Junge Volljährige – insbesondere Careleaver*innen – stehen oft vor besonderen Herausforderungen beim Übergang in ein eigenständiges Leben. Obwohl ihnen laut SGB VIII Hilfen auch nach dem 18. Lebensjahr zustehen können, werden Unterstützungsleistungen in der Praxis häufig zu früh beendet oder nicht bedarfsgerecht gewährt. Dabei wurden ihre Rechte noch einmal durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz massiv unterstrichen.
Diese Fortbildung richtet sich an Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe, die sich für eine konsequente und rechtssichere Umsetzung von Hilfen für junge Volljährige einsetzen wollen. Im Mittelpunkt stehen dabei die rechtlichen Grundlagen, häufige Formen der Rechtsverletzung sowie Möglichkeiten der Rechtsdurchsetzung im Sinne der Adressat*innen. Ziel der Fortbildung ist es, Fachkräfte darin zu stärken, Hilfebedarfe junger Volljähriger rechtlich fundiert zu begründen, durchzusetzen und langfristig zu sichern – im Sinne einer inklusiven und emanzipatorischen Jugendhilfe.
Inhalte der Fortbildung:
- Überblick über die rechtlichen Grundlagen zu Hilfen für junge Volljährige (§ 41 SGB VIII und weitere relevante Regelungen)
- Typische Rechtsbrüche und strukturelle Hürden in der Praxis
- Bedarfe und Perspektiven von Careleaver*innen
- Handlungsmöglichkeiten für Fachkräfte: Unterstützung, Einzelfallvertretung, rechtliche Argumentationen
- Raum für kollegialen Austausch, Diskussion und Reflexion eigener Fallpraxis
Referent*innen:
- Henriette Grapentin & Elsa Thurm, Kinder- und Jugendhilferechtsverein e.V.
Datum & Ort:
- 28. Januar 2026 von 10 bis 14 Uhr / Leipzig (genauer Ort wird noch mitgeteilt
Teilnahmegebühr:
- Normalpreis: 80€
- Studierende: 20€
- Adressat*innen und Vereinsmitglieder: kostenfrei
Adressat*innen sind bspw. Menschen, die selbst Hilfen zur Erziehung in Anspruch nehmen. Fachkräfte sind keine Adressat*innen.