16. Newsletter Januar 2022
Kinder- und Jugendhilferechtsverein e.V.

1) Vorwort

Sie erhalten heute den ersten NEUEN Newsletter des KJRV. Er soll künftig häufiger erscheinen, kürzer werden und mehr Informationen rund um die Themen Ombudschaft und Careleaver-Arbeit enthalten. Bisher war der Newsletter v.a. dafür genutzt worden, über die Arbeit des KJRV zu berichten. Neben diesen Informationen soll er zukünftig mehr fachliche Informationen enthalten. Wir hoffen damit, mehr nützliche Informationen zu verbreiten.


2) Rechtsgutachten “Freiheitsentziehende Maßnahmen und geschlossene Unterbringung nach § 1631b BGB in der Kinder- und Jugendhilfe” von Prof. Dr. Simone Janssen

Freiheitsentziehung ist bis heute in der Jugendhilfe ein Thema. Häufig sind die jungen Menschen und ihre Familien aber nicht aufgeklärt über ihre Rechte.

Prof. Dr. Simone Janssen (ehs Dresden) hat im Auftrag des Bundesnetzwerk Ombudschaft ein umfangreiches Rechtsgutachten erstellt, das sich mit der Zulässigkeit von geschlossener Unterbringung und freiheitsentziehenden Maßnahmen beschäftigt. Es geht um (Grund)Rechte, die Genehmigungsbedürftigkeit der Freiheitsentziehung, das familiengerichtliche Genehmigungsverfahren, das Akteneinsichtsrecht und Anspruch auf Schadensersatz. Lesenswert!

Link zum Rechtsgutachten


3) Erster Landes-Gesetzentwurf zum neuen § 9a SGB VIII (Ombudschaft) - In Niedersachsen

Mit dem neuen § 9a SGB VIII „Ombudsstellen“ sind die Länder verpflichtet, bedarfsgerechte
unabhängige Ombudsstellen einzurichten. Niedersachsen ist das erste Bundesland, das ein entsprechendes Landesgesetz auf den Weg bringt. Es soll vier regionale Ombudsstellen und eine überregionale Ombudsstelle eingerichtet werden. Die Jugendämter sollen die Ombudsstellen unterstützen mit Auskunftserteilung und Unterstützung bei der Klärung von Konflikten. Die Ombudsstellen sollen aber unabhängig sein, in ihrer Aufgabenerfüllung und ihrer Struktur. Für ihre Arbeit erhalten die Ombudsstellen insgesamt 1,1 Mio. Euro pro Jahr.

Link zum Gesetzentwurf

4) Rückblick auf Fortbildungsreihe zum neuen SGB VIII - Veranstaltungen sind als In-House-Seminare buchbar

Mit dem heutigen Tage endet unsere Fortbildungsreihe zur Reform des Kinder- und Jugendhilfegesetzes. Insgesamt haben seit September 2021 knapp 180 Menschen an unseren acht Online- Fortbildungen teilgenommen. Es ging um folgende Themen:

  • Ombudschaft als neues Arbeitsfeld
  • Beteiligungs- und Beschwerdeverfahren in Einrichtungen – Was ändert sich mit der Reform?
  • Beratungs- und Beteiligungsrechte für Adressat:innen und ihre Familien
  • Mehr Kinderschutz?!- Eine kritische Betrachtung der Neuerungen im Kinderschutz im KJSG
  • Neuerungen in der Heimaufsicht
  • Careleaver als neu erkannte Zielgruppe
  • Heimräte und Selbstvertretungen jugendhilfeerfahrener Careleaver und Eltern
  • Bescheide überprüfen lohnt sich! Änderungen in der Kostenheranziehung junger Menschen

Alle Themen können als In-House-Seminare gebucht werden. Kommen Sie dazu gern auf uns zu.

Übersicht über alle Seminarthemen

5) Careleaverzentrum und KJRV erhalten Hanse-Merkur-Preis für Kinderschutz sowie den Förderpenny Bundespreis

Gleich zwei Preise hat der KJRV am Ende des letzten Jahres erhalten.

Mit dem Hanse-Merkur-Preis für Kinderschutz (Anerkennungspreis) ist das „House of Dreams. Das Careleaverzentrum" und Careleaverarbeit in Sachsen“ ausgezeichnet worden. Dazu schreibt die Hanse-Merkur: "House of Dreams und Careleaverarbeit in Sachsen“ist mit verschiedensten Angeboten wie Kreativkursen für die Freizeit, gezielten Beratungsangeboten und alltagstauglichen Hilfen ein fester Bezugspunkt für die jungen Menschen und begleitet ihren Start in ein eigenverantwortliches Leben nach der Jugendhilfe". Der Preis ist mit 10.000 Euro dotiert.

Mit dem 1. Platz ist der KJRV beim Förderpenny Bundespreis geehrt worden. Dazu schreibt die Jury: "Der Verein engagiert sich mit Ehrenamtlichen in Sachsen für die Belange von Menschen, die mit der Kinder- und Jugendhilfe in Konflikt geraten sind. Hier geht es um unbefriedigte Hilfebedarfe, verletzte Kinderrechte und bedarfsgerechte Hilfen". Der KJRV wurde aus 850 Organisationen ausgewählt und hat ein Preisgeld von 10.000 Euro erhalten. Außerdem bekommt er zwölf Monate lang alle Spenden aus der Region Dresden, die an der Kasse bei Netto gesammelt werden.

Wir freuen uns über die Anerkennung für unsere Arbeit!


6) Neuigkeiten aus (hier Kategorie Aktuelles)
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Spenden – Wir bitten um Ihre und Eure Unterstützung

»Die besten Dinge im Leben sind nicht die, die man mit Geld bekommt«

(Albert Einstein)

 

Aber … Es macht unsere Arbeit natürlich leichter. Wenn Sie/Ihr etwas erübrigen könnt, dann freuen wir uns über Zuwendungen:

 

Kinder- und Jugendhilferechtsverein e. V. 

Dresdner Volksbank Raiffeisenbank e.G. 

IBAN : DE43 8509 0000 3249 3010 00 

BIC: GENODEF1DRS

 

Spendenquittungen stellen wir gerne aus!


Impressum

Kinder- und Jugendhilferechtsverein e.V. 

Louisenstrasse 81 

01099 Dresden

 

Telefon: 0351/32015682 

www.jugendhilferechtsverein.de

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