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Hohe Qualität der ombudschaftlichen Arbeit in Sachsen – Evaluationen bestätigen die Arbeit des Kinder- und Jugendhilferechtsverein e.V.

 

Zwischen März 2015 und Februar 2017 haben zwei unabhängig voneinander arbeitende Studierendengruppen der Hochschule Mittweida und der Evangelischen Hochschule Dresden die Arbeit des Kinder- und Jugendhilferechtsverein e.V. untersucht. Dabei wurden auf der einen Seite Akten von 189 Beratungsanfragen analysiert. Auf der anderen Seite wurden durch die Forscher_innen Interviews mit Ratsuchenden geführt, deren Beratung bereits abgeschlossen war.

In der Aktenanalyse wird deutlich, dass vor allem Eltern, und hier vor allem Mütter, die Beratung der Ombudstelle nutzen. Aber auch 13 Jugendlichen wandten sich an die Ombudstelle. An zweiter Stelle der Inanspruchnahme stehen Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe. In über 100 Fällen ging es um Konflikte mit dem Jugendamt, an zweiter Stelle folgen Konflikte mit Einrichtungen und Trägern. In den allermeisten Fällen ging es um Konflikte rund um die Heimerziehung, an zweiter Stelle folgen Konflikte in Zusammenhang mit der sogenannten „Eingliederungshilfe“ (§35a SGB VIII).

Die Forscher_innen sehen Bedarf an weiteren Ombudstellen in Sachsen aufgrund einer steigenden Nachfrage nach Beratung. Derzeit deckt die Beratungsarbeit des Vereins in Dresden und Leipzig nur rund die Hälfte der Fläche Sachsens ab.  Hier sollte es einen weiteren Ausbau geben. Weiterhin raten die Forscher_innen zu einer intensiveren Öffentlichkeitsarbeit sowie zu einer Nachsteuerung bei der einheitlichen Dokumentation und Pflege des Datenmaterials. Hier wird noch Verbesserungsbedarf gesehen. Abschließend formulieren die Forscher_innen, dass die bisherigen Strukturen ombudschaftlicher Beratungsstellen in Sachsen weiterhin so bestehen bleiben und als Basis für bundeseinheitliche Standards genutzt werden sollten.

Bei den Interviews stand die Frage „Wie nehmen Ratsuchende den Beratungsprozess des Kinder- und Jugendhilferechtsvereins wahr?“ im Vordergrund. Hier sollten Ratsuchende, die Erfahrung mit dem Verein gemacht haben, aus ihrer Sicht die Arbeit einschätzen. In der Auswertung der insgesamt fünf qualitativen Interviews mit sechs Personen wird deutlich, dass sich die Ratsuchenden in der Beratung aufgefangen, unterstützt und verstanden fühlten. Sie waren außerdem sehr dankbar für die vom Verein entgegengebrachte Hilfe und die wertschätzende Haltung. Neben den überwiegend positiven Rückmeldungen gab es wenige kritische Anmerkungen. Als Kritikpunkte wurden in einem Fall Schwierigkeiten bei der Erstkontaktaufnahme genannt und die mangelnde Transparenz der Öffnungs- und Gesprächszeiten des KJRV wurden ebenfalls als negativ empfunden. Auch bei diesem Forschungsprojekt wird die Öffentlichkeitsarbeit des Vereins als wichtigen und zu bedenkenden Aspekt genannt. Die Forschungsgruppe empfiehlt, die Beratungsangebote für die Öffentlichkeit bekannter zu machen, da der Wunsch nach Aufklärung unter den Ratsuchenden nach wie vor sehr hoch ist. Auch das Kooperieren von Jugendämtern mit ombudschaftlicher Beratungsstellen sollte künftig stärker in Erwägung gezogen werden.
Der Kinder- und Jugendhilferechtsverein e.V. fühlt sich durch die Evaluationen in seiner Arbeit bestätigt und freut sich insbesondere über die positiven Rückmeldungen der Ratsuchenden. Wir freuen uns auch über die Hinweise der Forscher_innen, die wir ernst nehmen und umsetzen werden.

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