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Was sagen junge Menschen zu ihren Erfahrungen mit Freiheitsentziehung in Jugendhilfe und Psychiatrie?

In der Fachzeitschrift “FORUM für Kinder- und Jugendarbeit” erschien im September 2019 (3/2019) ein Artikel zu den Erfahrungen, die junge Menschen mit Psychiatrie und geschlossener Unterbringung in der Kinder- und Jugendhilfe gemacht haben:

Redmann, Björn (2019): Was sagen junge Menschen zu ihren Erfahrungen mit Freiheitsentziehung Jugendhilfe und Psychiatrie?, in: FORUM für Kinder- und Jugendarbeit 3/2019, S. 39-42

In jedem Jahr werden im Bundesgebiet hunderte junge Menschen in Einrichtungen der Jugendhilfe und der Psychiatrie freiheitsentziehend untergebracht. Der Kinder- und Jugendhilferechtsverein e.V. (KJRV) aus Dresden hat im Frühjahr 2019 junge Menschen in Wochenend-Workshops zu ihren Erfahrungen mit Freiheitsentziehung befragt und einen Raum für Austausch geschaffen. Ziel dieses Projekts war es, eine Broschüre durch junge Menschen für andere junge Menschen zu erarbeiten, die von freiheitsentziehender Unterbringung bzw. Maßnahmen betroffen sind oder betroffen sein werden. Diese Broschüre wird zum Jahresende erscheinen, mit entsprechender Öffentlichkeitsarbeit bekannt gemacht werden und soll in Zukunft jedem Jugendamt und jedem Familiengericht verfügbar sein.

Was sagen junge Menschen zu ihren Erfahrungen mit Freiheitsentziehung in Jugendhilfe und Psychiatrie?

Anlass für dieses Projekt, das von der Aktion Mensch unterstützt wurde, waren Änderungen im § 1631b BGB. Auf Grundlage dieses Paragrafen werden freiheitsentziehende Unterbringung und freiheitsentziehende Maßnahmen vollzogen. Im Jahr 2017 wurde er erweitert und im Kern zwei Sachverhalte neu geregelt: Zum einen wurde gesetzlich festgelegt, dass nicht nur die Unterbringung in geschlossenen Einrichtungen von einem Familiengericht genehmigt werden muss, sondern auch jede einzelne freiheitsentziehende Maßnahme in Einrichtungen, selbst wenn diese nicht geschlossen unterbringen. Darüber hinaus braucht es nun für jede Maßnahme und jede Unterbringung jeweils eine separate familiengerichtliche Genehmigung.

Der Kinder- und Jugendhilferechtsverein in Dresden hat vielfältige Erfahrungen mit Seminaren mit Betroffenen, die in der Kinder- und Jugendhilfe leben (www.muskepeer.de). Seit 2014 hat der Verein in acht Seminarreihen an 28 Wochenenden insgesamt mit 95 Jugendlichen und 12 Eltern gearbeitet. Dabei sind zwei Broschüren, ein Starterpaket, ein Kinderrechte-Quiz, mehrere Positionspapiere, eine Wanderausstellung, ein Buch mit Lebensgeschichten („Von Löweneltern und Heimkindern“, Beltz) und ein Abreißkalender von den jungen Menschen und ihren Eltern erarbeitet worden. Zentrales Motiv dieser Projekte ist es, die Stimmen der Betroffenen in der und von der Kinder- und Jugendhilfe stark und laut werden zu lassen.

In dem konkreten Projekt zum § 1631b ist der Kinder- und Jugendhilferechtsverein im Frühjahr 2019 mit jungen Menschen über ihre Erfahrungen und Wahrnehmungen mit geschlossenen Einrichtungen der Jugendhilfe und der Psychiatrie sowie mit freiheitsentziehenden Maßnahmen in Einrichtungen ins Gespräch gekommen. Dabei

