18. Newsletter März 2023
Kinder- und Jugendhilferechtsverein e.V.
  1. Vorwort
  2. Neue Zahlen zur Inanspruchnahme von Hilfen zur Erziehung
  3. Zur Instrumentalisierung angeblicher Mitwirkungspflichten
  4. Rechtsgutachten zu freiheitsentziehenden Maßnahmen und Geschlossener Unterbringung
  5. Buchtipp, FAQ Jugendhilfe, Fachtagung I, Fachtagung II
  6. Termin Mitgliederversammlung 2023
  7. Fachtagung 2023 zum Thema Hilfeplanung am 25.09.2023 in Chemnitz

1) Vorwort

Die Kinder- und Jugendhilfe ist in Bewegung. Seit mittlerweile eineinhalb Jahren gilt die Reform des Kinder- und Jugendhilfegesetzes, die Themen Selbstvertretung und Beschwerde stellen grundsätzliche Fragen an das Arbeitsfeld Hilfen zur Erziehung. Zum Thema Inklusive Jugendhilfe wird gerade im Bund ein Gesetz vorbereitet. Und die Länder müssen Regelungen zum § 9a (Ombudschaft) in Landesrecht gießen. Sachsen arbeitet noch an einem entsprechenden Gesetz - Niedersachsen, Bremen, Sachsen-Anhalt oder das Saarland sind schon weiter. Hier sind Gesetze beschlossen oder schon in der parlamentarischen Beratung.

 

In diesem Newsletter haben wir einige fachliche Informationen gesammelt: Zu neuen Zahlen aus den Erziehungshilfen 2021, zur Instrumentalisierung angeblicher Mitwirkungspflichten, zur Zulässigkeit von freiheitsentziehenden Maßnahmen und einigen kurzen Meldungen.

 

Viel Spaß beim Lesen.


2) Neue Zahlen zur Inanspruchnahme von Hilfen zur Erziehung

Das aktuelle Heft der Statistikstelle der TU Dortmund (KOMDAT 3/22) hat die neuesten bundesweiten Entwicklungen in den Hilfen zur Erziehung in den Blick genommen. So sind die Zahlen bei den Hilfen zur Erziehung im Jahr 2021 gegenüber dem Vorjahr stabil (ohne Erziehungsberatung), allerdings sinkt die Zahl der Hilfen für junge Volljährige (seit Jahren) und die Anzahl der Heimunterbringungen sowie die Hilfen für unter 3jährige. Gestiegen sind ambulante Hilfen und Eingliederungshilfen. Erklärt werden diese Veränderungen u.a. mit den Auswirkungen der Pandemie. Die Forscher:innen erwarten allerdings wieder steigende Inanspruchnahmen seit 2022 bei den 41er-Hilfen und den Heimunterbringungen aufgrund der steigenden Einreisen unbegleiter minderjähriger Geflüchteter. Das aktuelle Heft kann hier heruntergeladen werden.


3) Beitrag von Peter Schruth: Zur Instrumentalisierung angeblicher Mitwirkungspflichten in der Kinder- und Jugendhilfe

In der ombudschaftlichen Beratungspraxis kommt es immer wieder vor, dass mit Hinweis auf "fehlende Mitwirkungsbereitschaft" Hilfen in Frage gestellt oder sogar beendet werden. Es ist ein grundlegendes Missverständnis, dass dies zulässig wäre. Das SGB I (§§ 60 ff.) begrenzt die Pflichten auf die Angabe von Tatsachen, das Persönliche Erscheinen auf Verlangen und ggf. medizinische Untersuchungen. Das SGB VIII benennt keine weiteren Pflichten. Vielmehr ist es so, dass die Bereitschaft, an der Hilfe mitzuwirken das Ergebnis passend gestalteter Hilfen und sozialpädagogischer Praxis sein muss. Peter Schruth weist darauf in einem sehr lesenswerten Beitrag in den Forum Erziehungshilfen 5/2020 hin. Der Beitrag kann hier nachgelesen werden.


4) Rechtsgutachten zu freiheitsentziehenden Maßnahmen und Geschlossener Unterbringung

Prof. Dr. Simone Janssen (ehs Dresden) hat hat sich in einem Rechtsgutachten mit der (Un-)Zulässigkeit von geschlossener Unterbringung und freiheitsentziehender Maßnahmen beschäftigt. Sie stellt detailliert die Rechtslage dar und macht klar, unter welchen Bedingungen diese Maßnahmen überhaupt zulässig sind. Dabei nimmt sie insbesondere Kinder und Jugendliche als Träger:innen von Kinderrechten, Grundrechten und Menschenrechten in den Blick. Das Gutachten stellt klar, dass Freiheitsentziehung genehmigungsbedürftig ist, unter welchen engen Bedingungen Freiheitsentzug gerechtfertigt sein kann, welche Rechte im familiengerichtlichen Verfahren gewahrt werden müssen und geht auf das Recht auf Akteneinsicht und Schadensersatz ein.

Sie schlussfolgert am Ende: "Ein Freiheitsentzug allein aus pädagogischen bzw. erzieherischen Zwecken ist unzulässig, weder ist die geschlossene Unterbringung in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, noch sind freiheitsentziehende Maßnahmen aus pädagogischen bzw. erzieherischen Zwecken in jeglichem Kontext der Kinder- und Jugendhilfe genehmigungsfähig."

Das Gutachten kann hier gelesen werden.


5) Buchtipp, FAQ Jugendhilfe, Fachtagung I, Fachtagung II

6) Termin Mitgliederversammlung 2023

Die nächste Mitgliederversammlung des Kinder- und Jugendhilferechtsverein e.V. wird am 15.5.2023 um 17 Uhr im Careleaver-Zentrum "House of Dreams" auf der Schönfelder Straße 18 in Dresden stattfinden. Merken Sie sich diesen Termin gern vor!


7) Fachtagung 2023 zum Thema Hilfeplanung am 25.09.2023 in Chemnitz

Unsere diesjährige Fachtagung planen wir am 25.09.2023 in Chemnitz zu veranstalten. Zum Thema Hilfeplanung, könnte angenommen werden, wäre alles gesagt. Wir erleben allerdings gemeinsam mit Ratsuchenden, dass diese Gespräche häufig nicht auf Augenhöhe stattfinden, mehr methodisches Handeln gut wäre und insgesamt bewusster und gelingender gestaltet sein könnten. Wir wollen uns mit Praxis und Forschung der Frage annähern, wie Hilfeplangespräche besser gestaltet werden können. In den kommenden Wochen wird das Programm veröffentlicht. Schreiben Sie sich den Termin gern schon einmal auf.

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(Albert Einstein)

 

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www.jugendhilferechtsverein.de

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