Noch immer ist es die SGB VIII-Reform, die die Kinder- und Jugendhilfe durchrüttelt: Ombudsstellen für alle Leistungen der Jugendhilfe sind verpflichtend einzurichten (§ 9a), Selbstvertretungsstrukturen anzuregen (§ 4a), Beschwerdestrukturen in den Einrichtungen zu schaffen (§ 45), die Lebenslagen nicht-binärer junger Menschen zu beachten (§ 9), umfassend Beratung zu leisten (§ 10a), Hilfen übers 18. Lebensjahr hinaus zum Standard zu machen (§ 41), Nachbetreuung einzurichten (§ 41 a), Eltern stärker zu beteiligen (§ 36), Rechte für Pflegekinder zu sichern (§ 37b) und vieles andere mehr. Noch immer ist davon wenig umgesetzt - zwei Jahre nach Inkrafttreten der Reform. In unseren Projekten merken wir jeden Tag, was alles noch nicht geht.
Worüber wir uns freuen: Mit der Stadt Dresden unternehmen wir einen Versuch, eine Struktur für Selbstvertretungen in der Stadt zu schaffen, mit dem Land Sachsen entwickelt wir das auf Landesebene ("Landesjugendkonferenz") für Jugendlichen aus der stationären Jugendhilfe, mit der Stadt Leipzig entwickeln wir die Beschwerdestelle weiter. Alles gute Bausteine, um der Reform des SGB VIII weiter zur Umsetzung zu verhelfen.
Aber: Es braucht ein sächsisches Landesausführungsgesetz (die Kommunen warten darauf), andere Länder haben dieses schon. In Sachsen gibt es noch nicht mal einen Entwurf. Hoffen wir, dass das noch in dieser Legislaturperiode kommt. Im Frühjahr des kommenden Jahres schließt sich das Zeitfenster dafür. Denn im Herbst drohen die Landtagswahlen. |