sind in drei Workshops jeweils für ein Wochenende nacheinander erst in Berlin, dann in Hamburg und später in Dresden 13 junge Menschen aus dem Bundesgebiet zusammen gekommen. Mit diesen hat der KJRV reflektierende Gruppengespräche und Diskussionen geführt, die dazu beitragen sollten, dass die jungen Menschen ihre jeweiligen Erfahrungen mit anderen teilen und abgleichen. Ziel dieser Seminare war es, im Ergebnis eine Broschüre durch junge Menschen für andere junge Menschen zu erarbeiten, die von freiheitsentziehender Unterbringung oder freiheitsentziehenden Maßnahmen betroffen sind oder betroffen sein werden. Die Broschüre wurde von den teilnehmenden jungen Menschen selbst erstellt, mit ihren eigenen Erfahrungen und in ihrer Sprache. Ende 2019 wird diese Broschüre in hoher Stückzahl in ansprechendem Layout und mit entsprechender Öffentlichkeitsarbeit bekannt gemacht werden. In jedem Jugendamt und jedem Familiengericht sollen diese Broschüren dann verfügbar sein, damit sich junge Menschen, die freiheitsentziehend untergebracht werden sollen oder an denen freiheitsentziehende Maßnahmen vollzogen werden sollen, über ihre Rechte informieren können. Für die Erstellung dieser Broschüre war es wichtig, die Erfahrungen der jungen Betroffenen zur Kenntnis zu nehmen und sie ins Gespräch über diese Erfahrungen zu bringen. Außerdem wurden zwei Jurist_innen dazugezogen, mit denen diese Erfahrungen rechtlich eingeordnet werden konnten.

Mit welchen Motivationen haben die jungen Menschen am Projekt teilgenommen?

Der überwiegende Teil der 13 jungen Menschen war zum Zeitpunkt der Teilnahme am Projekt nicht mehr in Einrichtungen untergebracht. Teilgenommen haben aber auch drei junge Menschen, die zum Zeitpunkt des Projekts freiheitsentziehend in der Kinder- und Jugendhilfe untergebracht waren und die gemeinsam mit einem Betreuer anreisten. Zur Motivation am Projekt teilzunehmen lässt sich sagen, dass die Aussicht darauf, das eigene Wissen weitergeben zu können, anderen Rat erteilen zu können und Tipps für die Unterbringung oder die Maßnahmen zu entwickeln für viele ausschlaggebend war. Viele nannten als Grund auch, dass sie Veränderungen anstoßen wollen in der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Psychiatrie. Sie wollen dort konkret Dinge verbessert wissen. Ein zentraler Aspekt war auch, mit anderen Betroffenen über die eigenen Erfahrungen sprechen zu können. Hier zeigt sich die Erfahrung, die wir auch in anderen Seminaren mit Betroffenen machen: ähnlich Betroffene haben sich viel zu erzählen und sind sich schnell nah.

Was ist grundlegend zu den Erfahrungen der jungen Menschen zu sagen?

Erwartungsgemäß gibt es sehr unterschiedliche Wahrnehmungen der Maßnahmen und Unterbringung unter den jungen Menschen. Einige Beteiligte junge Menschen sprechen davon, dass diese Unterbringungen oder diese Maßnahmen bei ihnen nötig waren, weil sie anders aus einer im Nachhinein prekär angesehenen Lebenslage nicht herausgekommen wären. Zusammenfassend lässt sich das mit einem Statement: „Wenn die mich nicht in die gU gesteckt hätten, dann wäre ich heute sicher schon tot“. Auch auf Nachfrage, ob es nicht auch andere, mildere Maßnahmen hätte geben können, die erfolgversprechend geholfen hätten, sagen diese jungen Menschen, dass nur ein Wegschluss ihnen helfen konnte. Andere junge Menschen bewerten im Nachhinein ihre Unterbringung oder die an ihnen vollzogenen Maßnahmen als nicht nur nicht hilfreich, sondern als schädlich, übergriffig und Würde nehmend. Diese jungen Menschen sind gegen ihren Willen geschlossen untergebracht worden oder mit freiheitsentziehenden Maßnahmen belegt worden. In vielen Fällen wurden ihnen zwangsweise Medikamente eingeführt, sie wurden fixiert oder sie wurden mit Sprechverboten belegt.

Welche Dimensionen hatten die Unterbringungen oder Maßnahmen?

