Wann?
Donnerstag, 26. September 2024 von 10 – 15 Uhr
Wo?
Stadtteilhaus in der Äußeren Neustadt/Raum Anton, Prießnitzstraße 18, 01099 Dresden
Kosten?
Vollzahler:in 80,- Euro
Studierende: 30,- Euro
Kostenfrei für Adressat:innen der Jugendhilfe und Mitglieder des KJRV e. V.
Inhalt der Veranstaltung:
Gerichtsverfahren vor dem Familiengericht berühren bei den betroffenen Familien existenzielle Themen. Sie greifen oftmals erheblich in Familienstrukturen ein und stellen ggf. auch Weichen für das zukünftige Leben junger Menschen. Diese Kindschaftsverfahren sind auch juristisch herausfordernd. Fast immer muss dabei zwischen den Grundrechten junger Menschen und denen ihrer Eltern oder Sorgeberechtigten abgewogen werden.
Sozialarbeiter:innen der Jugendämter sind in familiengerichtlichen Verfahren regelmäßig wichtige Akteure. Sie schreiben u.a. sozialpädagogische Stellungnahmen im Rahmen von Verfahren bei Kindeswohlgefährdung (§1666 BGB) oder geben auch begleitende Einschätzungen in Sorgerechts- oder Umgangsverfahren getrennt lebender Elternteile ab. Darüber hinaus spielen Sachverständigengutachten in vielen familiengerichtlichen Verfahren eine zentrale Rolle. Sie werden von den Familienrichter:innen an externe Sachverständige in Auftrag gegeben und sollen das Gericht dabei unterstützen, zu einer Entscheidung im Einzelfall zu kommen.
Sowohl die Inhalte von sozialpädagogischen Stellungnahmen als auch die Ergebnisse der Sachverständigengutachten haben daher einen erheblichen Einfluss auf die Gerichtsverfahren. Auf Basis dieser Zuarbeiten für das Gericht werden gerichtliche Entscheidungen getroffen. Inhaltlich kann dies zum Beispiel einen Teilentzug des Sorgerechts, die Übertragung des Personensorgerechtes auf eine/n Vormund:in, die Festlegung von Umgangsregelungen sowie auch gerichtliche Vereinbarungen bedeuten.
Die Fortbildungsveranstaltung an diesem Tag widmet sich zwei Themenkomplexen:
Teil I Sozialpädagogische Stellungnahmen (10-12 Uhr)
Teil II Sachverständigengutachten (12.30 – 15 Uhr)
In beiden Teilen werden jeweils die rechtlichen Grundlagen und die Anforderungen an die Qualität dargestellt. Anhand von Fallbeispielen werden die Darstellungen konkretisiert und veranschaulicht.
Ziel der Veranstaltung ist es, den Teilnehmenden ein Überblickswissen über diese wichtigen Schriftstücke im familiengerichtlichen Verfahren zu vermitteln. Anhand der Thematik werden zahlreiche konkrete Einblicke in die familiengerichtliche Praxis ermöglicht.
Der Referent Andreas Hornung ist Richter am Oberlandesgericht in Hamm und Mitbegründer der „Warendorfer Praxis*“.