2020-02-05-11.40.01

Dokumentation Fachtagung »Erziehung in Würde und Freiheit?«

Geschlossene Unterbringung und Freiheitsentzug nach § 1631 b BGB  aus Sicht von Betroffenen. Ein Projekt und ein Tagungsbericht vom 05.02.2020 aus Dresden

Das Bundesland Sachsen hat keine eigenen Einrichtungen für Geschlossene Unterbringung (gU) in der Kinder- und Jugendhilfe. Zurück geht dies auf einen Beschluss des Landesjugendhilfeausschusses von 1998, der solche Einrichtungen für Sachsen ausschließt. Dennoch belegen sächsische Jugendämter Geschlossene Einrichtungen in Brandenburg und in Süddeutschland. Deren Zahl ist unklar, genauere Daten dazu sind nicht verfügbar. Dazu kommen Forderungen fast aller Jugendämter in Sachsen und der Kinder- und Jugendpsychiatrie, solche Einrichtungen zu schaffen. Unklar ist, ob Sachsen tatsächlich aktuell keine eigenen Plätze für gU hat. Es gibt Berichte über tatsächlich vorhandene geschlossene Settings in der Kinder- und Jugendhilfe Sachsens. Realisiert sich in der Praxis also unterhalb des Radars Geschlossenheit auch in sogenannten „Regeleinrichtungen”, wovon die Betriebserlaubnisbehörde keine Ahnung hat? Auch vor diesem Hintergrund (1.) des Drucks der öffentlichen Träger, (2.) der unklaren Praxis in der Kinder- und Jugendhilfe sowie (3.) den Forderungen aus der Kinder- und Jugendpsychiatrie nach der Einrichtung von Geschlossenen Settings in der Kinder- und Jugendhilfe fand am 05.02.2020 eine Tagung des Kinder- und Jugendhilferechtsverein e.V. (KJRV) in Dresden zum Thema statt unter der Überschrift “Erziehung in Würde und Freiheit? – Geschlossene Unterbringung und freiheitsentziehende Maßnahmen nach § 1631 b BGB in der Jugendhilfe”.

 

 

Vorstellung einer Broschüre, die in einem mehrmonatigen Projekt von Betroffenen verfasst wurde

 

Der eigentliche Anlass der Fachtagung war die Vorstellung einer Broschüre, die in einem mehrmonatigen Projekt von Betroffenen für andere (potentiell) Betroffene verfasst wurde. Ausgangspunkt des Projektes waren Berichte aus der ombudschaftlichen Beratung des Vereins über gU und freiheitsentziehende Maßnahmen (FEM), bei denen sich im Einzelnen immer wieder die Frage stellte, ob tatsächlich auf der Grundlage der aktuellen Rechtslage und Rechtsprechung die Freiheit eingeschränkt oder entzogen wurde. Denn im Jahr 2017 wurde der entsprechende Paragraf 1631 b BGB geändert: so wurde eine grundsätzliche familiengerichtliche Genehmigung bei allen freiheitsentziehenden Maßnahmen und geschlossenen Unterbringungen zur Bedingung gemacht. Außerdem wurde die Dauer auf sechs Monate begrenzt. Klargestellt wurde außerdem noch einmal, dass die Freiheitsentziehung in der Regel nur bei Fremd- und Selbstgefährdung, nur nach Prüfung aller Alternativen zur Freiheitsentziehung, quasi als Ultima Ratio, nur mit einem ärztlichen Zeugnis oder Gutachten und einer persönlichen Untersuchung bzw. Befragung durch ein Familiengericht und befristet, nur solange die Gefährdung andauert, und nur auf Antrag der Personensorgeberechtigten von einem Familiengericht genehmigt werden kann.

 

 

Die problematischen Berichte aus der Praxis der Freiheitsentziehung sowie die geänderte Gesetzeslage seit 2017 waren also Anlass für das Projekt. Das Projekt wurde von Aktion Mensch gefördert. In insgesamt drei Wochenendworkshops mit 13 (ehemals) Betroffenen von FEM und gU aus dem ganzen Bundesgebiet wurden Berichte gesammelt, die Rechtslage mit Juristinnen diskutiert, die Praxis mit Fachkräften reflektiert und Forderungen entwickelt, die sich an die Praxis richten. Die jungen Menschen haben all diese Perspektiven in einer Broschüre zusammengetragen und geordnet. Diese Broschüre sollte auf der Fachtagung der Fachöffentlichkeit vorgestellt und diskutiert werden.

 

 

Anfang Februar 2020 trafen sich rund 120 Fachkräfte an der Evangelischen Hochschule in Dresden zur Tagung

Anfang Februar 2020 trafen sich rund 120 Fachkräfte an der Evangelischen Hochschule in Dresden zur Tagung, um insbesondere über gU in der Kinder- und Jugendhilfe zu sprechen. Vor dem Hintergrund der aktuellen Debatten und Vorhaben zur Einrichtung gU in der Kinder- und Jugendhilfe Sachsens war zu erwarten, dass diese Fachtagung von heftigen Debatten geprägt sein könnte. Nach einem Grußwort der Rektorin Marlies Fröse und einer Einführung von Ulrike von Wölfel (KJRV), die die Moderation der Tagung übernommen hatte, sprach mit Peter Darmstadt der Leiter des sächsischen Landesjugendamtes und somit auch als Vertreter des Sozialministeriums im Rahmen des Grußwortes sogleich auch an, dass ernsthaft darüber geredet werden müsste, wie wir mit herausfordernden Jugendlichen umgehen wollen. Er stellte dar, dass es nicht reichen würde, grundsätzlich nur „Nein” zu sagen zur Geschlossenen Unterbringung. Er deutete an, dass es in Sachsen aktuell konkrete Überlegungen gibt, Geschlossene Einrichtungen in der Kinder- und Jugendhilfe in Sachsen zu eröffnen. Damit war die Aktualität des Themas deutlich und die darin liegende Frage, „Wie hältst du es mit der Geschlossenen Unterbringung?” wurde von allen Referent_Innen an diesem Tage jeweils beantwortet.