Rund die Hälfte der jungen Menschen, die an den Seminaren teilgenommen haben, haben Erfahrungen in der geschlossenen Unterbringung in der Kinder und Jugendhilfe. Rund drei Viertel der jungen Menschen haben Erfahrungen mit der geschlossenen Unterbringung in der Psychiatrie. Vier der 13 jungen Menschen haben Erfahrungen mit Maßnahmen der Freiheitsentziehung, ohne dass sie geschlossen untergebracht worden wären. Viele der jungen Menschen haben Erfahrungen mit Freiheitsentziehung in verschiedenen Systemen, so dass Doppelnennungen die Regel sind. Zur Dauer der Unterbringungen oder der Maßnahmen lässt sich sagen, dass dies in einer weiten Spannbreite zwischen zwei Wochen und 25 Monaten liegt. Die Mehrheit der jungen Menschen war mehrfach freiheitsentziehend untergebracht oder von freiheitsentziehenden Maßnahmen betroffen.

Welche Erfahrungen schildern junge Menschen zur Genehmigungspflicht durch Familiengerichte?

Seit der Änderung des § 1631b BGB im Jahr 2017 müssen Unterbringungen oder Maßnahmen durch ein Familiengericht genehmigt werden. Vorher konnten freiheitsentziehende Maßnahmen von den Personensorgeberechtigten genehmigt werden. Viele Erfahrungen mit Unterbringungen oder Maßnahmen nach § 1631b BGB, auf die die jungen Menschen zurückgegriffen haben, liegen vor der Zeit der Änderungen des Paragrafen im September 2017. Daher ist es nicht verwunderlich, dass nicht alle Betroffenen Erfahrungen mit dem Familiengericht gemacht haben. Einige der jungen Menschen haben Erfahrungen mit dem Familiengericht, das sind aber in der Regel nur sehr begrenzte Erfahrungen. Nur wenige junge Menschen berichten von tatsächlichen persönlichen Anhörungen, in denen sie ihre Sicht der Dinge schildern konnten und fast alle Betroffenen sagen, dass sie nicht gut informiert waren über das familiengerichtliche Verfahren. Insgesamt kann gesagt werden, dass kaum Erfahrungen mit Familiengerichten in dieser Frage vorliegen.

Welche Erfahrungen schildern junge Menschen zu den Situationen in den Einrichtungen?

Fast durchgängig schildern die jungen Menschen Erfahrungen von Abhängigkeit vom Personal und den Regelungen in den Einrichtungen. Es wird in den Berichten deutlich, dass sie ihren eigenen Willen weitgehend an der Eingangstür abgeben mussten und alle schildern, dass sie bei Wohlverhalten Verbesserungen in der Behandlung durch das Personal erlebt haben. In allen Einrichtungen sind Vorrichtungen oder spezifische Räume für die Freiheitsentziehung vorhanden. Das reicht von hohen Zäunen, verschlossenen Doppeltüren, Time-Out-Räumen, „Gummizellen“ bis zu Isolierräumen und Fixierbetten. Auch Kameras zur Überwachung sind in der Regel installiert und Vorrichtungen zur Zwangsernährung. Als freiheitsentziehende Maßnahmen schildern die jungen Menschen Hausarrest, sogenanntes „Silencium“ (zwei Stunden still auf dem Zimmer sein), 24stündiger Einschluss, die Pflicht eine bestimmte Zeit auf einem bestimmten Stuhl sitzen müssen, erzwungene Medikamenteneinnahme, Fixierungen, Zwangsernährung, Ausgangsbegrenzungen, dass Betreuer_innen sich Ihnen in den Weg gestellt hätten und damit das Heraustreten aus der Tür verweigert wurde oder das Zuhalten von Türen. Um es klar zu sagen: Alle diese Maßnahmen sind nach neuer Rechtslage seit 2017 jeweils einzeln genehmigungspflichtig und dürfen daher ohne familiengerichtliche Genehmigung nicht angewendet werden. Die Erfahrung von vielen teilnehmenden jungen Menschen ist, dass es solche Genehmigungen nicht gab. Das wäre dann ein tatsächlicher Rechtsbruch.

