Vereinslogo des Kinder- und Jugendhilferechtsverein e.V.
Auf jedem Karton steht ein Buchstabe. Zusammen ergeben sie: Vertritt dich doch selbst!

Konzept zur Umsetzung des § 4a in der Stadt Dresden

Mit der Einführung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes 2021 sollen junge Menschen und Eltern als Adressat*innen von Jugendhilfe eine stärkere Stellung bekommen über die Förderung und Anregung von Selbstvertretungen. Der Kinder- und Jugendhilferechtsverein hat gemeinsam mit anderen Partner*innen ein Konzept vorlegt zur Anregung und Förderung von Selbstvertretungen sowie zur Frage, wie diese Selbstvertretungen in den Fachdiskurs eingebunden werden können.

Gemeinnützigkeit ist auf Spenden angewiesen!

Seit April 2025 erhält das Careleaver-Zentrum „House of Dreams“ keine Förderung mehr von der Landeshauptstadt Dresden.
 
Helfen Sie mit Ihrer Spende, diesen Ort für junge Menschen aus der stationären Jugendhillfe mit all seinen Angeboten zu erhalten!
 
Oder unterstützen Sie uns mit einer nicht zweckgebundenen Spende an den Kinder- und Jugendhilferechtsverein e.V.!