das gesamte Bundesland Sachsen an.

Ombudschaftliche Arbeit: über den Einzelfall hinaus

Der KJRV versteht Ombudschaft nicht nur als individuelle Beratung, sondern als weitergehende „ombudschaftliche Arbeit“. Diese erweitert den Einzelfall um die Dimension der Ermöglichung politischen Handelns, da individuelle Beratung allein strukturelle Probleme kaum verändert.
Ombudschaftliche Arbeit umfasst vier miteinander verbundene Dimensionen:
1. Information von Ratsuchenden
2. individuelle Beratung
3. Begleitung in Verfahren und Konflikten
4. Ermöglichung politischen Handelns
Diese Dimensionen werden je nach Bedarf unterschiedlich stark genutzt. Voraussetzung ist, dass Ombudschaft tätige Personen sich diesem erweiterten Verständnis grundsätzlich verpflichtet fühlen.
Zentral ist dabei die Bereitstellung von Räumen, in denen sich Betroffene begegnen, Erfahrungen austauschen, Wissen über Strukturen erwerben und gemeinsame Anliegen entwickeln können. Aus solchen Prozessen kann politisches Handeln entstehen – von Öffentlichkeitsarbeit bis zur Mitbestimmung in Planungs- und Entscheidungsprozessen.

Ermöglichung politischen Handelns in Projekten

Früh zeigte sich, dass die Nachfrage nach Beratung hauptamtliche Strukturen erforderte. Mit Unterstützung der Aktion Mensch wurde zwischen 2014 und 2017 das Projekt NotEingang umgesetzt, in dessen Rahmen ombudschaftliche Arbeit ausgebaut und erste Personalstellen geschaffen wurden.
Im Projekt NotEingang sowie in weiteren Projekten mit Jugendlichen in der Heimerziehung (Muskepeer) und Eltern (Löweneltern) entstanden Broschüren zu Rechten in der Hilfeplanung, ein Starterpaket für die Heimerziehung sowie eine Wanderausstellung. Diese Materialien wurden bundesweit verbreitet und verleihen Betroffenen eine öffentliche Stimme.
In mehrtägigen Begegnungen wurden Räume geschaffen, in denen Eltern und Jugendliche ihre Erfahrungen teilen, Gemeinsamkeiten erkennen und gemeinsame Forderungen an die Jugendhilfe entwickeln konnten. Viele Beteiligte brachten ihre Perspektiven in Fachveranstaltungen, Publikationen und öffentliche Debatten ein.

Careleaver, Selbstvertretung und Jugendhilfepolitik

Aus der Arbeit mit Jugendlichen entstand 2019 gemeinsam mit Careleaver:innen das Careleaver-Zentrum House of Dreams (HoD) in Dresden. Das HoD ist Treffpunkt, Informations- und Beratungsort, selbstverwalteter Raum und politischer Ort zugleich. Hier werden Projekte entwickelt, Forderungen formuliert und Beteiligungsprozesse organisiert.
Weitere Projekte wie der Abreißkalender – In 100 Schritten in die Selbständigkeit oder die Broschüre zu freiheitsentziehenden Maßnahmen (§ 1631b BGB) wurden gemeinsam mit jungen Menschen entwickelt und bundesweit verbreitet. Ziel ist es, Rechte sichtbar zu machen und Handlungsmöglichkeiten zu stärken.
Seit 2019 ist der KJRV im Jugendhilfeausschuss Dresden vertreten, unter anderem mit einem Careleaver als Stellvertreter. Themen aus der Jugendhilfepolitik werden so in die Selbstvertretungsarbeit eingebunden und umgekehrt.
Mit Blick auf die seit 2021 gesetzlich verankerte Selbstvertretung (§ 4a SGB VIII) baut der KJRV seit 2022 unter dem Arbeitstitel Landesjugendkonferenz eine landesweite Struktur für junge Menschen in stationären Erziehungshilfen in Sachsen auf.

Fazit

Alle Projekte des KJRV zielen darauf ab, die Kinder- und Jugendhilfe gemeinsam mit den Betroffenen weiterzuentwickeln. Ombudschaftliche Beratung, politische Bildung, Selbstvertretung und jugendhilfepolitische Einflussnahme greifen dabei ineinander.
Ombudschaftliche Arbeit versteht der KJRV als solidarische Praxis, die Menschen dabei unterstützt, zu ihrem Recht zu kommen – individuell und strukturell.

Autor

Björn Redmann ist Diplom-Sozialarbeiter/-Sozialpädagoge (FH), Master of Arts, und Gesamtprojektkoordinator im Kinder- und Jugendhilferechtsverein e.V. in Dresden.

Careleaver-Zentrum von Kürzungen bedroht!

Seit dem 1. April erhält das Careleaver-Zentrum „House of Dreams“ keine Förderung mehr von der Landeshauptstadt Dresden.
 
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