 

 

„Wie hältst du es mit der Geschlossenen Unterbringung?”

 

 

Simone Janssen (ehs Dresden) stellt in einem ersten Vortrag die Rechtslage dar und ging insbesondere auf das rechtliche Spannungsfeld zwischen Kind oder Jugendlichem* als Grundrechtsträger*in, dem Recht und der Pflicht der Erziehung des Kindes durch die Eltern und dem staatlichen Wächteramt zur Gefahrenabwendung des Kindeswohls ein. Insbesondere stellte sie die Vorgaben des 1631 b BGB und die Verfahrensrechte aus dem vom FamFG vor. Nicht wenige im Saal dürften sich gefragt haben, ob bei den vielfältigen Vorgaben und den hohen Hürden überhaupt noch junge Menschen freiheitsentziehend behandelt oder untergebracht sein dürften.

 

 

Sabrina Hoops vom Deutschen Jugendinstitut stellte in einem anschließenden Beitrag dar, was empirisch zu gU in der Kinder und Jugendhilfe bekannt ist. Insbesondere führte sie aus, wie unterschiedlich stark in den Bundesländern Plätze zur Verfügung stehen. Aktuell gibt es, so Hoops, 325 gU- Plätze in 26 Einrichtungen in sieben Bundesländern bei insgesamt 91.000 in der Kinder und Jugendhilfe stationär untergebrachten jungen Menschen. In der Regel ginge es also ohne Zwang. Und sie führte aus, dass die Geschlossene Unterbringung in der Kinder- und Jugendhilfe sich durchaus an Standards orientiert und auch Erfolge vorweisen kann.

 

 

Mischa Engelbracht (Uni Erfurt) berichtete aus seiner ethnografischen Forschung in geschlossenen Unterbringungen der Kinder und Jugendhilfe. Deutlich herausgestellt hat er, dass in der Regel die Biografien der jungen Menschen bereits von der Kinder- und Jugendhilfe mitgeschrieben worden sind. Das verweist auf die Verantwortung der Kinder- und Jugendhilfe. Dreh- und Angelpunkt ist nach seiner Beobachtung die Frage, ob es gelingt, die in den Einrichtungen erlernten Anpassungsmuster in die Zeit nach der Kinder- und Jugendhilfe zu transferieren. Da ist er skeptisch.

 

Nicole Rosenbauer (ehs Dresden) hat sich in einem vierten Vortrag mit der Frage beschäftigt, welche Auswirkungen das Vorhandensein von geschlossener Unterbringung auf die Struktur der Kinder und Jugendhilfe hat. Sie macht klar, dass es eben nicht nur um 325 Plätze geht, sondern um Probleme, die in der Kinder- und Jugendhilfe selbst liegen: überbordende Spezialisierung, Nicht-Zuständigkeiten, Übergangsprobleme, enorm hohe Abbruchquoten in den stationären Hilfen, Fokus auf herkömmliche stationäre Settings etc. Demgegenüber agiert die geschlossene Unterbringung gegenüber den jungen Menschen strukturell mit Grundrechtseingriffen, die das Gewaltverbot in der Erziehung infrage stellen, weniger wirksamer sind als andere Maßnahmen, strukturelle Mängel in der Kinder und Jugendhilfe ausblenden und immer dort, wo sie verfügbar sind, weitere Nachfrage auslösen. Auch insofern ist das Vorhandensein von geschlossener Unterbringung in der Kinder und Jugendhilfe ein erhebliches Problem.

 

 

Entwurf eines Positionspapiers gegen gU in Sachsen

 

 

In den Arbeitsgruppen wurde anschließend viel diskutiert, teils auch sehr erregt. Vorgestellt wurde auch ein Entwurf eines Positionspapiers gegen gU in Sachsen, das in den kommenden Wochen veröffentlicht werden wird. Die jungen Menschen aus dem Projekt, die einer Tagung teilnahmen, haben manche Äußerungen nur schwer ertragen können. Sie sprachen sich deutlich gegen jede Form von Geschlossener Unterbringung aus. Andere am Projekt beteiligte junge Menschen, die nicht auf der Tagung anwesend sein konnten, sind der Meinung, dass ihnen die Geschlossene Unterbringung in der Kinder und Jugendhilfe viel gebracht hat. Beide Perspektiven spiegeln sich auch in der Broschüre, die ab sofort auf www.freiheitsentzug.info bestellt werden kann und die ein Ratgeber ist für junge Menschen, die von Freiheitsentziehung betroffen sind. Denn wenn wir junge Menschen in solchen Maßnahmen unterbringen oder derart behandeln, sollten sie wenigstens ihre Rechte kennen können!

 
 

Flyerbild
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