Das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts ist zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Mit der Reform des Vormundschaftsrechts verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, die Rechte und die Selbstbestimmung junger Menschen deutlich zu stärken. Vormundschaft soll nicht länger primär durch Fürsorge, sondern durch Beteiligung und Achtung der individuellen Lebenswirklichkeit geprägt sein. Doch wie weitreichend ist dieser Perspektivwechsel wirklich? Welche neuen Anforderungen ergeben sich für Fachkräfte, Institutionen und Vormund*innen?Diese Weiterbildung bietet eine fundierte Einführung in die zentralen Neuerungen des reformierten Vormundschaftsrechts. Im Fokus stehen die veränderten Rollenbilder, die gesetzlich verankerte Beteiligung junger Menschen sowie die praktische Umsetzung in der täglichen Arbeit. Gemeinsam reflektieren wir, ob und wie die Reform als tatsächlicher Verstärker der Rechte junger Menschen wirkt – oder ob sie hinter ihren Ansprüchen zurückbleibt.
Inhalte der Fortbildung:
- Überblick über die gesetzliche Reform und ihre Zielsetzungen
- Rechte, Beteiligung und Selbstbestimmung von Mündeln im Fokus
- Neue Rollen und Verantwortlichkeiten für Vormund*innen und Fachkräfte
- Chancen, Herausforderungen und offene Fragen in der Umsetzung
Referent*innen:
- Ulrike von Wölfel, Kinder- und Jugendhilferechtsverein e.V..
- Johann Schulte, Kinder- und Jugendhilferechtsverein e.V.
Datum & Ort:
- 25. März 2026, 10-14 Uhr
- Dresden (wird noch bekannt gegeben)
Teilnahmegebühr:
- Normalpreis: 80€
- Studierende: 20€
- Adressat*innen und Vereinsmitglieder: kostenfrei
Adressat*innen sind bspw. Menschen, die selbst Hilfen zur Erziehung in Anspruch nehmen. Fachkräfte sind keine Adressat*innen.