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KJRV_Fallstatistik

Der Kinder- und Jugendhilferechtsverein e.V. legt seine aktuelle Fallstatistik vor

In Deutschland haben alle Eltern und jungen Menschen einen gesetzlich garantierten Anspruch auf Unterstützung in Notlagen, bei Erziehungskonflikten oder in persönlichen Krisensituationen. Doch was tun, wenn Eltern und Kinder nicht die Hilfen vom Jugendamt bekommen, die ihnen zustehen?

Mit dem Kinder- und Jugendhilferechtsverein e.V. gibt es seit 2012 in Sachsen die Möglichkeit, sich von unabhängigen Expertinnen und Experten zu den Hilfeansprüchen im Kontext des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII bzw. KJHG) beraten zu lassen. Der Verein versteht sich als Ombudschafts- und Beschwerdestelle, hat sich 2013 gegründet und betreibt eine Beratungsstelle in Dresden sowie seit 2016 eine weitere in Leipzig. Nun liegt eine aktuelle Fallstatistik vor, die einen Einblick in die Arbeit der vergangenen sechs Jahre erlaubt.

600 Einzelfälle seit 2013

Seit 2013 hat der Verein 600 Einzelfälle betreut. Die Beratungsanfragen sind dabei kontinuierlich angestiegen:

  • 2013: 28 Familien bzw. junge Menschen
  • 2015: 91 Beratungen
  • 2018: 175 Einzelfälle
  • 2019 (bis 15. Mai): bereits 40 neue Beratungsanfragen – eine Verdopplung gegenüber dem Vorjahreszeitraum

Die Beratungen in Dresden, Leipzig und den angrenzenden Landkreisen werden von zwei hauptamtlichen sowie 20 ehrenamtlichen Beraterinnen und Beratern durchgeführt. Dabei handelt es sich um ehemalige oder aktive Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe sowie Juristinnen und Juristen.

Kostenfreie Ombudschaftliche Beratung

Ratsuchende können sich kostenfrei an die unabhängige Ombudstelle wenden. Die Beratung unterstützt, wenn es darum geht,

  • Entscheidungen des Jugendamtes einzuschätzen,
  • Leistungen aus dem Kinder- und Jugendhilfegesetz zu beantragen oder
  • gegen Entscheidungen des Jugendamtes Widerspruch einzulegen.


Dabei werden Hilfesuchende über das Funktionieren des Hilfesystems aufgeklärt, zu ihren Rechten beraten und sowohl emotional als auch rechtlich unterstützt.

Typische Beratungsthemen

Eine Stichprobe aus 442 ausgewerteten Einzelfällen zeigt, dass in 192 Fällen die Ratsuchenden von den Jugendämtern entweder

  • nicht ausreichend über ihre Rechtsansprüche informiert oder
  • nicht genügend an der Gestaltung eines Hilfeprozesses beteiligt wurden.
Beispiele:
  • Eine 17-Jährige erhält die Aufforderung, mit Volljährigkeit die Jugendwohngruppe zu verlassen – ohne den Hinweis, dass eine Weiterbewilligung der Hilfe möglich ist.
  • Eine Mutter wird nicht über wichtige Entwicklungsthemen ihres Kindes informiert, das in einer Pflegefamilie lebt.
Wer wendet sich an den Verein?

Die Fallstatistik zeigt auch, wer sich an den Verein wendet (Stichprobe: 432 Anfragen):

  • Mütter: 156 Fälle
  • Jugendliche und junge Erwachsene: 57 Fälle
  • Kinder: sogar eigenständig – der jüngste Ratsuchende war 12 Jahre alt.
Förderung und Engagement

Der Kinder- und Jugendhilferechtsverein wird vom Land Sachsen sowie den Städten Dresden und Leipzig gefördert. Mit seiner unabhängigen Beratungsarbeit versteht sich der Verein als wichtige Ergänzung der Kinder- und Jugendhilfelandschaft in Sachsen.

Der Verein sucht engagierte Fachkräfte aus der Kinder- und Jugendhilfe als ehrenamtliche Beraterinnen und Berater!

Careleaver-Zentrum von Kürzungen bedroht!

Seit dem 1. April erhält das Careleaver-Zentrum „House of Dreams“ keine Förderung mehr von der Landeshauptstadt Dresden.
 
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