Der KJRV e.V. berät unabhängig und kostenfrei. Das Ziel ombudschaftlicher Beratung ist es im Konfliktfall zwischen den Menschen, die um Unterstützung bitten und den entsprechenden Institiutionen in der Kinder- Jugendhilfe zu vermitteln. Hierbei hat die Ombuddstelle die Rechte von Sorgeberechtigten und jungen Menschen besonders im Blick.
Wenn sie Hilfe für sich und ihre Kinder suchen, stehen wir ihnen zunächst mit Informationen zur Seite. Sowohl Kinder und Jugendliche als auch Eltern haben nach SGB VIII Rechte. Wenn ihnen also unklar ist, wie Entscheidungen zu stande kommen, was sie tun können oder wie sie ihre Anliegen durchsetzen können, geben wir ihnen die Informationen die ihr braucht. Das geht über Telefon, persönlich oder per E-mail.
Wenn Informationen nicht ausreichen, beraten wir gerne. Es geht uns darum zu vermitteln. Das Ziel ist also, dass sie, die verantwotlichen Fachkräfte und ihre Kinder am Ende zufrieden sind. Im Zweifel sind wir allerdings auf ihrer Seite. Die Beratungen werden grundsätzlich von zwei Personen durchgeführt. Dabei ist immer mindestens ein/e SozialarbeiterIn. Falls es rechtliche Fragen zu klären gibt, stehen uns Anwälte zur Verfügung, auf die wir jederzeit zurückgreifen können.
In Ausnahmefällen ist eine Begleitung möglich, wenn sie das wünschen und wir gemeinsam feststellen, dass sinnvoll ist mit Unterstützung vor den VertreterInnen der Sozialleistungsträger aufzutreten. Das musss allerdings die Ausnahme bleiben, da wir natürlich versuchen sie so zu beraten, dass sie ihre Anliegen selbst vertreten können
Alles was wir erfahren ist streng vertraulich!
Waren Sie schon beim Jugendamt?
- nein
- Die Sozialarbeiter_innen im Jugendamt haben die Aufgabe, sich Ihre Probleme anzuhören. Sie beraten mit den Kindern, Jugendlichen und meistens Eltern zusammen wie es am besten weiter gehen kann. Sie sollen gemeinsam über notwendige Hilfen entscheiden
- Ja
- Sie waren schon beim Jugendamt, fühlst sich aber nicht verstanden oder gut behandelt? Sie haben das Gefühl unter Druck gesetzt und bedrängt zu werden? Sie wurden nicht über Ihre Rechte z.B. im Hilfeplanverfahren aufgeklärt und verstehen nun nicht warum was wie passiert und warum welche Entscheidung getroffen wird? Sie sind nicht einverstanden, wissen aber auch nicht, was Sie machen können?
- Dann wenden Sie sich an den Kinder- und Jugendhilferechtsverein per Telefon oder E-Mail. Dann können wir ein Treffen vereinbaren.