Die jungen Menschen schildern, dass die strikte und unhinterfragte Einhaltung von Regeln eine zentrale Rolle spielt. Es gibt nach ihrer Erfahrung sehr viele Regeln (bis zu zwölf Seiten Text), deren Einhaltung von Betreuer_innen bewertet wurde und an deren Bewertung sie selbst nicht mitwirken konnten. Die Macht, so wird es häufig geschildert, liegt uneingeschränkt in den Händen des Personals. Beschimpfungen durch das Personal sind an der Tagesordnung. Einige junge Menschen schildern darüber hinaus Übergriffe durch das Personal wie Schläge, Einklemmen in der Tür, Festhalten auf dem Boden über Stunden hinweg, erzwungene Entkleidung, Fixierung mit Handschellen, Beschämung und Machtmissbrauch. Auch Gefühle von Frustration, Ausgeliefert-Sein und Ohnmacht schildern die jungen Menschen. Einige berichten von Folgen, die sie bis heute davon getragen haben, wie Ängste vor bestimmten Situationen oder Geräuschen, verlorenes Zeitgefühl, eigene Verhärtungen im Umgang mit anderen oder verminderte Aggressionsschwellen.

In der Rückschau hat den jungen Menschen über die Zeit geholfen, wenn sie innerhalb der Einrichtung eine offene Person gefunden haben, der sie sich öffnen konnten und die sie respektvoll behandelt hat. Außerdem hat der Kontakt zu Freund_innen geholfen, wenn dieser nicht unterbunden wurde. Schlussendlich heben alle heraus, dass die Zeit für sie spielt, weil spätestens mit 18 Jahren der Auszug lockt. Nach neuer Rechtslage dürfen Maßnahmen oder Unterbringungen nach § 1631b BGB nur für sechs Monate genehmigt werden. In einigen aktuellen Fällen schilderten junge Menschen, dass sie länger in der geschlossenen Unterbringung bleiben müssten – sodass Zweifel bestehen, ob diese Begrenzung auf sechs Monate auch tatsächlich eingehalten wird. Die Betroffenen raten anderen jungen Menschen, sich strikt an die Regeln der Einrichtung zu halten, dann hätten sie weniger zu befürchten, auch wenn der Machtmissbrauch selbst bei Wohlverhalten von vielen beschrieben wird. Sie sollten dem Personal „in den Arsch kriechen, nicht widersprechen, höflich bleiben und im System mitlaufen, damit es schneller vorbei ist“. Entscheidend ist auch, eine Person im System zu finden, der man sich anvertrauen kann. Insgesamt schildern alle jungen Menschen, dass es darum geht, die Zeit so unbeschadet wie möglich rumzubringen. Dabei sollen Maßnahmen und Unterbringungen nach § 1631b BGB immer „Hilfen“ sein. Die derzeitige Praxis scheint das bisher häufig nicht so abzubilden.

Die Broschüre “ Geschlossene Unterbringung und freiheitsentziehende Maßnahmen in Jugendhilfe und Psychiatrie – einfach erklärt von Betroffenen für Betroffene.“

In der erarbeiteten Broschüre werden zwei Lebensgeschichten vorangestellt, die nochmal Einblick in die subjektiven Erklärungsversuche geben sollen, was dazu geführt hat, dass ihnen ihre Freiheit gegen ihren Willen entzogen wurde. Im anschließenden Kapitel wird gefragt: „Bin ich hier überhaupt richtig?“. Über Information und Aufklärung versuchen die jungen Menschen für andere Betroffene Klarheit in die Rechtslage zu bringen: Was heißt Kindeswohl? Was meint „Ultima ratio“? Gibt es Alternativen zur Freiheitsentziehung? Was meint „Fremd- und Selbstgefährdung“? Was bedeuten „Zeugnis, Gutachten und persönliche Begutachtung“? Wie ist der Ablauf eines solchen familiengerichtlichen Verfahrens? Im vierten Kapitel geben die jungen Menschen Einblick in die Praxis von Freiheitsentziehung in der Jugendhilfe und der Psychiatrie. Anschließend wird darauf eingegangen, welche Unterstützungen in solchen Maßnahmen und Unterbringungen zu erwarten sind, um dann ein ganzes Kapitel mit Ideen zu füllen, wie von außen oder innerhalb der Einrichtung Hilfe organisiert werden kann: Beschwerde vor dem Familiengericht, Beschwerde in der Einrichtung, Einschaltung einer Ombudsstelle, Information an die Besuchskommission, Kassenärztliche Vereinigung oder das Einschalten der Betriebserlaubnisbehörde. In den letzten drei Kapiteln geht es um Rechte, hilfreiche Tipps und „Mutmacher“. Die Broschüre endet mit Forderungen der jungen Menschen an die „Struktur und das System“, also auch an Einrichtungen und Gerichte. Auf der letzten Seite der Broschüre findet sich ein offener Brief, der im Folgenden auch hier abgedruckt ist.

