Prof. Dr. Simone Janssen (ehs Dresden) hat hat sich in einem Rechtsgutachten mit der (Un-)Zulässigkeit von geschlossener Unterbringung und freiheitsentziehender Maßnahmen beschäftigt. Sie stellt detailliert die Rechtslage dar und macht klar, unter welchen Bedingungen diese Maßnahmen überhaupt zulässig sind. Dabei nimmt sie insbesondere Kinder und Jugendliche als Träger:innen von Kinderrechten, Grundrechten und Menschenrechten in den Blick. Das Gutachten stellt klar, dass Freiheitsentziehung genehmigungsbedürftig ist, unter welchen engen Bedingungen Freiheitsentzug gerechtfertigt sein kann, welche Rechte im familiengerichtlichen Verfahren gewahrt werden müssen und geht auf das Recht auf Akteneinsicht und Schadensersatz ein.
Sie schlussfolgert am Ende: "Ein Freiheitsentzug allein aus pädagogischen bzw. erzieherischen Zwecken ist unzulässig, weder ist die geschlossene Unterbringung in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, noch sind freiheitsentziehende Maßnahmen aus pädagogischen bzw. erzieherischen Zwecken in jeglichem Kontext der Kinder- und Jugendhilfe genehmigungsfähig."
Das Gutachten kann hier gelesen werden. |