Mit der Einführung des § 4a SGB VIII wurde ein bedeutsames Signal gesetzt: Junge Menschen, die in stationären Hilfen zur Erziehung aufwachsen, haben nun ein explizit verbrieftes Recht auf selbstorganisierte Zusammenschlüsse und eigenständige Interessensvertretung. Diese gesetzliche Neuerung markiert nicht nur einen rechtlichen Fortschritt, sondern fordert zugleich eine tiefgreifende Weiterentwicklung professioneller Praxis.
Doch wie gestaltet sich die Umsetzung dieses Anspruchs im Alltag der Einrichtungen? Welche Voraussetzungen müssen geschaffen werden, damit Selbstvertretung nicht nur ermöglicht, sondern auch wirksam gelebt werden kann?
Im Zentrum dieser Fortbildung stehen die Stimmen junger Menschen sowie die Reflexion ihrer Erfahrungen. Gemeinsam mit Fachkräften der Jugendhilfe beleuchten wir Potenziale, Spannungsfelder und Gelingensbedingungen einer strukturell verankerten Selbstvertretung. Ziel ist es, Ansätze zu entwickeln, wie Beteiligung nicht nur situativ, sondern dauerhaft und systematisch realisiert werden kann – als Ausdruck einer gerechteren, demokratischeren und wirksameren Jugendhilfepraxis.
Inhalte der Fortbildung:
- Rechtlicher Rahmen des § 4a SGB VIII
- Umsetzung von Selbstvertretung in der Praxis
- Erfahrungen und Perspektiven der jungen Menschen
- Potentiale und Chancen – Austausch über Herausforderungen und gelungene Praxisbeispiele zur gemeinsamen Weiterentwicklung
- Durchdenken von praxisorientierten Ansätzen zur Verankerung von Selbstvertretung
Referent*innen:
- Sarah Preusker, Kinder- und Jugendhilferechtsverein e.V..
- Elsa Thurm, Kinder- und Jugendhilferechtsverein e.V.
Datum & Ort:
- 04. März 2026, 10-14 Uhr
- Dresden (wird noch bekannt gegeben)
Teilnahmegebühr:
- Normalpreis: 80€
- Studierende: 20€
- Adressat*innen und Vereinsmitglieder: kostenfrei
Adressat*innen sind bspw. Menschen, die selbst Hilfen zur Erziehung in Anspruch nehmen. Fachkräfte sind keine Adressat*innen.