Vereinslogo des Kinder- und Jugendhilferechtsverein e.V.
Person in einer Beratungssituation

Fortbildung: Inobhutnahme – zwischen Gefahrenabwehr und Überforderung am 03.09.2025

Inobhutnahme-Einrichtungen sollen Kindern und Jugendlichen einen sicheren kurzfristigen Ort bieten, um sie vor akuten Kindeswohlgefährdungen zu schützen, bis eine langfristige Perspektive gefunden wird. Sie dienen damit unmittelbar dem Kinderschutz und sollen den Adressat*innen Halt in schwierigen Lebenslagen geben.

Die Anforderungen an die Mitarbeiter*innen dieser Einrichtungen sind sehr hoch und steigen durch komplexe Hilfebedarfe und fachliche sowie rechtliche Standards immer weiter. Neben langen Verweildauern und den grundsätzlich hohen Fallzahlen stieg auch die Zahl von jungen Menschen, die aus anderen Jugendhilfeeinrichtungen in die Inobhutnahmestellen verwiesen wurden.  Es werden vermehrt Kleinkinder und Säuglinge in Obhut genommen, was für viele Betroffene eine traumatische Erfahrung beinhaltet und die Fachkräfte vor neue und schwierige Herausforderungen stellt.

Als Resultat befinden sich Mitarbeitende, Kinder und Jugendliche sowie deren Eltern in einem Spannungsfeld zwischen Kinderschutz, Rechtslage und deren praktischer Umsetzbarkeit. Die Folge kann eine Überforderung sein, in der ein reiner Schutzauftrag im Fokus steht, wobei der pädagogische Auftrag und ein Blick auf die Individualität der/ des Einzelnen vernachlässigt wird. Im schlimmsten Fall entwickelt sich aus der gewünschten Gefahrenabwehr eine neue Gefahrenquelle.

Die Fortbildung vermittelt einen Überblick über den rechtlichen Rahmen der Inobhutnahme, vor allem mit Blick auf Kinder-, Eltern-, Beteiligungs- und Beschwerderechte. Ein besonderer Fokus liegt auf der Frage, wie Inobhutnahmen in der Praxis ablaufen und was Fachkräfte konkret leisten müssen – nicht nur im Sinne des Schutzes, sondern auch im Hinblick auf Beteiligung, Transparenz und die Entwicklung tragfähiger Perspektiven. Gemeinsam mit den Teilnehmenden werden gelungene Beispiele gesammelt, Herausforderungen reflektiert und der Austausch ermöglicht. Ziel der Fortbildung ist es, Handlungssicherheit im Umgang mit Inobhutnahmen zu stärken, das eigene professionelle Handeln zu reflektieren und praxisorientiertes Wissen zu vertiefen. Die Teilnehmenden erarbeiten Impulse zur Weiterentwicklung ihrer fachlichen Haltung, insbesondere im Spannungsfeld zwischen Kinderschutz, den Bedürfnissen der Adressat*innen und Familienorientierung. Darüber hinaus bietet die Veranstaltung Raum für Vernetzung und kollegialen Austausch.

Referent*innen:

  • Justus Arnold, Sozialdienst Katholischer Frauen Freiburg e.V.
  • Johann Schulte, Kinder- und Jugendhilferechtsverein e.V. 

Datum & Ort: 

  • 03. September 2025, 10-14 Uhr 
  • Weltecho, Annaberger Strasse 24
    09111 Chemnitz

Teilnahmegebühr:

  • Normalpreis: 80€
  • Studierende: 20€ 
  • Adressat*innen und Vereinsmitglieder: kostenfrei

 

Adressat*innen sind bspw. Menschen, die selbst Hilfen zur Erziehung in Anspruch nehmen. Fachkräfte sind keine Adressat*innen.

Careleaver-Zentrum von Kürzungen bedroht!

Seit dem 1. April erhält das Careleaver-Zentrum „House of Dreams“ keine Förderung mehr von der Landeshauptstadt Dresden.
 
Helfen Sie mit Ihrer Spende, diesen Ort für junge Menschen aus der Heimerziehung zu erhalten!
 
Selbstverständlich stellen wir Ihnen gern eine Spendenbescheinigung aus. Hinterlassen Sie dafür bitte im Verwendungszweck Ihre Anschrift!
Zahlungsmethode auswählen
Persönliche Informationen

Spendensumme: 100,00€