Es bleibt viel zu tun. Für eine Erziehung in Würde und Freiheit.

Offener Brief an die Fachkräfte aus Psychiatrie und Jugendhilfe

Hallo Fachkräfte … wir müssen reden!

Uns* wurde in der Jugendhilfe und der Psychiatrie die Freiheit genommen. Wir haben das in verschiedenen Arten und Formen erlebt. Manches hat manchen von uns geholfen, aber vieles sehen wir sehr kritisch. Wir haben erlebt, …

  • dass wir fixiert wurden über Stunden & Tage,
  • dass wir in den „Time-Out Raum“ gesperrt wurden,
  • dass uns zwangsweise Medikamente verabreicht wurden z.T. auch durch Spritzen,
  • dass wir Einschluss in unsere eigenen Zimmer hatten,
  • dass Gewalt gegen uns ausgeübt wurde,
  • dass uns kalt war, dass wir uns unwohl fühlten & entwürdigt wurden,
  • dass wir durch Entkleidung öffentlich beschämt wurden,
  • dass wir abhängig davon waren, dass wir nicht die Entscheidung hatten, wann wir uns wieder beruhigt haben & die Maßnahme enden kann.

Wir haben das oft nicht als Hilfe erlebt, es war mehr eine Strafe. Wir glauben, das geht auch anders! Wir erwarten von euch Fachkräften, dass ihr eure Praxis überdenkt. Freiheitsentziehung darf keine Strafe sein, sondern darf nur ausnahmsweise genutzt werden, um uns zu helfen! Deshalb erwarten wir von euch Fachkräften …

  • Keine Machtdemonstrationen gegenüber uns!
  • Dass ihr für unsere Sicherheit sorgt, statt uns zu überwachen!
  • Dass ihr euch dafür einsetzt, dass wir mehr Privatsphäre haben!
  • Wir wollen auch, dass ihr unsere Selbsteinschätzung ernst nehmt und versucht, uns wirklich zu verstehen!
  • Wir möchten wahrgenommen und nicht ignoriert werden!
  • Wir möchten, dass ihr uns gut erklärt, was ihr mit uns macht & warum!
  • Wenn ihr uns Medikamente gebt möchten wir wissen, welche Ziele und Wirkungen das haben soll!
  • Wenn ihr Zwang anwendet, dann müsst ihr euch an das Recht und die Fachempfehlungen halten, sonst macht ihr euch strafbar!
  • Wir möchten, dass wir uns aussuchen dürfen, mit wem wir intime Gespräche führen!
  • Wir erwarten, dass auch ihr Kritik aushaltet & Fehler, die passiert sind, einseht!
  • Wir erwarten, dass wir Zugang zu externen Personen bekommen, um uns beschweren zu können.

Macht euch Gedanken, ob das, was ihr tut, uns wirklich hilft. Wir erwarten von euch allen, dass ihr menschlich mit uns umgeht. Wir sind bereit, mit euch über unsere Erfahrungen zu sprechen.

Hamburg, April 2019

 

* 13 Jugendliche aus dem ganzen Bundegebiet haben sich zu 3 Workshops im Frühjahr 2019 in Berlin, Hamburg und Dresden getroffen.

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